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Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2021-12-16

Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-16

Wortprotokoll

Ich möchte vorweg festhalten, dass Ihre Kommission die Frage der Revision des Epidemiengesetzes wiederholt diskutiert und, wie es mein Vorredner erwähnt hat, dazu eine Kommissionsmotion verabschiedet hat. Diese wurde in der letzten Session, am Donnerstag, dem 16. September 2021, in diesem Rat angenommen. In der Kommission waren wir uns darin einig, dass eine Revision auch aufgrund der Erfahrungen, die wir jetzt mit der Covid-19-Pandemie machen, erfolgen muss. Wir waren uns aber auch darin einig, dass wir inhaltlich nicht vorgreifen wollen.

Mit der parlamentarischen Initiative Heer 20.503 wird verlangt, das Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen, eben das Epidemiengesetz, dringlich und auf fünf Jahre befristet zu ändern. Inhaltlich wird eine Anpassung der Bestimmungen zur besonderen und zur ausserordentlichen Lage in den Artikeln 6 und 7 des Epidemiengesetzes verlangt. Ein Teil der Massnahmen in der besonderen Lage und in der ausserordentlichen Lage soll durch die Bundesversammlung statt durch den Bundesrat angeordnet werden. Weiter soll sich die Definition der besonderen Lage nicht auf die Feststellung einer gesundheitlichen Notlage gemäss WHO abstützen, wie das heute der Fall ist.

Für die Kommission ist klar, dass anlässlich der bevorstehenden Revision auch diskutiert werden muss, wie die [PAGE 2693] Bundesversammlung bei der Anordnung von Massnahmen besser oder anders einbezogen werden kann. Um auf zukünftige Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, soll das Epidemiengesetz jedoch umfassend überarbeitet und alle darin enthaltenen Aspekte überprüft werden. Dafür braucht es erstens eine fundierte Analyse der ergriffenen Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie und zweitens eine Überprüfung der verschiedenen Zuständigkeiten. Es braucht aber Zeit, um diese wichtigen Entscheidgrundlagen zu erarbeiten. Wir wissen - es ist leider so -, dass wir immer noch in der Pandemie stecken und noch kein abschliessendes Fazit ziehen und keine vollständige Analyse machen können.

Darüber hinaus hält die Kommission fest, dass nicht zwangsläufig eine besondere Lage in der Schweiz vorliegt, wenn die WHO eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite feststellt. Gemäss Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b des Epidemiengesetzes muss diese gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite auch die öffentliche Gesundheit in der Schweiz zu gefährden drohen, damit eine besondere Lage vorliegen kann.

Die Kommission beantragt Ihnen aus den genannten Gründen mit 17 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit der Kommission beantragt, ihr Folge zu geben.