Walti Beat · Nationalrat · 2022-03-01
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-01
Wortprotokoll
Wir sind den Zielen der VAG-Revision nach der Beratung im Ständerat schon deutlich näher gekommen. Es bleiben wenige Differenzen, die in dieser Session bereinigt werden sollen.
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt bei Artikel 15a Absätze 3 und 4, wo es um die Lloyd's-Versicherer geht, die Minderheit Aeschi Thomas. Bei der Fassung des Ständerates liegt meiner Meinung nach ein Missverständnis über die Rechtsnatur der Lloyd's-Versicherungskonstrukte vor, vor allem über die Rolle des Generalbevollmächtigten der Lloyd's-Versicherer. Dieser ist selbst kein Risikoträger, sondern ein Akteur, der die kombinierte Risikotragung durch die Lloyd's-Versicherer in der Schweiz und andernorts orchestriert. Deshalb soll er in allfälligen Verfahren Parteistellung haben. Er ist aber nicht derjenige, der das Versicherungsvermögen besitzt, in welches allenfalls vollstreckt werden soll. Deshalb ist es ein [PAGE 32] Unsinn, festzuhalten, dass er geradestehen soll. Es nützt den Versicherten nichts, wenn wir den Bürotisch oder das Privatauto des Generalbevollmächtigten pfänden können, um allfällige Versicherungsansprüche zu befriedigen. Es sind vielmehr die dahinterstehenden vertraglich gebundenen Versicherer, die ins Recht zu fassen sind. Deshalb ist die Minderheit Aeschi Thomas zu unterstützen.
Wenn bezüglich Auslandsvermögen noch ein Korrekturbedarf besteht, ist das eine andere Sache, die allenfalls im Ständerat in der Differenzbereinigung auch noch einmal geprüft werden kann. Bezüglich der vorhin angeführten Argumente ist es aber falsch, hier der Mehrheit zu folgen und die Differenz zu bereinigen.
Bei Artikel 22a Absatz 2 geht es, wie die Minderheitsvertreterin ausgeführt hat, um die Stabilisierungspläne. Es geht einerseits um die Frage, wer die Kriterien festlegt, um zu definieren, welches die wirtschaftlich bedeutenden Versicherungsunternehmen sind, und andererseits um die Kriterien, nach denen die Finma von diesen Versicherern sogenannte Stabilisierungspläne verlangen darf. Beides sind materiell bedeutende Festlegungen, die gesetzestechnisch auf die Stufe des Bundesrates gehören und nicht auf die Stufe der Aufsichtsbehörde. Deshalb bitten wir Sie, hier der Mehrheit zu folgen.
Dann regeln wir bei Artikel 30a, wie ebenfalls bereits ausgeführt wurde, welche KMU oder Unternehmen allgemein als sogenannte professionelle Versicherungsnehmer gelten sollen. Hier sind wir der Meinung, dass die Kriterien nach Umsatz, Bilanzsumme oder Eigenkapital, wie sie in der Mehrheitsvariante aufgeführt sind, richtig sind. Es ist zumutbar für ein KMU von substanzieller Grösse, ein systematisches Risikomanagement zu haben und auch seine Versicherungen entsprechend zu managen. Deshalb folgen wir hier der Mehrheit.
Dann haben wir die politisch gesehen wahrscheinlich wichtigste, bedeutungsvollste Differenz bei Artikel 41 Absatz 2 Litera e. Dazu gehören auch alle systemverbundenen Anträge, auch bei Artikel 82 ff., wo es um die Ombudsstellen geht. Hier halten wir einfach fest, dass das bestehende System wirklich sehr gut funktioniert, und zwar nicht erst seit gestern, sondern seit vielen Jahrzehnten. Die einzige Frage, die noch offen ist, ist jene nach dem Umgang mit den ungebundenen Vermittlern. Hier haben die Broker versprochen, verbindlich zugesagt, eine solche Ombudsstelle einzurichten, sodass diese Lücke auch im Selbstregulierungsmodus geschlossen werden kann.
In der Beratung wurde verschiedentlich gesagt, die gesetzliche Pflicht, die der Bundesrat vorgesehen habe, ändere nichts für die Versicherer. Dieses Argument ist auch ein gutes Argument, um eben von einer Systemänderung abzusehen.
Schliesslich wurde der Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 51a Absatz 2bis Buchstabe a zurückgezogen. Es bleibt der Einzelantrag Markwalder, den wir unterstützen. Bitte tun Sie das auch, damit hier eine Differenz besteht und saubere Verweise im Gesetz festgehalten werden können. Das kann unterwegs noch erledigt werden.
Wir werden bei Artikel 15a die Minderheit Aeschi Thomas, bei Artikel 51a Absatz 3 den Einzelantrag Markwalder und im Übrigen die Mehrheit der Kommission unterstützen. Ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun.