Egger Mike · Nationalrat · 2021-12-16
Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-16
Wortprotokoll
Ich spreche zur parlamentarischen Initiative 21.459, "Vollständige Umnutzung von altrechtlichen Hotels zulassen". Die Umnutzung von Hotels zu maximal 50 Prozent ihrer Hauptnutzfläche, wie es das Gesetz heute vorsieht, wurde aufgrund der fehlenden Realisierbarkeit auf dem Markt praktisch nie umgesetzt. Dafür gibt es zahlreiche Gründe:
1.[NB]Aus baulicher Sicht sind solche Teilumbauten schwierig zu bewerkstelligen, und in Bezug auf die aktuelle Preisentwicklung von Immobilien machen solche Vorschriften wenig Sinn. Die Preisentwicklung zeigt, dass Bauland ein knappes Gut ist. Nur 7 Prozent der gesamten Fläche in der Schweiz dürfen bebaut werden.
2.[NB]Wirtschaftlich gesehen ist eine Teilumnutzung ein Unsinn. Ein kleiner, unrentabler Betrieb wird durch eine Reduktion seiner Nutzfläche um die Hälfte nicht einfach rentabel, und Sie werden keine Bank in der Schweiz finden, die dafür einen Kredit gibt. Anstatt dass diese Liegenschaften in neuem Glanz erstrahlen, werden sie verlottern und verwahrlosen.
Es wäre also sinnvoll, die aktuellen Bestimmungen zu korrigieren, denn sie bremsen den Strukturwandel, indem kleine Betriebe ohne Zukunft am Marktausstieg gehindert werden. Am Anfang der Zweitwohnungs-Initiative stand die Feststellung von Franz Weber, dass die Gemeinde Bellwald im Goms zu 80 Prozent wie ausgestorben war, weil es sehr viele kalte Betten gab. Wenn man das Ziel hat, kalte Betten zu beseitigen, dann ist es egal, ob sie in Form von Zweitwohnungen oder in Form von Hotelzimmern kalt bleiben. Wenn wir das ändern möchten, dann sollten die Betten eben nicht mehr kalt sein.
Der korrekte Titel der Zweitwohnungs-Initiative lautete formell wie folgt: "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!" Es ging also um die Bautätigkeit, nicht um die Umnutzung von bestehenden Gebäuden. Bei der vorliegenden parlamentarischen Initiative Graber geht es nicht um Neubauten, sondern um eine sinnvolle Umnutzungsmöglichkeit von bestehenden Gebäuden. Durch eine Korrektur wird Folgendes erreicht:
1.[NB]Die Landschaft wird nicht zubetoniert. Diese Betriebe sind vielfach ein Herzstück der Destinationen und Teil der in der Revision RPG 1 vorgesehenen Verdichtung. Ein Gebot zum verdichteten Bauen leitet sich bereits aus dem Gebot zur haushälterischen Nutzung des Bodens ab, welche ein grundlegendes Ziel der Raumplanung darstellt. Die Siedlungsentwicklung ist gemäss dem RPG nach innen zu lenken, und es sind kompakte Siedlungen zu schaffen. Die Begrenzung der Siedlungen in ihrer Ausdehnung ist ein zentraler Planungsgrundsatz des RPG.
2.[NB]Die dadurch geschaffenen Zweitwohnungen können zur Belebung und zur Wertschöpfungskette der Randregionen beitragen. Zudem haben Zweitwohnungen für die Gemeinden eine stabilisierende Wirkung, wie der Frankenschock und die Covid-19-Krise gezeigt haben.
Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, da hier die Umnutzung von bestehenden Gebäuden und Flächen im Vordergrund steht und somit dem Grundsatz des verdichteten Bauens, der optimalen Flächennutzung, Rechnung getragen wird.