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Mäder Jörg · Nationalrat · 2022-02-28

Mäder Jörg · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-02-28

Wortprotokoll

Ich möchte gleich den letzten Punkt von Kollegin Sauter aufgreifen: Wir haben die ein bisschen spezielle Situation, dass das Kostendämpfungspaket schon sehr lange behandelt wird und dass zwei Initiativen vorliegen, die in diesen Bereich hineingehören. Man hat also in dem Sinne den Gegenvorschlag schon vorweggenommen: Er besteht im Kostendämpfungspaket.

Zu Artikel 44a, zum Thema der Rabatte: Es wurde jetzt schon mehrfach im Saal gesagt, dass es wichtig sei, dass solche Rabatte ausgehandelt würden, dass aber ja nichts von dem, was an Einsparungen ausgehandelt werde, dort bleiben dürfe, sondern alles zu 100 Prozent weitergegeben werden müsse. Dann passiert nichts! Wenn Sie wollen, dass etwas geschieht, müssen die, die die Arbeit haben, auch etwas davon haben. Ich glaube, die SP propagiert das immer wieder: Dort, wo gearbeitet wird, soll auch der Effekt sein. Es kann nicht sein, dass nur andere profitieren. Deshalb ist es wichtig, dass ein Teil dieses Efforts auch den Versicherern zugutekommt.

Ja, es ist ein heikles Thema, und ich bin auch gegen beliebig hohe Gewinne im Gesundheitswesen. Ich meine, wenn ein Kunsthändler beim Handel mit Kunstgemälden vielleicht 300 Prozent Gewinn macht, dann interessiert mich das wenig. Im Gesundheitsbereich hingegen ist es wesentlich schwieriger. Ich halte es hier aber mit einem Lieblingszitat von mir, einem Zitat des berühmten Schweizer Arztes Paracelsus aus dem 16. Jahrhundert: "Die Dosis macht das Gift." Wenn der Gesundheitssektor nur seine laufenden Kosten deckt, dann ist er nicht fähig, sich weiterzuentwickeln. Ein gewisses Mass an Gewinnen ist notwendig für eine Weiterentwicklung. Die Öffentlichkeit, aber auch wir hier in der Politik sollten diskutieren, was das richtige Mass an Gewinnen ist.

Falls Sie jetzt Angst haben, dass aufgrund dieser Regelung plötzlich übertrieben wird: Man hat extra die Bestimmung aufgenommen, dass der Bundesrat die 25 Prozent in absoluten Beträgen deckeln kann. Es ist also nicht möglich, dass sich die Branche hier über das Mass hinaus bereichert. Wie gesagt: Wenn Sie wollen, dass Arbeit geleistet wird, dann müssen Sie auch dafür bezahlen. Das ist eine simple menschliche Logik.

Kommen wir zur wahrscheinlich umstrittensten Bestimmung, zu Artikel 47c. Sie haben es gehört: Bei uns allen wurde in letzter Zeit sehr stark lobbyiert. Es geht auch hier um einen ethisch sehr heiklen Bereich, und ja, wenn man es falsch angeht, dann kann das tatsächlich zu falschen Anreizen führen. Ich möchte Sie aber auf zwei Absätze in diesem Artikel in der Fassung gemäss Minderheit hinweisen:

In Absatz 1 wird ganz klar gesagt, dass das Ganze auf Fälle begrenzt ist, in denen nicht erklärbar ist, warum es zu einer Volumen-, Mengen- oder Kostensteigerung gekommen ist. Dort, wo es gut erklärbar ist, greift dieser Artikel also nicht.

In Absatz 6 wird noch präzisiert, dass externe Faktoren, die man als Erklärung hinzuziehen kann - wie zum Beispiel medizinischer Fortschritt, wenn es also plötzlich bessere Alzheimermedikamente gäbe, die zwar sehr teuer sind, aber zu einer starken Verbesserung der Situation führen -, kein Grund sind, Massnahmen zu ergreifen. Auch die soziodemografische Entwicklung ist berücksichtigt: Wenn also die höhere Lebenserwartung dazu führt, dass die Gesundheitskosten steigen, dann ist die Steigerung erklärbar und somit kein Grund für Korrekturmassnahmen. Auch die politische Entwicklung wird aufgeführt: Nehmen wir einmal an - ganz frei erfunden -, dass Long Covid zu vermehrten Nierenleiden und zu einer Kostensteigerung führt. Dann wäre die Steigerung erklärbar, weshalb die Korrekturmassnahmen nicht zur Anwendung kämen. [PAGE 13]

Wenn man aber in allen anderen Fällen, in denen kein medizinischer, soziodemografischer oder politischer Faktor greift und nicht erklärbare Kostensteigerungen erfolgen, nicht bereit ist, Massnahmen zu ergreifen, dann frage ich mich, ob überhaupt noch jemand bereit ist, sein eigenes Tun zu hinterfragen und vorwärts zu denken. Mit so vielen Ausnahmen sind alle ethischen, medizinischen und soziodemografischen Faktoren abgedeckt. Darum kann man dieser Version zustimmen. Bitte diskutieren Sie nicht mehr über das Original im Bundesratsentwurf, sondern über die Version des Artikels gemäss Minderheit.

Die letzten dreissig Sekunden möchte ich noch auf Artikel 53 Absatz 1bis verwenden: das Beschwerderecht. Nein, wir sollten hier nicht ein weiteres Beschwerderecht einführen. Das Gesundheitssystem hat genügend verschiedene Player, die sich gegenseitig beäugen und möglichst alle Änderungen blockieren wollen, weil sie mit der aktuellen Situation doch recht zufrieden sind. Deshalb sind wir von den Grünliberalen grundsätzlich gegen Ausweitungen von Beschwerderechten, damit endlich mal etwas vorwärtsgeht.

Ich bitte Sie daher, bei den Artikeln 44a und 47c die Mehrheit und bei Artikel 53 Absatz 1bis die Minderheit Feri Yvonne zu unterstützen.