Frick Bruno · Ständerat · 2002-11-28
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-28
Wortprotokoll
In Artikel 13 Absatz 2 geht es um Folgendes: Das geltende ordentliche Rentenalter in der beruflichen Vorsorge liegt bis jetzt noch bei 62 Jahren für Frauen und bei 65 Jahren für Männer. Am 23. März des letzten Jahres hat die Bundesversammlung ein dringliches Bundesgesetz angenommen, welches den erwerbstätigen Frauen die Möglichkeit gibt, bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters in der AHV auch in der beruflichen Vorsorge versichert zu bleiben.
Der Bundesrat hat das einheitliche Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer vorgeschlagen. Der Nationalrat ist in Bezug auf das Rentenalter dem Bundesrat gefolgt. Er hat aber Artikel 13 Absatz 2 BVG angenommen, welcher den Versicherten die Möglichkeit gibt, zur Vermeidung von Rentenkürzungen beim flexiblen Rentenalter zusätzliche Beiträge zu entrichten.
Aufgrund der Diskussion in der SGK und mit Zustimmung des Bundesrates bitten wir Sie, Absatz 2 zu streichen. Wir wollen zwar im Grundsatz ebenfalls eine Einkaufslösung für die Vermeidung von Rentenkürzungen beim Vorbezug sicherstellen, aber die Problematik wird sachgerecht nicht hier, sondern in Artikel 13a Absatz 8 neu geregelt.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.