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Müller Leo · Nationalrat · 2022-03-01

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-01

Wortprotokoll

Hier haben wir vier Minderheiten zu beraten. Die Mitte-Fraktion wird überall die Mehrheit unterstützen und ihren Anträgen folgen, und ich erkläre warum.

Zur ersten Minderheit: Bei Artikel 15a geht es um eine Sonderbestimmung für die Lloyd's-Versicherungsgruppe. Die Minderheit Aeschi Thomas will, dass hier ein Privileg - ich sage dem mal so - für diese Versicherungsgruppe geschaffen wird, indem bei Entscheiden, bei denen es darum geht, Ansprüche aus Vermögen zu vollziehen, gemäss der Minderheit nur das Vermögen im Inland ins Recht gefasst werden kann. Das wäre eine Privilegierung gegenüber den anderen Versicherungsgruppen. Die Mehrheit will diese Privilegierung nicht, sondern will das Vermögen im Inland und im Ausland gleich behandelt wissen. Deshalb bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen.

Bei der zweiten Minderheit geht es um Artikel 22a. Hier geht es um die Stabilisierungspläne. Die Mehrheit will - und das finden wir unterstützungswürdig - einerseits Kriterien festlegen, was "wirtschaftlich bedeutend" heisst. Andererseits soll im Gesetz festgehalten werden, dass der Bundesrat die Kompetenz erhält, Kriterien in der Verordnung festzulegen, damit klar ist, wie die Finma zu entscheiden hat, wenn es um die Anordnung von Stabilisierungsplänen geht. Je klarer hier die Voraussetzungen sind, desto weniger gibt es dann Diskussionen im Vollzug. Der Bundesrat soll die Möglichkeit erhalten, diese Kriterien festzulegen.

Ich komme zum dritten Minderheitsantrag; es geht dabei um Artikel 30a und um die Frage, welche Unternehmen dann als professionelle Versicherungsnehmer gelten sollen. Diesen Bereich will die Mehrheit der Kommission etwas ausdehnen und auch die grösseren Unternehmen ausnehmen und als professionelle Versicherungsunternehmen definieren, die zwei der nachfolgend genannten drei Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme von 20 Millionen Franken, 40 Millionen Nettoumsatz und 2 Millionen Eigenkapital. Diese Ausweitung gegenüber dem Entwurf des Bundesrates unterstützen wir.

Jetzt komme ich noch zum vierten Minderheitsantrag, jenem, der die Ombudsstelle betrifft. Hier bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Ombudsstelle und die Praxis so zu belassen, wie sie seit bereits fünfzig Jahren besteht.

Es gibt heute zwei Ombudsstellen: Die eine betrifft die Privatversicherungen und die Suva; diese besteht seit rund fünfzig Jahren. Und es gibt eine Ombudsstelle im Krankenkassenwesen, die seit 25 Jahren besteht. Diese haben sich bestens bewährt. Wenn nun der Bundesrat sagt, dass sich nichts ändere, dann ist das der beste Beweis dafür, dass sich die Praxis bewährt hat, sodass auch gesetzgeberisch nichts zu ändern ist.

Jetzt geht es noch um die Frage, ob allfällig eine Ombudsstelle für die ungebundenen Versicherungsvermittler eingerichtet werden soll. Hierzu hat die Branche klar und deutlich gesagt, dass man das machen wolle. Man will auch für diesen Bereich eine Ombudsstelle schaffen. Ich habe mich erkundigt: Es ist ja bereits so, dass die ungebundenen Versicherungsvermittler einen Businessplan erstellt und diesen auch beim EFD zur informellen Prüfung eingereicht haben. Das heisst: Die Branche hält Wort.

In diesem Sinne bitte ich Sie wirklich, eine bewährte Praxis, die seit Jahrzehnten besteht, beizubehalten. Vor allem aus unserer Sicht besteht kein Handlungsbedarf. Die Mitte ist eine Partei, die die Subsidiarität und die Eigenverantwortung hochhält. Es geht genau hier um einen Bereich, wo es diese Subsidiarität und Eigenverantwortung gibt. Diesen Werten wollen wir Sorge tragen.

Und jetzt noch ein letzter Satz: Wir werden den Einzelantrag Markwalder zu Artikel 51a unterstützen. Es geht um die Koordination mit den Bestimmungen im OR. Wir haben das zwar in der Kommission nicht diskutiert, aber ich denke, es ist gut, wenn wir hier eine Differenz zum Ständerat schaffen und noch genau klären können, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht. In diesem Sinne bitte ich Sie um Unterstützung dieses Einzelantrages.