de Courten Thomas · Nationalrat · 2022-02-28
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-02-28
Wortprotokoll
Mein Minderheitsantrag in diesem Punkt ist relativ einfach zu erklären. Es geht hier um die Kompromisslösung, die der Ständerat dem Antrag Nantermod bezüglich der Direktimporte gegenübergestellt hat. Mein Minderheitsantrag - wir sind ja schliesslich in einer Differenzbereinigung - nimmt die Lösung des Ständerates, also die dispositive Lösung, auf: Swissmedic "kann", muss aber nicht zwingend. Die Mehrheit unserer Kommission steht für ein "muss" ein, obwohl das gar nicht nötig ist. Es sind durchaus auch Situationen denkbar, in denen es sinnvoll ist, dass Swissmedic nicht zwingend Vereinfachungen vorsehen muss, damit die Versorgungssicherheit entsprechend gewährleistet ist. Wir hätten damit eine weitere Differenz mit dem Ständerat ausgeräumt.
Für die SVP-Fraktion kann ich auch gleich zum Substitutionsrecht Stellung nehmen, das ist Artikel 52a. Dort hat der Ständerat eigentlich die Version des Nationalrates übernommen, möchte aber zusätzlich noch einmal explizit die sogenannten "sic"-Rezepte, in denen der Arzt ausdrücklich sagt, der Patient soll - auch in der Apotheke - nur dieses Originalpräparat erhalten, ins Gesetz schreiben. Das ist der Punkt, den uns der Ständerat in Auftrag gegeben hat: nochmals zu prüfen, ob diese explizite Erwähnung im Gesetz nötig ist. Sie ist es nicht. Ich erlaube mir, aus der Kommission zu zitieren und das zuhanden der Materialien auch in diesem Plenum hier festzuhalten. Die Verwaltung hat uns in der Kommissionssitzung explizit gesagt, mit dem Entwurf des Bundesrates beziehungsweise dem Beschluss des Nationalrates sei es möglich, dass ein Arzt aus medizinischen Gründen sagt, man dürfe das Präparat nicht substituieren. Es ist vorgesehen, dass es, medizinisch begründet, möglich ist, ein Präparat zu substituieren; der Arzt kann im Rezept aber auch weiterhin, ohne dass das explizit im Gesetz steht, "nicht zu substituieren" vermerken, und der Apotheker hat sich daran zu halten. Daher braucht es diese Ergänzung im Gesetz nicht. Wir könnten also auch diese Differenz bereinigen.
Was die Parallelimporte angeht, die Herr Nantermod mit seinem Minderheitsantrag nochmals aufs Tapet bringt, obwohl unser Rat wie auch der Ständerat diese Option klar verworfen haben, müssen wir uns einfach bewusst sein, dass sich Swissmedic nicht einfach durch irgendeine europäische Zulassungsbehörde ersetzen lässt. Mit Swissmedic haben wir in der Schweiz vielmehr ein Referenzinstitut, das für den Wirtschaftsstandort, die Gesundheitsversorgung, die Leistungserbringer und alle entsprechend beteiligten Stakeholder von zentraler Bedeutung ist. Wir würden dieses Institut massiv schwächen, wenn wir es ermöglichen würden, wie das Herr Nantermod verlangt, dass man irgendwo in Europa zugelassene Medikamente automatisch, ohne Prüfung durch Swissmedic, in der Schweiz in Verkehr bringt.
Die Argumentation, die Frau Sauter vorgetragen hat, berücksichtigt diese Rolle des Institutes nicht. Sie berücksichtigt auch nicht, dass in der europäischen Umgebung x Fälschungen unterwegs sind. Wenn wir den Weg von Herrn Nantermod gehen würden, hätten wir keine Ahnung mehr, was alles an Medikamenten in der Schweiz kursiert; wir hätten keine Möglichkeit, Fälschungen aufzuzeigen; wir hätten keine Möglichkeit mehr, die Medikamentenkette zu verfolgen; und wir hätten keine Möglichkeit mehr, bei negativen Wirkungen oder falschen Chargen entsprechende Rückrufe zu tätigen, weil all das nicht mehr unter der Kontrolle unserer Arzneimittelbehörde stünde. Deshalb ist es ein viel zu gefährlicher Weg.
Der Weg des Ständerates ermöglicht einfache Parallelimporte, die per se eigentlich heute schon möglich sind. Aber die entscheidenden Hürden werden mit dem vorgezeichneten Vorgehen des Ständerates abgebaut, und deshalb ist das der richtige Weg.