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Zopfi Mathias · Ständerat · 2022-03-01

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2022-03-01

Wortprotokoll

Die Minderheit Zopfi beantragt Ihnen, in Artikel 18 zumindest für die Medizinalpersonen näher bei der bewährten Regel zu bleiben. Es geht hier, wie die Sprecherin der Mehrheit gesagt hat, darum, dass Personen, die im zivilen Gesundheitswesen arbeiten, von der Militärdienstpflicht temporär befreit werden können.

Bisher gab es zwei Voraussetzungen für diese Befreiung. Diese Voraussetzungen sind zentral. Erstens muss nämlich die jeweils befreite Person für den Betrieb der zivilen Gesundheitseinrichtung notwendig sein. Zweitens ist bisher Voraussetzung, dass diese Person nicht zwingend für sanitätsdienstliche Aufgaben in der Armee benötigt wird. Vereinfacht gesagt: Heute muss die Person im zivilen Gesundheitswesen mehr gebraucht werden als in der Armee. Dann wird sie befreit.

Wir haben es gehört: Diese Befreiung möchte man durch einen dritten Aspekt, nämlich die Hauptberuflichkeit, die in der Verordnung auf 80 Prozent definiert werden soll, einschränken. Diese zusätzliche Einschränkung der Befreiung macht wenig Sinn.

Erstens macht sie wenig Sinn, weil die bisherigen Kriterien dem Bedarf auf beiden Seiten, im zivilen und im militärischen Gesundheitswesen, bereits Rechnung tragen. Diese Regel ist nicht einfach neu oder irgendeine Idee, sie hat sich über viele Jahre hinweg bewährt.

Zweitens konnten keinerlei Zahlen vorgelegt werden, wie viele Personen betroffen wären und was die Gesetzesänderung faktisch, also auch in Zahlen, wirklich ändern würde. Wenn man eine langjährig bewährte Praxis ändern will, würde ich eigentlich erwarten, dass dargelegt werden kann, um wie viele Personen es geht und wie der Bedarf der Armee aussieht, die mehr Leute dem zivilen Gesundheitswesen entziehen will usw. Das ist nicht passiert. Es wird hauptsächlich und doch recht oberflächlich mit dem Kriterium der Wehrgerechtigkeit argumentiert.

Natürlich sind beide Aufgaben, die militärischen und die zivilen Aufgaben, wichtig. Das hätte Anlass sein sollen, hier ein bisschen fundierter zu argumentieren und nicht einfach so zu tun, als könne man den zivilen Gesundheitseinrichtungen einfach Leute entziehen.

Drittens bietet auch Absatz 2 - die Sprecherin der Mehrheit hat diesen Absatz als "Ventillösung" bezeichnet - keine Lösung. Zwar können dort, das stimmt schon, weitere Befreiungen geschaffen werden, aber - schauen Sie sich diesen Absatz 2 an - auch dort nur für hauptberuflich tätige Personen. Der Nutzen im konkreten Fall, dort allenfalls weiter gehen zu können, ist also gleich null. Alleine schon dieser Aspekt spricht dafür, dass man sich auch Absatz 2 noch einmal anschauen sollte. Wenn Sie hier, in dieser Frage, eine Differenz schaffen, kann das im Nationalrat gemacht werden. Dann kann man prüfen, ob Absatz 2 allenfalls, in dem Sinne als zusätzlicher Kompromiss, anders ausgestaltet werden könnte und ob die Hauptberuflichkeit, die mit 80 Prozent sehr hoch angelegt wird, mindestens für dieses Ventil keine Bedingung mehr ist.

Viertens, und das ist ein wichtiger Punkt: Viele Personen im Gesundheitswesen sind nun einmal in Teilzeit angestellt. Das führt dazu, dass die Befreiungstatbestände relevante Auswirkungen auf das zivile Gesundheitswesen haben können, und dies - ich habe das bereits erwähnt -, ohne dass dargelegt wurde, weshalb und wo die Armee einen zusätzlichen Bedarf hat. Es wird dem zivilen Gesundheitssystem sozusagen auf Vorrat Personal entzogen; dies, das muss ich Ihnen eigentlich nicht sagen, nach der schlimmsten Pandemie der letzten Jahrzehnte, während der man um jede Person im Gesundheitswesen froh war. Das macht nicht einmal militärisch Sinn. Denn im Konfliktfall würden diese Menschen natürlich ohnehin gebraucht, und zwar sowohl im Zivilen als auch im Militärischen. Für die dazu notwendige Flexibilität reicht aber die Abwägung, die dann eben ohnehin - ich habe Ihnen die zwei heute geltenden Bedingungen genannt - gemacht werden muss. Diese Abwägung reicht für die Flexibilität.

Wir haben es hier mit einer Berufsgruppe zu tun, in welcher - das ist eine These von mir - die Anzahl Militärdienstleistende ohnehin unter dem Schnitt ist; dies natürlich auch, weil diese Personen problemlos und sozusagen recht berufsnah Zivildienst leisten können. Die unnötige Änderung des heutigen Systems hätte hier einzig noch den Einfluss, dass die Quote der Militärdienstleistenden in diesen Berufen noch tiefer fallen würde und die Quote der Zivildienstleistenden wohl noch mehr ansteigen würde. Das wäre als Vorbereitung auf eine Krise, in der wir dann um die Abwägung und die Flexibilität, die ich erwähnt habe, froh sind, eigentlich verheerend.

Die Argumentation der Mehrheit mit der Wehrgerechtigkeit ist aus meiner Sicht gehaltlos, wenn es um die faktischen Auswirkungen einer solchen Änderung geht. Wenn schon, müsste nicht die theoretische Wehrgerechtigkeit im Gesetz zählen, sondern die faktische in der Praxis.

Wenn Sie die Minderheit unterstützen, dann wird nicht nichts gemacht, sondern im Sinne eines Kompromisses die Grenze für die Befreiung auf ein 50-Prozent-Pensum, ein gängiges Pensum in diesem Berufsbereich, festgelegt. Das ist ein Kompromiss, der die nötige Flexibilität ermöglicht.

Ich bitte Sie deshalb, hier dem Minderheitsantrag zuzustimmen und eine Differenz zu schaffen, auf dass man dieses Problem noch einmal anschauen kann und dann eine angemessene Lösung findet.