Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-12-16
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-12-16
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens des Bundesrates, in Block 2 bei Artikel 18, wo es um die Beschwerdelegitimation geht, die Minderheit Pasquier und bei allen übrigen Artikeln die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.
Ich gehe jetzt noch spezifisch auf die einzelnen Differenzen ein. Ich spreche zuerst zu Artikel 10 Absatz 1. Dort möchte die Minderheit Bregy, dass die Kantone private Fachorganisationen nicht mehr für die Planung beiziehen können. Wenn ich Herrn Nationalrat Bregy vorhin richtig verstanden habe, dann hat er gesagt, wenn man diese privaten Fachorganisationen beiziehe, dann habe er damit kein Problem. Aber genau das steht im Gesetz! Die Kantone können private Fachorganisationen beiziehen, nicht mehr und nicht weniger. Es ist eine Kann-Formulierung. Es macht eben auch Sinn, dass die Kantone private Fachorganisationen beiziehen können, weil diese zum Teil aus der Praxis Kenntnisse haben und diese einbringen können, wenn sie von den Kantonen danach gefragt werden. Wir verpflichten die Kantone nicht dazu, etwas zu tun.
Wenn man von Fachorganisationen spricht, dann sind das nicht nur Organisationen, die das Velo betreffen. Ich muss Ihnen sagen, da habe ich jetzt etwas gestaunt; man hat sich jetzt auf diese Organisationen förmlich eingeschossen, man nennt sie nicht Fachorganisationen, sondern sagt, sie seien ideologisch. Wir sprechen hier von Strasse Schweiz, vom TCS, von der Litra, von der Astag. Das sind die privaten Fachorganisationen, die die Kantone beiziehen können, wenn es darum geht, nicht nur für die Umsetzung, sondern eben auch für die Planung deren Wissen einzubeziehen.
Herr Nationalrat Wasserfallen, Sie haben gesagt, gerade in den Städten habe man Probleme, weil die Fläche sehr beschränkt sei. Ja, gerade bei der Planung sind Sie darauf angewiesen, dass Sie diese verschiedenen Fachorganisationen beiziehen können und die Nutzungskonflikte eben gerade mit den verschiedenen Organisationen besprechen können. Das müsste eigentlich ganz in Ihrem Interesse sein.
Niemand spricht hier davon, dass es ausschliesslich die Velofachorganisationen sind. Lesen Sie den Entwurfstext. Es sind vielmehr private Fachorganisationen, die ganz spezifisches Know-how haben. Es geht darum, dass die Kantone diese auch bei der Planung beiziehen können. Das müsste eigentlich im Interesse aller sein. Man will, dass die verschiedenen Fachorganisationen auch bei der Planung beigezogen werden können, damit die Nutzungskonflikte frühzeitig angesprochen werden. Planung heisst eben frühzeitiges Handeln. Es geht hier um Nutzungskonflikte, und diese gibt es vor allem in den Städten.
Wenn Sie sich jetzt ein bisschen auf die Vorlage eingeschossen haben, bitte ich Sie, noch einmal durchzuatmen, noch einmal den Entwurfstext zu lesen und zu schauen, was eigentlich genau darin steht. Sie werden dann merken, dass das ganz im Interesse aller ist, unabhängig davon, ob sie für oder gegen das Velo sind oder ob sie für oder gegen das Auto sind; das ist völlig egal. Bei der Planung sollen die Kantone aber auch das Fachwissen der verschiedenen Verkehrsträgerorganisationen mit deren unterschiedlichen Perspektiven beiziehen können.
Ich bitte Sie, hier die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
Bei Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b gibt es ebenfalls eine Minderheit Bregy. Hier geht es um die Bereitstellung von Grundlagen. Auch hier soll das Wissen privater Fachorganisationen beigezogen werden können. Ich sehe einfach das Problem nicht! Die Kantone können das tun, wenn sie wollen. Und warum wollen wir es jetzt ins Gesetz schreiben? Damit die Kantone eine Gesetzesgrundlage haben, um solche Aufträge zu erteilen. Was man beim Fuss- und Wanderweggesetz seit vierzig Jahren macht - die Möglichkeit geben, für [PAGE 2683] die Bereitstellung von Grundlagen Fachorganisationen beizuziehen -, soll jetzt beim Veloweggesetz plötzlich nicht mehr funktionieren. Bis jetzt hat mir noch niemand sagen können, was dann der Unterschied ist. Für die Planung und Dokumentation, für die Erstellung von Grundlagen für Fuss- und Wanderwegnetze kann man seit vierzig Jahren solche Fachorganisationen beiziehen, und beim Veloweggesetz soll das nun plötzlich ein Problem sein. Das müssen Sie wirklich erklären. Bis jetzt habe ich dazu nichts gehört.
