Beerli Christine · Ständerat · 2002-11-28
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-28
Wortprotokoll
Ich habe Ihnen gestern den Antrag der Mehrheit schon erklärt und möchte heute zu den Anträgen der Minderheit I (Forster) und der Minderheit II (David) Position beziehen. Ich erlaube mir jedoch trotzdem noch zwei Bemerkungen zum Antrag der Mehrheit und möchte hier mit dem entgegnen, was gestern von den Minderheitssprechern an der Mehrheitslösung ausgesetzt worden ist.
Ich möchte als Erstes klar bestreiten, dass es sich bei der Mehrheitslösung um eine Giesskanne handelt. Dieses Wort wurde gestern gebraucht, aber es ist eben gerade keine Giesskanne. Die Kommission vertritt die Ansicht, dass sich für Einkommen bis zu 74 160 Franken im Jahr eine Abfederung der vorbezugsbedingten Rentenkürzungen aufdrängt, wobei diese Abfederung abgestuft nach Einkommen und Vorbezugsdauer erfolgen soll: Die grössten Kürzungsmöglichkeiten gibt es bis zu einem Einkommen von 49 000 Franken, danach nehmen die Kürzungsmöglichkeiten bis zu einem Einkommen von 74 160 Franken linear ab, und ab diesem Einkommen wird dann ein versicherungstechnisch berechneter Abzug vorgenommen. Es ist also ganz klar eine Begünstigung der kleinen, allenfalls mittleren Einkommen, aber es ist keine Giesskanne, die für alle da ist.
Was ich als Zweites auch noch bestreiten möchte, ist Folgendes: Wir initiieren hier keinen Einstiegsprozess in Richtung einer generellen Rentenkürzung - das war auch ein Satz, der gestern gebraucht wurde. Das ist in keiner Art und Weise so! Wir möchten auch nicht generell das In-Frührente-Gehen begünstigen. Wir möchten hier keinen Anreiz in diese Richtung schaffen. Wir möchten gezielt eine Möglichkeit schaffen, bei der nicht nur Erwerbstätige, die in einer guten Erwerbssituation stehen, von einem Vorbezug profitieren, sondern bei der auch Leute mit niedrigem Einkommen und demzufolge mit niedrigen Rentenanwartschaften sich vorzeitig pensionieren lassen können. Dies möchten wir gerade deshalb - ich habe das gestern schon gesagt -, weil es sich dabei vor allem um Menschen handelt, die eine harte körperliche Tätigkeit ausüben und häufig in der Altersperiode zwischen 62 und 65 Jahren Schwierigkeiten haben, sich wieder oder immer noch im Arbeitsprozess zu betätigen. Deshalb möchten wir für diese Leute die Möglichkeit schaffen, frühzeitig in Pension zu gehen. Denn wir sehen heute, dass es gerade nicht diese Leute sind, die die Möglichkeit [PAGE 1013] wahrnehmen, sondern vor allem Kader mit relativ hohen Einkommen.
Das Argument, das von der Minderheit I (Forster) vorgebracht wird - und damit komme ich zur Behandlung des Antrages dieser Minderheit -, nämlich dass eine Person, die sich für einen Rentenvorbezug entscheidet und wegen der versicherungstechnischen Rentenkürzung in Schwierigkeiten gerät, gemäss geltendem Recht Ergänzungsleistungen beantragen könne, vermochte die Mehrheit der Kommission nicht zu überzeugen. Im Jahr 2000 bezogen gemäss Statistik 11,3 Prozent der Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger Ergänzungsleistungen zur Altersrente; das sind 138 900 Personen. Zu Beginn der Pensionierung beziehen aber nur 4 Prozent der Rentnerinnen und Rentner Ergänzungsleistungen. Erst mit dem Älterwerden steigt der Bedarf. Hohe Kosten für Pflege und Betreuung fallen meistens erst in einem vorgerückten Alter an. Dies gilt auch für Heimaufenthalte, die das Budget trotz Leistungen der Krankenkasse schnell sprengen können. Auch die Einkommenssituation verschlechtert sich vielfach erst einige Jahre nach der Pensionierung, wenn z. B. ergänzende Erwerbseinkommen wegfallen oder wenn das Vermögen aufgebraucht ist. Die Schwelle ist eben hoch angesetzt: Das Einkommen muss wirklich sehr tief sein, und es darf kein - oder fast kein - Vermögen vorhanden sein, damit Ergänzungsleistungen beansprucht werden können. Die meisten Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, haben übrigens eine ungekürzte Rente, und die Ergänzungsleistungen sind im Durchschnitt höher als der durch eine versicherungstechnische Kürzung ausfallende Rentenbetrag. Es ist bei dieser Sachlage nicht möglich, eine Abfederung der Vorbezugskürzungen über die Ergänzungsleistungen so auszugestalten, dass der Vorbezug für Personen in bescheidenen Verhältnissen erleichtert wird bzw. dass die Erleichterung schon beim Beginn des Rentenvorbezuges zum Tragen kommt und nicht erst Jahre später. Sollte ein Ausbau des Ergänzungsleistungssystems ins Auge gefasst werden, um diesen Unzulänglichkeiten zu begegnen, so würden damit nur neue Ungleichheiten geschaffen. Zudem käme es zu einer Umverteilung der Finanzierung: weg von in der AHV üblichen Finanzierungssystemen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hin zu einer wesentlich stärkeren Belastung der öffentlichen Hand - konkret: der Kantone, die zurzeit noch 78 Prozent der Kosten der Ergänzungsleistungen tragen. Nach den Vorschlägen des Bundesrates zum Finanzausgleich werden es dann noch 37,5 Prozent sein.
