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Schilliger Peter · Nationalrat · 2022-03-01

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-01

Wortprotokoll

Als Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion darf ich vorwegnehmen, dass wir die Vorlage des Bundesrates unterstützen und auch den Mehrheiten der Finanzkommission Folge leisten werden.

Die Vorlage ist in drei Bereiche gegliedert. Der erste Bereich betrifft Nachtragskredite in der Folge der Covid-Gesetzgebung vom Dezember 2021. Unsere Fraktion hatte sich dafür starkgemacht, dass diese Gesetzgebung mit Befristungen ausformuliert würde, die Ende Juni ausgelaufen wären. Auch ich hatte Minderheitsanträge in dem Sinn vertreten, dass wir gewisse Limiten per Mitte Jahr setzen wollten. Wir hatten argumentiert, dass dann ja bei Bedarf eine neue Vorlage eingebracht werden könnte, die die weiteren Nachtragskredite aufgrund einer aktuellen Zustandsmeldung einfordern würde.

Aber das Parlament hat anders entschieden, die ganze Gesetzgebung auf Ende 2022 terminiert und damit den Bundesrat verpflichtet, auch die nötigen Kredite aufzubereiten und sicherzustellen. Aus dieser Optik ist diese Kreditanmeldung richtig. Es bringt auch nichts, wenn wir in der heutigen Zeit nun eine Kürzung vornehmen; denn schlussendlich ist alles im ausserordentlichen Bereich deklariert. Dass der Bundesrat schlussendlich sorgfältig mit der Ausgabenumsetzung umgeht und auch die Corona-Pandemie halt nur schwer im Hinblick darauf lesbar ist, was noch alles kommen wird oder ob sie wirklich beendet ist, hat sich ja auch gezeigt. Der Minderheitssprecher hat es auch gesagt: Von den 25 Milliarden [PAGE 45] Franken, die 2021 beantragt wurden, wurden schlussendlich 14 Milliarden gesprochen.

Ich erlaube mir nochmals folgende Bemerkungen:

1.[NB]Wenn wir hier kürzen, verändern wir nichts. Es bleibt ein Finanzkredit im ausserordentlichen Bereich, der dann gebraucht wird oder eben nicht.

2.[NB]Man muss auch noch beachten, dass eben die Rechnungsstellung von den Kantonen und von betroffenen Kassen usw. verzögert kommt. Da kann es sehr gut sein, dass ein bis zwei Monate im Nachhinein noch Nachmeldungen zum letzten Jahr erfolgen, die dann auch mit diesem Kredit aufgefangen werden müssen.

3.[NB]Wenn wir hier kürzen, sparen wir keinen einzigen Franken. Wir tun also etwas für das gute Gewissen und die gute Darstellung, aber schlussendlich hat es keinen Einfluss.

Der zweite Bereich betrifft die von der UREK-N bzw. von der Minderheit Egger Mike beantragte Erhöhung des Beitrags zum Schutz vor Wölfen. Diese Erhöhung um rund 5,7 Millionen Franken lehnt die FDP-Liberale Fraktion ab. Es ist so, wie es geschildert wurde: Der bereits eingestellte Betrag von rund 7,9 Millionen Franken wird in der Regel nicht ausgeschöpft. Man geht nach heutiger Darstellung auch dieses Jahr davon aus, dass dieser Betrag reichen sollte. Wenn er nicht reichen sollte, hat der Bundesrat immer die Möglichkeit, mittels eines ordentlichen Nachtrags einen Kredit abzuholen.

Ich habe mir noch überlegt, was sich denn eigentlich seit der Debatte über den normalen Voranschlag des Jahres 2022 geändert hat. Man muss feststellen, dass sich nichts geändert hat. Nun wird dieser Kredit beantragt, doch man hätte das betreffende Begehren bereits im ordentlichen Verfahren des letzten Jahres einreichen können. Wir hätten hier die ordentliche Debatte führen können und hätten das Ganze nicht im ausserordentlichen Bereich vortragen müssen. Nachträge sind dann zu stellen, wenn sich etwas entwickelt und wenn sich eine neue Sachlage ergibt. Eine neue Sachlage kann ich aus meiner Optik nicht feststellen. Die Sachlage ist gleich wie Ende letzten Jahres. Wie erwähnt, würde es vermutlich ein Kredit bleiben, der nicht ausgeschöpft wird, weil dafür die rechtliche Grundlage fehlt.

Zum dritten Bereich, zur Krediterhöhung um 11 Millionen Franken für das ETH-Laborgebäude in Zürich: Wir teilen die Unzufriedenheit über die Höhe des Nachtragskredits. Dass der Antrag am Schluss der Bauarbeiten gestellt wird, haben auch wir wirklich nicht verstanden. Dass sich die Mehrkosten aufgrund schwieriger Bausituationen ergaben, wie es deklariert worden ist, ist ein Hinweis dafür, dass man vermutlich einen Generalunternehmerwettbewerb durchgeführt hat, der in der Planung und Projektentwicklung zu wenig fundiert war und aus dem nicht der Status eines Go-Projekts resultierte. Zudem ist bei einem Laborgebäude das Risiko sehr hoch, dass aufgrund von neuen Forschungsabsichten und -erkenntnissen früh sehr viele Änderungen vorgenommen werden. Änderungen kosten sehr viel Geld, vor allem dann, wenn nicht offen abgerechnet wird. Dies ist dann der Fall, wenn der Auftrag einem Generalunternehmen erteilt wird. Wir erwarten von der ETH und vom zuständigen Departement, dass sie wirklich sehr kritisch beurteilen, ob Nachtragsmeldungen berechtigt sind und ob nicht irgendeine Auftragsverbesserung eingefordert wird, mit der über das Bauwerk die Rendite verbessert würde.

Eine Aussage können wir nicht nachvollziehen. In der letzten Zeile des Antrages heisst es, die zusätzlichen Kosten würden vom ordentlichen Budget des ETH-Bereichs abgedeckt und seien somit für den Bund haushaltsneutral. Das mag für den Bund stimmen, aber letztlich kann die ETH diese 11 Millionen Franken nur einmal ausgeben, und es leiden damit andere Investitionen und andere Tätigkeiten des ETH-Budgets.

Es ist also eine ärgerliche Ausgabe, aber auch wir sehen die Notwendigkeit, dieses Bauwerk zu vollenden. Aus dieser Optik bitten wir Sie, die Vorlage des Bundesrates zu unterstützen und der Mehrheit der Kommission zu folgen.