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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2022-03-01

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-01

Wortprotokoll

Heute scheint das Interesse im Saal etwas kleiner als gestern zu sein.

Wir befinden uns bei Artikel 15a unter dem Untertitel "Als Lloyd's bezeichnete Vereinigung von Versicherern". Sie haben bei den Absätzen 3 und 4 gleichlautende Anträge von mir. Der Bundesrat schlägt die folgende Formulierung vor: "Ein Entscheid in einem Verfahren über Ansprüche und Forderungen aus Versicherungsverträgen wirkt auch für und gegen alle am Versicherungsvertrag beteiligten Lloyd's-Versicherer." Ich möchte Sie bitten, hier die Präzisierung anzubringen, dass sie eben "ausschliesslich" für und gegen alle am Versicherungsvertrag beteiligten Lloyd's-Versicherer gilt.

Das Gleiche gilt für Absatz 4. Hier geht es um die gleiche Formulierung. Es geht darum, dass ein gegen den Generalbevollmächtigten von Lloyd's für die Schweiz ergangener Entscheid auch in die im Inland belegenen Vermögenswerte aller in Lloyd's zusammengeschlossenen Versicherer vollstreckt werden kann. Auch hier ist die Frage, ob das Wort "auch" oder "ausschliesslich" verwendet werden soll. Wir beantragen Ihnen, in beiden Fällen das Wort "ausschliesslich" zu verwenden. Das Wort "auch" käme hier sehr undifferenziert zur Anwendung.

Ich erlaube mir, auch gleich zum Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zu sprechen, den ich zurückgezogen habe. Statt des Antrages möchte ich Ihnen beliebt machen, den Einzelantrag Markwalder zu unterstützen. Wie Sie wissen, tritt am 1. Januar 2023 das neue Aktienrecht im Obligationenrecht in Kraft. Wegen dieser Anpassung beantragen wir Ihnen, dass hier gezielt Bestimmungen von Artikel 725b OR und nicht der gesamte Artikel ausgeschlossen werden. Das wäre unseres Erachtens zielführender.

Schliesslich bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, bei allen anderen Differenzen jeweils die Mehrheit zu unterstützen. Damit habe ich auch gleich für die SVP-Fraktion gesprochen.