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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-02-28

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-02-28

Wortprotokoll

Ich äussere mich auch gleich zu Artikel 9 und Artikel 13. Die Ausgangslage ist ja, dass die Velowege gemäss Artikel 5 in behördenverbindlichen Plänen festgelegt werden müssen. Das sind in der Regel Richtpläne. Mit der Festlegung der Velowege in den Richtplänen ist das öffentliche Interesse bereits ausgewiesen. Das heisst, dass die Ergänzung, die Ihre Kommission hier vorsehen möchte, eigentlich unnötig ist. Aber wenn Ihnen das ein riesengrosses Herzensanliegen ist, dann wehren wir uns nicht dagegen. Sie müssen dann einfach noch den Nationalrat überzeugen, damit dieses Geschäft hoffentlich noch in dieser Session bereinigt werden kann. Vonseiten des Bundesrates gibt es also keinen Widerstand.