Die Mehrheit der Kommission bittet Sie daher, den Antrag der Minderheit I (Forster) abzulehnen.
Zur Minderheit II (David): Das System der Minderheit II wurde Ihnen gestern von Herrn David erklärt. Darauf hat Frau Spoerry mit sehr klaren, ausführlichen und kritischen Beobachtungen geantwortet. Es geht vorerst von einer versicherungstechnischen Rentenkürzung aus. Das ist klar festzuhalten. Auch die Minderheit II will in Artikel 40ter für diejenigen Leute, die die Rente vorbeziehen, eine versicherungstechnische Rentenkürzung vorsehen, und zwar über die ganze Zeit hinweg, also nicht nur bis zum 65. Altersjahr, sondern auch noch darüber hinaus. Die Minderheit II will dann aber mit ihrem System an sich die Möglichkeit schaffen, dass man keinen Rentenvorbezug machen muss und einzig deshalb mit 65 Jahren keine gekürzte Rente hat. Zu diesem Zweck wird ein Fonds für Beihilfen an Altersüberbrückungsrenten und individuelle Überbrückungshilfen geschaffen. Dieser Fonds wird mit einem fixen Betrag - 0,12 Mehrwertsteuerprozentpunkte im Jahr; das entspricht etwa 320 Millionen Franken - bestückt. Reicht dieser Betrag nicht aus, so werden die künftigen, noch nicht rechtskräftig zugesprochenen Beihilfen verhältnismässig gekürzt.
Diesem System kann eine innovative Komponente sicher nicht abgesprochen werden. Es ist jedoch nicht ausgereift und ausserordentlich schwer umsetzbar; ja, ich würde zu behaupten wagen, dass es im Moment gar nicht umsetzbar ist. Es seien hier nur einige schwerwiegende Bedenken angebracht - die Bedenken wurden ja in ausführlicher Form schon gestern von Frau Spoerry dargelegt: Das System der Minderheit II arbeitet mit einem Globalbudget, ohne dass bekannt ist, wie viele Rentenbezüger entweder über eine Branchenlösung oder individuell Ansprüche geltend machen werden. Die Höhe der zu beanspruchenden Leistungen kann daher nicht festgesetzt werden. Es ist also nicht möglich, irgendwelche Rechtsansprüche einzuräumen. Ich verweise hierzu auf das gestrige Votum von Herrn David, der gesagt hat, es sei ausgesprochen wichtig, dass im Bereich der Altersvorsorge und der Sozialversicherungen nur Versprechungen gemacht würden, die dann auch eingehalten werden könnten. Gerade diese Anforderung erfüllt das von der Minderheit II beantragte System nicht, weil nicht gesagt werden kann, welche Ansprüche dann schlussendlich den einzelnen Berechtigten zustehen.
Das System soll zudem einzig für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz Leistungen ermöglichen. Dies erscheint gerade im Bereich der Branchenlösungen ungerecht, da eine Vielzahl von ausländischen Arbeitnehmern, die nach der Pensionierung in ihre Heimat zurückkehren, demselben Gesamtarbeitsvertrag unterstehen wie ihre Schweizer Kolleginnen und Kollegen und trotzdem keine Leistungen geltend machen können.
Im Übrigen ist nicht abgesichert, ob das System gemäss der für das Freizügigkeitsabkommen massgeblichen Verordnung 1408/71 in der Tat eine Exportierbarkeit der Leistungen ausschliessen kann. Wenn man von einer Überbrückungsrente ausgeht, die es den Bezügerinnen und Bezügern möglich macht, gar keinen Vorbezug der AHV-Rente zu tätigen, damit sie schliesslich nach dem 65. Altersjahr keine reduzierte Rente haben, dann muss ein ganz erheblicher Betrag zur Verfügung gestellt werden; die 320 Millionen Franken, die bei der Minderheit II vorgesehen sind, können nie ausreichen.
Wir haben die Frage gestellt und von der Verwaltung und Frau Bundesrätin Dreifuss folgende Antwort erhalten - Frau Spoerry hat es Ihnen gestern schon gesagt -: Um eine echte Überbrückungsrente zu finanzieren, wären etwa 1 bis 1,5 Milliarden Franken notwendig. Diesen Betrag zur Verfügung zu stellen ist uns in keiner Art und Weise möglich. Das System der Minderheit II kann den Anspruch, den es stellt, gar nicht erfüllen. Wir müssen mit den 400 Millionen Franken, die wir hier einsetzen wollen, eben über ein anderes System - über die Versicherung, über die AHV - vorgehen und dürfen nicht einen neuen Fonds schaffen.
Noch ein Argument: Wenn Sie die individuellen Überbrückungsrenten ansehen, wie sie im System der Minderheit II vorgesehen sind, sehen Sie, dass diese über private Hilfsinstitutionen ausbezahlt werden sollen; man denkt dabei an Pro Senectute oder andere. Diese Hilfsinstitutionen sollen dann alle Abklärungen individuell für jeden Anspruchsberechtigten vornehmen, nach den Systemen, wie wir sie heute bei den Ergänzungsleistungen kennen. Das ist mit ganz grosser Sicherheit eine riesige Aufblähung des Verwaltungsaufwandes und viel, viel anspruchsvoller und kostenintensiver, als wenn wir das über das relativ einfache schematische System der AHV tun.
Ich möchte Sie demzufolge bitten, sowohl den Antrag der Minderheit I (Forster) als auch jenen der Minderheit II (David) abzulehnen und mit der Mehrheit der Kommission zu stimmen.