Wettstein Felix · Nationalrat · 2022-03-01
Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2022-03-01
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterbreitet uns mit dem Nachtrag Ia zum Voranschlag 2022 drei Nachtragskredite und einen Verpflichtungskredit. Die grüne Fraktion wird diesen Nachträgen zustimmen. Die drei Nachtragskredite betreffen die Bewältigung der Corona-Krise, und zwei davon werden nun bestritten, respektive es wird von einer Minderheit deren Halbierung verlangt: beim Erwerbsersatz und bei den Härtefallmassnahmen für Unternehmen. Auch wir hoffen natürlich und gehen davon aus, dass es diese zusätzlichen Sicherungsmassnahmen nicht in vollem Umfang brauchen wird. Gleichwohl unterstützen wir sie in der Höhe, die der Bundesrat berechnet hat. Es ist die logische Konsequenz aus unserem Entscheid in der Wintersession, als wir die Befristung der gesetzlichen Massnahmen bis Ende 2022 ausgedehnt haben. Bei den Härtefallmassnahmen für [PAGE 42] Unternehmen kommt hinzu, dass diese ja durch die Kantone beschlossen und vom Bund subsidiär mitgetragen werden. Wir würden den Kantonen die Planung erschweren, wenn der Bund hier ohne Not den Kredit halbiert.
Wir haben ja tatsächlich keine Not. Die Nachträge werden ausserordentlich verbucht. Es wird nur ausgegeben, wo Bedarf besteht, und die gesetzlichen Grenzen sind klar. Sollten jedoch in der zweiten Jahreshälfte doch wieder Einschränkungen nötig werden, müssten wir nicht erneut eine Runde im Parlament drehen.
Der Verpflichtungskredit von 11 Millionen Franken für das Neubauprojekt eines Entwicklungs- und Laborgebäudes der ETH in Zürich wurde in der Finanzkommission nicht bestritten, darum werden wir dazu nicht gesondert abstimmen müssen. Erlauben Sie mir gleichwohl eine Bemerkung: Aus Sicht von uns Grünen kommen hier gravierende Mängel in der Bauleitung zutage. Dass diese Verzögerungen, Baumängel und notwendigen Mehrleistungen erst jetzt, kurz vor Fertigstellung des Baus, bekannt werden, wirft ein schlechtes Licht auf das Monitoring während der Bauzeit. Erst letzten Sommer hatte die zuständige Subkommission der FK-N die ETH besucht; dabei wurden die Probleme mit keinem Wort angesprochen.
Ich komme zum Wolf oder zu den Schafen, Eseln und Rindern: Eine Minderheit der Kommission beantragt, Sie haben es gehört, einen weiteren Nachtragskredit in der Höhe von 5,7 Millionen Franken für temporäre Notschutzmassnahmen gegen den Wolf, dies zum Schutz der Alpsömmerung im bevorstehenden Sommer.
Die Grünen unterstützen den Ansatz, dass der Herdenschutz verstärkt werden soll, sei es mit zusätzlichem Personal auf den Alpen, sei es mit Schutzhunden und vermehrten Kontrollen. In der Vorberatung der Finanzkommission wurde festgestellt, dass die rechtlichen Grundlagen eine Ausschüttung für diesen Sommer nicht erlauben würden und dass ausserdem bereits eingestellte Gelder nicht ausgeschöpft wurden und werden. Anders gesagt: Auch wenn wir der Kommissionsminderheit folgen, würde es wohl darauf hinauslaufen, dass die Gelder heuer die Alpen nicht erreichen. Eine Mehrheit der grünen Fraktion wird den Minderheitsantrag Egger Mike gleichwohl unterstützen, weil sie damit deutlich zum Ausdruck bringen will, dass der Herdenschutz verstärkt und nicht der Wolf gejagt werden soll.
Vielleicht kann der Bundesrat zur Interpretation von Artikel 10ter Absatz 1 Buchstabe d der Jagdverordnung noch etwas sagen und klären, ob die Unterstützung allenfalls doch im rechtlichen Rahmen wäre. Sollte jedenfalls die Rechtsgrundlage fehlen und sollten die Gelder ihre Wirkung verfehlen, würde ein kleinerer Teil unserer Fraktion zum gleichen Schluss kommen wie die Kommission: Es würde dann nichts bringen, diesen Betrag um 5,7 Millionen Franken aufzustocken.