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Landolt Martin · Nationalrat · 2022-03-01

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-01

Wortprotokoll

Wir sind in der Differenzbereinigung zu diesem Geschäft, und die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen heute, in ein paar wenigen Punkten bei einer Differenz zum Ständerat zu bleiben. Alle anderen der rund zehn Differenzen können nach Meinung Ihrer Kommission bereinigt werden, wenn wir dort jeweils dem Ständerat folgen.

Die erste Differenz finden Sie bei Artikel 9c. Es geht hier um internationale Standards. Der Bundesrat und der Ständerat sind der Meinung, dass solche ergänzend zur Anwendung kommen sollen. Der Nationalrat hat hingegen bisher die Meinung vertreten, dass dies nicht nur ergänzend, sondern auch alternativ geschehen könnte; dies nicht grundsätzlich, sondern in ausgewählten Fällen, über die ja wiederum der Bundesrat befinden würde. Was die Mehrheit Ihrer Kommission hier verhindern möchte, ist eine Mehrfachanwendung von Standards, die dann einfach kumuliert werden. Von diesem Artikel sind übrigens die international tätigen Versicherungsgruppen und -konglomerate betroffen. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 10 Stimmen, im Sinne der internationalen Wettbewerbsfähigkeit an der Version des Nationalrates festzuhalten.

Auch bei Artikel 22a Absatz 2 beantragt Ihre Kommission - ebenfalls mit 14 zu 10 Stimmen - Festhalten. Es geht hier um die Kriterien, mit denen der Bundesrat definiert, wann ein Versicherer wirtschaftlich bedeutend ist. Der Nationalrat hat hier ergänzt, dass der Bundesrat zusätzlich diejenigen Kriterien festlegt, nach welchen die Finma zu entscheiden hat, ob von einem Versicherungsunternehmen ein Stabilisierungsplan verlangt werden kann. Der Bundesrat hat betont, dass die Finma sich sowieso an den Vorgaben des Bundesrates zu orientieren habe. Genau dies möchte die Mehrheit Ihrer Kommission eben auch so ins Gesetz schreiben, damit die Zuständigkeiten und Kompetenzen bereits auf Gesetzesstufe und nicht erst in der Verordnung geklärt sind und auch einem Willen entsprechen, den das Parlament auf diese Weise zum Ausdruck bringt.

In den Artikeln 51a bis 54d werden die Kapitalinstrumente für Versicherungen geregelt. Hier hat der Ständerat den ursprünglichen Entwurf des Bundesrates überarbeitet und präzisiert. Es geht dabei um verschiedene technische Details, mit denen sich der Bundesrat in der ständerätlichen Debatte grundsätzlich einverstanden erklärt, sich allerdings noch Präzisierungsvorschläge vorbehalten hat. Diese Neuformulierungen haben wir nun in der Kommission bewusst als Mehrheitskonzept übernommen, damit der Ständerat anhand der Differenzen sein Konzept nochmals plausibilisieren kann. Es ist deshalb wichtig und durchaus auch im Interesse des Ständerates, diese Differenzen aufrechtzuerhalten.

Ähnlich verhält es sich mit dem Einzelantrag Markwalder, der der Kommission so nicht vorgelegen ist. Wenn Sie den Antrag einer vertieften Abklärung durch den Ständerat unterziehen lassen möchten, können Sie das, indem Sie dem Antrag zustimmen und eine Differenz schaffen. Wenn die Vorlage zurückkommt, werden wir uns ein abschliessendes Bild machen können.

Bei den bisherigen Ausführungen ging es vor allem um Differenzen bei technischen Details. Zuletzt gibt es aber auch eine Differenz, die grundsätzlicher und konzeptueller Art ist, und zwar geht es dabei um die Frage der Ombudsstelle. Bundesrat und Ständerat sehen die Schaffung einer neuen Ombudsstelle vor, während die Mehrheit Ihrer Kommission an der Haltung des Nationalrates aus der ersten Lesung festhalten will. Es gibt im Privatversicherungsbereich seit über fünfzig Jahren eine Ombudsstelle, an deren Qualität niemand zweifelt. Eine gesetzliche Regelung und ein Zwang zu einem Anschluss an eine neue staatliche Ombudsstelle sind aus Sicht der Kommissionsmehrheit deshalb schlichtweg nicht notwendig. Die heutige Lösung ist bewährt und unbürokratisch. Zudem haben die Versicherungsvermittler mehrfach bestätigt, dass sie eine Ombudsstelle schaffen werden.

So viel zu den verbleibenden Differenzen.

Gestatten Sie mir noch ein paar wenige Bemerkungen zu den Differenzen, die wir ausgeräumt haben, zumindest gemäss dem Plan der Kommissionsmehrheit.

In Artikel 15a haben wir in der ersten Lesung versucht, den spezifischen Eigenschaften der als "Lloyd's" bezeichneten Vereinigung von Versicherern Rechnung zu tragen. Wir mussten aber feststellen, dass wir mit diesem Vorhaben eine allfällige und natürlich ungewollte Besserstellung von Lloyd's nicht ausschliessen können. Wir, und damit meine ich die Kommissionsmehrheit, haben deshalb die Übung wieder abgebrochen und möchten dem Bundesrat und dem Ständerat folgen.

In Artikel 31b geht bzw. ging es um die Frage, ob sich in der Krankenzusatzversicherung Versicherer zusammenschliessen können, um in bestimmten Verhandlungen ihre Position gegenüber Leistungserbringern zu stärken. Diesem Anliegen liegt ein Bericht des Bundesrates zugrunde, nach welchem dann die Finma die Versicherer aufgefordert hat, [PAGE 36] Verbesserungen herbeizuführen. Über diese Zielsetzung sind sich eigentlich alle einig. Die vom Nationalrat in der ersten Lesung beschlossene Formulierung wurde hingegen inzwischen eher als Ultima Ratio bezeichnet, deren Zeit bis dato nicht gekommen ist. Zudem hat Ihre Kommission auch zur Kenntnis genommen, dass die heutige Kartellgesetzgebung solche Verhandlungsgruppen nicht grundsätzlich ausschliesst. Es gibt aber einen Unterschied, ob man solche in einem bestimmten Bereich explizit ins Gesetz schreibt oder ob man fallweise von der Weko beurteilen lässt, ob die Gründe ausreichend sind. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen deshalb, diese Differenz auszuräumen.

Zusammenfassend bitte ich Sie also, den jeweiligen Anträgen der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und damit vorerst die erwähnten Differenzen gegenüber dem Ständerat aufrechtzuerhalten.