Haab Martin · Nationalrat · 2022-02-28
Haab Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-02-28
Wortprotokoll
Die Schweiz rühmt sich ja, das umfangreichste, ausführlichste und strengste Tierschutzgesetz der Welt zu haben, dies vor allem für Nutztiere. Aber auch bei Heimtieren ist weit mehr geregelt als in der übrigen Welt. Auch die Umsetzung in den Betrieben und natürlich die möglichen Sanktionen bei einem Fehlverhalten der Tierhalter sind auf einem klar höheren Level als in den Ländern, aus denen Importe von tierischen Lebensmitteln oder sonstigen tierischen Produkten getätigt werden. Die Schweizer Nutztierhalter stehen diesen Auflagen grossmehrheitlich positiv gegenüber und erachten sie aus ethischer Sicht, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen als sinnvoll.
Nun gibt es aber bekanntlich tierische Produkte, die in unser Land importiert werden und diese Grundsätze aufs Übelste mit Füssen treten. Dazu gehören Stopfleberprodukte, bekannt als Foie gras, welche zum allergrössten Teil unter tierquälerischen Bedingungen hergestellt werden. Das Stopfen von Gänsen und Enten ist aktuell in fast allen europäischen Ländern verboten - mit wenigen Ausnahmen wie z. B. Frankreich, Ungarn oder Bulgarien -, weil es in immer mehr Staaten nicht länger akzeptiert wird, dass Tiere für das fragwürdige Schlemmervergnügen von einzelnen Personen enorme und unnötige Qualen erleiden müssen. Auch in der Schweiz ist die Produktion seit über vierzig Jahren verboten.
Für die Produktion von Stopfleber werden junge Gänse und Enten mehrmals täglich mithilfe von Metallrohren mit Futter, in der Regel mit Maiskörnern, gestopft, bis ihre Leber krankhaft anschwillt, bis auf das Zehnfache ihrer normalen Grösse. Solches erfüllt den Tatbestand der Tierquälerei und ist daher in der Schweiz selbstverständlich und unter Strafandrohung verboten.
Nun ist es ausgesprochen verwerflich, wenn die Schweiz für die eigene Landwirtschaft hohe Auflagen macht und die Produktion von Tierqualprodukten verbietet, derweil jedoch derartige Qualprodukte aus dem Ausland importiert und damit unerträgliche Produktionsformen noch tatkräftig unterstützt und fördert. Repräsentative Umfragen zeigen zudem auf, dass die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ein Importverbot von Produkten aus der Stopfmast befürwortet.
Ein entsprechendes Einfuhrverbot ist auch mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar. Sämtliche Abkommen sehen Ausnahmen vor für Massnahmen, welche zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit oder des Lebens und der Gesundheit von Tieren erforderlich sind. Die höchste Rechtsprechungsinstanz der WHO hat ausdrücklich anerkannt, dass der Schutz von Tieren Bestandteil der öffentlichen Sittlichkeit ist.
Es ist leider eine Tatsache, dass die alleinige Deklarationspflicht, wie sie Ihnen der Bundesrat vorschlägt, dem Problem zu wenig Rechnung trägt. Es ist an der Zeit, dafür zu sorgen, dass auch die Schweiz solche extremen und leidvollen Produktionsarten im Ausland nicht weiter fördert.
Deshalb bitte ich Sie, meine Motion zu unterstützen.