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Minder Thomas · Ständerat · 2021-12-16

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-16

Wortprotokoll

Ich erlaube mir ein Statement als Berichterstatter zu dieser Vorlage. Es gibt zwar viele Juristen in diesem Gebäude, speziell in unserem Saal, aber es war bis anhin unklar, ob man bei einer parlamentarischen Initiative überhaupt einen Antrag auf Rückweisung an die Kommission stellen kann, wie das bei Motionen üblich geworden ist. Es ist an und für sich nicht möglich. Möglich ist anscheinend eine reine Abtraktandierung, wie sie jetzt mit dem Ordnungsantrag Würth beantragt worden ist. Von dem her steht dem nichts im Wege. Es wäre allerdings - mit Blick auf die Uhr - grundsätzlich möglich, die Vorlage zu behandeln. Vielleicht würden wir ein wenig überziehen.

Ich mache einen Kompromissvorschlag: Es ist das letzte Geschäft der Wintersession. Bald ist Weihnachten, und an Weihnachten darf man auch einmal ein Geschenk verteilen. Was will ich damit sagen? Es wäre mir kein Stein aus der [PAGE 1438] Krone gefallen - das ist meine persönliche Meinung, nicht die Meinung der Kommission -, wenn man bereits jetzt dem Rückweisungsantrag Rieder zugestimmt hätte. So hätte die Behandlung des Themas nicht nochmals verschoben werden müssen, auf die Frühjahrssession oder noch weiter, und die Kommission hätte die Verfassungsmässigkeit des Erlassentwurfes prüfen lassen können. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Rat sich für den Rückweisungsantrag entscheidet, auch im Frühling.

Aber nochmals: Es wäre jetzt ein Kompromiss, diese Zusatzschlaufe zu machen, auch wenn sie unschön ist. Die Stimmung in der Kommission war klar. Darüber müssen wir jetzt nicht debattieren. Eine relativ klare Mehrheit hat sich gegen den ausgearbeiteten Erlassentwurf ausgesprochen. Ich sehe aber durchaus den Sinn einer Prüfung auf Verfassungsmässigkeit. Ich würde dafür plädieren, jetzt dem Rat zu erlauben, diese Zusatzschlaufe zu machen.

Ich bin jetzt auch schon zehn Jahre Mitglied in diesem Rat. Am Anfang, als ich in diesen Rat kam, war es bei Motionen praktisch nie der Fall, dass sie an die Kommission zurückgewiesen wurden. Es ist jetzt in meinen zehn Jahren in diesem Rat das erste Mal, dass man bei einer parlamentarischen Initiative eine Rückweisung beantragt hat. Nochmals: Das gibt es nicht, man muss zuerst eintreten und darf dann zurückweisen. Jetzt liegt ein Ordnungsantrag vor zur Abtraktandierung. Ich widersetze mich der Abtraktandierung nicht - offiziell ist es eine Abtraktandierung -, ich möchte einfach die Türe offen halten. Man könnte jetzt die Zusatzschlaufe machen und die Vorlage mit dem offiziellen Antrag Rieder - der übrigens noch im Raum steht, er wurde nicht zurückgezogen - an die Kommission zurückweisen und so dem Bundesamt für Justiz die Abklärung über die Verfassungsmässigkeit des Erlassentwurfes ermöglichen.