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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-02-28

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-02-28

Wortprotokoll

Aus Sicht des Bundesrates - Sie haben es jetzt nochmals vom Kommissionssprecher gehört - hat sich die Praxis bewährt. Die heutige Praxis gewährleistet ein hohes Schutzniveau für die Anwendung und den Einsatz von besonders gefährlichen Stoffen. Sie gewährleistet eben auch ein hohes Schutzniveau für die Menschen und für die Umwelt. Aus Sicht des Bundesrates besteht kein Bedarf für zusätzliche Ausnahmen für die Industrie.

Aber, wie gesagt, der Kommissionssprecher hat es erwähnt, das hat Sie letztes Mal nicht überzeugt; Sie haben diese Motion angenommen. Jetzt hat der Nationalrat die Motion abgeändert. Im Gegensatz zur ursprünglichen Motion würde die abgeänderte Fassung keinen einschneidenden Eingriff in das Schweizer Chemikalienrecht mehr bewirken. Sie stellt auch die Fortsetzung der bisherigen Praxis des Bundesrates, wonach das Schweizer Chemikalienrecht nach Möglichkeit auf jenes der EU abgestimmt wird, nicht infrage.

Allerdings, das muss ich einfach sagen, werden jetzt, mit dieser Änderung, auch der Gesundheits- und der Umweltschutz geschwächt. Denn mit der heutigen Regelung muss die Branche, wo immer möglich, zuerst nach einem Ersatz für diese besonders gefährlichen Stoffe suchen. Wenn Sie nun die abgeänderte Motion annehmen, dann wird diese austarierte Regelung eben doch eingeschränkt. Aber mit einem Abstimmungsresultat von 9 zu 0 Stimmen in der Kommission kann ich mir das Resultat der Abstimmung in Ihrem Rat auch [PAGE 5] selber ausrechnen. Ich verzichte deshalb auf eine Abstimmung, und wir werden selbstverständlich das umsetzen, was Sie entschieden haben.