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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2021-12-16

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-16

Wortprotokoll

Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat an der Sitzung vom 11.[NB]Oktober dieses Jahres die von Nationalrat Piero Marchesi am 16. Dezember letzten Jahres eingereichte parlamentarische Initiative geprüft. Die Initiative verlangt, dass die Liste der verbotenen Gruppierungen und Organisationen in Artikel 1 des Bundesgesetzes vom 12. Dezember 2014 über das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen um die zwei Organisationen "Islamischer Zentralrat Schweiz" und "Association des Savants Musulmans" ergänzt wird. Die Kommission beantragt mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Die Kommission hat die Initiative geprüft und anhand von drei wichtigen Punkten ihren Entschluss gefasst:

1.[NB]Die Wirkung des Verbots: Die Kommission ist mehrheitlich der Meinung, dass ein Verbot dieser beiden Organisationen keine konkrete Verbesserung der inneren Sicherheit in der Schweiz ergibt. Die Organisationen würden bei einem Verbot ihre Tätigkeit nicht zwingend einstellen und ihren Wirkungskreis nicht verlieren. Es ist nämlich anzunehmen, dass sie dann einfach unter einem anderen Namen oder in einer anderen Form fortbestehen würden. Mit dem Verbot nur des Namens kann die Aktivität nicht verhindert werden, oder anders gesagt: Das Verbot kann ganz leicht umgangen werden.

2.[NB]Der politische Wille und auch die Unterstützung der Strafbehörden in der Verfolgung: Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass das Verbot weiterer Organisationen nicht nur auf einem politischen Entscheid, den wir hier fällen können, beruhen sollte, sondern auch von den Strafbehörden unterstützt werden sollte. Das Anliegen ist in der Kommission von den Strafbehörden nicht angemeldet worden, obwohl die Kommission in regem Austausch mit diesen Behörden steht. Ausserdem soll das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen Ende 2022 aufgehoben werden. Der Bundesrat wird dann voraussichtlich die Organisationen Al-Kaida und "Islamischer Staat", gestützt auf Artikel 74 des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst, weiterhin verbieten.

3.[NB]Die gesetzliche Grundlage und eine Verbindung zur UNO: Die Kommission hat diesen Punkt intensiv diskutiert. Ein Verbot muss sich gemäss Artikel 74 Absatz 2 des Nachrichtendienstgesetzes auf einen Verbots- oder Sanktionsbeschluss der Vereinten Nationen abstützen. Das ist aktuell nicht der Fall; die UNO hat diese Organisationen nicht explizit verboten. Die Verbindung mit der UNO macht Sinn, da der Terrorismus nur auf internationaler Ebene und in Zusammenarbeit mit anderen Staaten effektiv bekämpft werden kann.

Die Kommissionsminderheit hingegen bedauert, dass die Schweiz nicht selbst darüber entscheiden kann, [PAGE 2688] Organisationen zu verbieten, die sie als Gefahr für die Sicherheit des Landes einstuft. Beide Organisationen seien, so die Minderheit, in der Schweiz aktiv, und deshalb habe die Schweiz das Recht, diese Organisationen ohne Konsultation der UNO zu verbieten. Zudem, hält die Minderheit fest, könne mit der Annahme dieser parlamentarischen Initiative ein Signal an den Bundesrat und auch an uns, das Parlament, gesandt werden, damit nicht weiter Untätigkeit herrsche und das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen über 2022 hinaus verlängert werde.

Ich schliesse mit der Haltung der Kommission: Sie lehnt die parlamentarische Initiative mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung ab und bittet Sie, dies auch zu tun.