Ich komme jetzt noch zu Artikel 18, zur Beschwerdelegitimation. Da ist die Empörung am stärksten spürbar. Da muss ich Ihnen noch einmal sagen: Beim Fuss- und Wanderweggesetz haben wir genau diese Regelung auch. Dort gibt es die Beschwerdelegitimation auch. Ich bin zum Beispiel auch - nicht seit vierzig Jahren, aber seit vielen Jahren - Mitglied bei den Schweizer Wanderwegen. Hat irgendjemand bis jetzt gesagt, Schweizer Wanderwege sei eine ideologische Organisation, die bei den Wanderwegen sowieso immer schon alles verhindert habe, weil sie überall Beschwerden mache? Das habe ich noch nie gehört. Beim Veloweggesetz soll das plötzlich anders sein, weil Sie eine Abneigung oder einen Vorbehalt gegenüber Velofachorganisationen haben. Es ist schon ein bisschen merkwürdig.
Herr Nationalrat Wasserfallen, Sie haben freundlicherweise noch auf die Wasserkraft verwiesen. Es ist Ihnen wie auch mir ein Anliegen, dass wir dort weiterkommen. Ich muss Ihnen einfach sagen: Die Beschwerden bei der Wasserkraft erfolgen zunehmend von privater Seite - einfach damit Sie hier ein bisschen objektiv bleiben und nicht das Gefühl haben, dass jedes Wasserkraftwerk, das nicht gebaut werden kann, wegen der Verbandsbeschwerdemöglichkeiten nicht gebaut werden könne. Sprechen Sie mal mit den Kantonen darüber, wie häufig heute Beschwerden von Privaten kommen. Dass sich jetzt am runden Tisch - ich komme nachher wieder zum Veloweggesetz zurück - die verschiedenen Umweltorganisationen, die Wasserwirtschaft und die Kantone auf Projekte einigen konnten, ist eigentlich ein Beweis dafür, dass sie hier die Zusammenarbeit wirklich pflegen wollen und frühzeitig zusammensitzen, um zu schauen, wo Lösungen möglich sind.
Ich komme zurück zu meiner Aussage von vorhin: Ich habe bis jetzt einfach kein Argument gehört, weshalb das, was beim Fuss- und Wanderweggesetz seit vierzig Jahren funktioniert, beim Veloweggesetz plötzlich des Teufels sein soll. Ich bitte Sie aufgrund der guten Erfahrungen, die man auch mit der Beschwerdelegitimation gemacht hat, hier beim Veloweggesetz auf die gleichen Grundsätze zurückzugreifen und jetzt nicht plötzlich ideologisch zu entscheiden, sondern aufgrund der Tatsachen. Und diese sprechen für die Fassung des Bundesrates bzw. bei Artikel 18 für den Antrag der Minderheit Pasquier.
Ich komme noch zu Artikel 19. Es geht hier um die Fristen für die Umsetzung. Ja, ich verstehe die Ungeduld, ich verstehe sie sehr gut. Man hat ja ursprünglich nur eine Umsetzungsfrist für die Planung vorgesehen, dann haben aber viele verschiedene Kreise gesagt, dass sie mehr Verbindlichkeit auch bei der Umsetzung für diese Infrastruktur haben wollen. Ich verstehe das. Man hat sich jetzt im Gespräch mit den Kantonen auf einen Zeithorizont von zwanzig Jahren einigen können. Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen.
Schauen Sie, Sie können schon "zehn Jahre" hineinschreiben, aber wenn Sie einmal selber bei einer Kantons- oder Gemeindeexekutive gearbeitet haben, dann wissen Sie, wie Infrastrukturen funktionieren, nämlich mit einem Planungshorizont, den Sie einfach haben müssen. Gerade in den Städten ist es eine hochkomplexe Angelegenheit. Wenn es Ihnen jetzt ein gutes Gefühl gibt zu sagen, Sie möchten lieber zehn Jahre statt zwanzig Jahre, dann habe ich alles Verständnis dafür. Am Schluss haben aber auch alle gerne realistische Fristen im Gesetz, sonst sind sie danach nur frustriert.
Ich würde aber sagen: Geben Sie den Kantonen und Gemeinden das Signal, dass Sie möchten, dass es schneller geht! Ich glaube auch, dass die Bevölkerung erwartet, dass sie bei der Veloinfrastruktur jetzt wirklich Veränderungen sieht, dass sie auch Resultate einer Umsetzung sieht bei etwas, worüber sie abgestimmt hat. Ich bin eigentlich überzeugt, dass es die beste Gewähr ist, rascher vorwärtszukommen, wenn Sie in den kantonalen, städtischen und kommunalen Exekutiven motivierte Mitglieder haben. Ich bitte Sie aber auch, sich hier mit der Realität auseinanderzusetzen.
Noch einmal: Ich bitte Sie bei all diesen Abstimmungen, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen, mit Ausnahme von Artikel 18, wo ich Sie bitte, den Bundesrat respektive die Minderheit Pasquier zu unterstützen.