Graber Michael · Nationalrat · 2021-12-16
Graber Michael · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-16
Wortprotokoll
Vor fast zehn Jahren haben das Schweizervolk und die Stände die Zweitwohnungs-Initiative angenommen. Das Resultat war damals denkbar knapp, und die bürgerlichen Parteien müssen sich da auch ein wenig selbst an der Nase nehmen; damals wurde der Abstimmungskampf ein wenig verschlafen. Ich weiss, wenn zu Ihnen ein Vertreter aus dem Kanton Wallis zu Zweitwohnungen spricht, dann ist das für einen Teil der Schweizer per se schon einmal verdächtig. Ich kann Ihnen aber versichern: Dieser Vorstoss ist zentral für die Hotellerie in der ganzen Schweiz. Hier geht es um reale Bedürfnisse der Hotellerie, um Probleme, mit denen sie konfrontiert ist.
Vor sechs Jahren wurde dann, nach Annahme der Zweitwohnungs-Initiative, das Zweitwohnungsgesetz in Kraft gesetzt. Mehrere Bestimmungen weisen heute einen doch enormen Reformbedarf auf, so eben auch Artikel 8 Absatz 4, um den es in meiner parlamentarischen Initiative geht. Artikel 8 Absatz 4 soll Hoteliers nicht mehr rentabler Hotels den Marktaustritt ermöglichen. Der Artikel ist heute äusserst restriktiv formuliert und schlicht nicht praxistauglich. Ein Hotel, das nicht rentabel ist, muss zunächst einmal unverschuldet in diesen Zustand geraten sein. Weiter muss es bereits vor dem 11. März 2012 - also vor Annahme der Zweitwohnungs-Initiative durch Volk und Stände - existiert haben, und es muss seit mindestens 25 Jahren bewirtschaftet worden sein. Die Nichtrentabilität muss durch ein Gutachten dargelegt werden. Zumeist sind das Gutachten, die von der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) erstellt werden. Das ist auch noch eine Hürde, die zu nehmen ist. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein altrechtliches Hotel die Hauptnutzfläche zu 50 Prozent zu Zweitwohnungen umnutzen; dies auch in Gemeinden, die bereits über einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent verfügen. Mit meiner parlamentarischen Initiative soll die Umnutzung neu eben auf 100 Prozent erhöht werden.
Denjenigen unter Ihnen, die sich schon die Frage stellen, wie es denn ausserhalb der Bauzone wäre, kann ich versichern, [PAGE 2703] dass es keinen Einfluss auf die Hotels ausserhalb der Bauzone hätte. Da müssten kumulativ immer auch noch die Bedingungen für Umnutzungen gemäss dem Raumplanungsgesetz erfüllt sein. Faktisch betrifft diese parlamentarische Initiative nur Umnutzungen innerhalb der Bauzone, denn ausserhalb sind die Umnutzungsanforderungen sowieso noch viel restriktiver.
Aber kehren wir zunächst einmal zurück zum Ursprung, und führen wir uns die korrekte Bezeichnung der Zweitwohnungs-Initiative vor Augen. Diese lautete nämlich wie folgt: "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!". Wenn man diese Bezeichnung nun semantisch anschaut, dann sieht man, dass das wichtigste Wort nicht "Zweitwohnungen" ist, wie das jetzt heute immer in den Köpfen hallt, sondern "Bau". Es ging darum, die Zubetonierung unserer schönen Landschaft zu verhindern. Man wollte nicht, dass in den touristischen Destinationen noch mehr gebaut wird und eben noch mehr Zweitwohnungen entstehen.
In meiner Initiative geht es gerade nicht um die Bautätigkeit, sondern um die Umnutzung. Es geht also immer nur um bestehende Gebäude, und es steht nicht die Bautätigkeit im Fokus. Vor diesem Hintergrund wurden die Ziele der Initianten und auch der Bevölkerung, die der Zweitwohnungs-Initiative zugestimmt hat, eigentlich voll und ganz erreicht. Denn in den touristischen Destinationen, Sie können selbst hingehen und sich ein Bild davon machen, ist die Bautätigkeit wirklich quasi auf null gesunken; es gibt dort keine Neubauten mehr.
Die parlamentarische Initiative ist zudem nichts anderes als die ursprüngliche Version, die der Bundesrat bei der Umsetzung vorgesehen hatte. Die 50 Prozent sind nichts anderes als ein gutschweizerischer parlamentarischer Kompromiss, der aber, wie die letzten sechs Jahre gezeigt haben, völlig praxisuntauglich ist. Es ist kaum vorstellbar, dass ein Hotel, das heute schon nicht rentabel geführt werden kann, rentabler wird, wenn es nur mehr die Hälfte seiner Fläche bewirtschaftet. Das ist zunächst einmal in der Praxis ein Ding der Unmöglichkeit. Für die anderen 50 Prozent, die man eben nicht zu Zweitwohnungen umnutzen kann, existiert schlicht kein Markt. Wenn Sie in den Destinationen schauen: Erstwohnungen gibt es meistens genug, es werden gar keine neu gebaut.
Die Hotellerie war schon vor Corona ein hartes Business, und viele haben da viel Herzblut investiert - auch ihre Altersvorsorge. Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative zuzustimmen, denn es geht um nichts anderes als darum, dass ein Hotelier auch sein Grundeigentum frei nutzen oder eben umnutzen kann.Also ist dem aus freiheitlicher Sicht zuzustimmen. (Zwischenruf der Präsidentin: Sie müssen jetzt wirklich zum Schluss kommen, die fünf Minuten gelten auch noch abends um 18 Uhr!) Ich bin gleich so weit.
Ich danke Ihnen, dass Sie die Zeichen der Zeit erkennen und der parlamentarischen Initiative Folge geben.