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Schaffner Barbara · Nationalrat · 2021-12-16

Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-12-16

Wortprotokoll

Ein Veloboom folgt dem nächsten. Mountainbikes und Rennvelos sind beliebte Sportgeräte. Die Verbreitung der E-Bikes hat immer mehr Leute dazu gebracht, von vier auf zwei Räder umzusteigen. Die Corona-Krise hatte eine neue Velowelle ausgelöst, sodass die Lieferanten und Velohändler teilweise an den Anschlag gebracht wurden. Höchste Zeit also, dass die Infrastruktur dieser Entwicklung Rechnung trägt!

Genau das stossen wir mit dem neuen Veloweggesetz an. Die grünliberale Fraktion begrüsst die Vorlage des Bundesrates und wird diese auch in den meisten Detailfragen unterstützen. Insbesondere lehnen wir den Konzeptantrag der Minderheit Umbricht Pieren zu einer Reduktion der Qualitäts- und Dichteanforderungen an das Velowegnetz ab. Es ist für Nutzerinnen und Nutzer entscheidend, dass Velowege zusammenhängend, durchgehend, direkt und auch sicher sind. Da der Bund die wenigsten Velowege selber baut, sind diese Anforderungen in der entsprechenden Klarheit als Rahmenbedingungen an Kantone und Gemeinden weiterzugeben, so wie es Ihnen die Mehrheit der KVF-N beantragt.

Die Minderheit Pasquier fordert, dass bei den Velowegnetzen des Alltagsverkehrs Haupt- und Nebenrouten definiert werden. Der Gedanke dahinter ist, dass es sogenannte Schnellrouten geben soll, die - wie es der Name sagt - insbesondere von Velofahrenden genutzt werden, die schnell unterwegs sein wollen. Diese Hauptrouten und die Anforderungen daran werden im Antrag der Minderheit Pasquier nicht näher definiert. Es lohnt sich aber trotzdem, sich dazu ein paar Gedanken zu machen, die unabhängig von diesem Minderheitsantrag Gültigkeit haben.

Ein schnelles Vorankommen mit dem Velo setzt nämlich nicht nur planerische oder bauliche Mindeststandards voraus, sondern auch eine Entflechtung von anderen Verkehrsströmen. Es braucht Vortrittsrechte und Linienführungen, die dem Veloverkehr entgegenkommen. Ein ganz praktisches Beispiel dafür ist das Rechtsabbiegen bei Rotlicht, das, sofern dies entsprechend signalisiert ist, seit diesem Jahr möglich ist. Damit Veloschnellrouten ein Erfolg werden, braucht es sowohl das Veloweggesetz als auch Fördermassnahmen in der Strassenverkehrsordnung und der Signalisation. Ich habe das Thema der Linienführung in der Kommissionsberatung angesprochen. Frau Bundesrätin Sommaruga hat mich auf den Bericht zum Postulat Burkart vertröstet. Dieser Bericht ist nun letzte Woche erschienen. Das Thema der Linienführung des Veloverkehrs und die entsprechenden Anpassungen von Verkehrsregeln und der Signalisation werden darin aber sehr stiefmütterlich behandelt. Zum Thema Verkehrsknoten und Kreuzungen finde ich keine Aussagen.

Ich deponiere hier deshalb nochmals mein Anliegen und bitte insbesondere darum, die Thematik der Kreuzungen besonders zu beachten. Wie kann beispielsweise die Möglichkeit geschaffen werden, dass insbesondere Velohauptrouten gegenüber anderen Strassen vortrittsberechtigt sind? Wie ist es möglich, Velowege ohne ständiges Stop-and-go um Kreisel herumzuführen? Mit diesen Fragen ist die Schweiz nicht alleine, und ein Blick über die Grenzen kann sich lohnen. Dort gibt es nämlich schon weitergehende regulatorische Möglichkeiten als in der Schweiz und auch entsprechende Umsetzungen und Erfahrungen.

Kurz noch zum dritten Minderheitsantrag in diesem Block: Die Öffentlichkeitsarbeit leitet sich direkt aus dem vom Volk angenommenen Veloartikel ab. Eine Streichung der entsprechenden Bestimmungen in Artikel 15 würde also dem Volkswillen widersprechen. Bedenkt das bitte, liebe Mitglieder der SVP-Fraktion, wenn ihr den roten Knopf drücken wollt.