Fischer Roland · Nationalrat · 2022-03-01
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2022-03-01
Wortprotokoll
Das vorliegende Postulat geht auf einen Bericht des Bundesrates aus dem Jahr 2017 zu den gebundenen Ausgaben des Bundes [PAGE 60] zurück. Der Bericht zeigt, dass im Jahr 2017 fast 60 Prozent der Ausgaben des Bundes als stark gebunden bezeichnet werden konnten. Als stark gebunden werden Ausgaben bezeichnet, deren Höhe vom Parlament im Rahmen des Voranschlags nicht oder nur eingeschränkt beeinflusst werden kann. Dies kann verschiedene Ursachen haben.
Ein wichtiger Grund ist die Abhängigkeit von sogenannten exogenen Variablen. Das wohl eindrücklichste Beispiel sind die Passivzinsen. Sie werden fast ausschliesslich von der Höhe der Staatsschulden und der Höhe der Zinsen bestimmt und lassen sich kurzfristig kaum verändern. Betroffen sind aber auch Ausgaben im Zusammenhang mit der Bevölkerungsentwicklung, so z. B. die Ausgaben der AHV oder Ausgaben im Asylwesen.
Der zweite wichtige Grund für Ausgabenbindungen sind Verfassungs- und Gesetzesvorschriften, welche das Ausgabenniveau verbindlich vorschreiben. In diese Kategorie gehören z. B. die Anteile der Kantone an Bundeseinnahmen, der Finanzausgleich, die Beiträge an Sozialversicherungen sowie weite Teile der Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds und in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds. Diese Transfers können kurzfristig weder gekürzt noch aufgestockt werden. Dazu müsste das Gesetz, in gewissen Fällen sogar die Verfassung, geändert werden.
Als Folge des Berichtes beauftragte das Parlament im Jahr 2017 den Bundesrat mit der Motion 17.3259, die verlangte, der Bundesversammlung seien eine oder mehrere Vorlagen zu unterbreiten, mit welchen die stark gebundenen Ausgaben des Bundes um 5 bis 10 Prozent reduziert werden könnten. Ihre Finanzkommission hat sich im Frühjahr des letzten Jahres mit dem Stand der Umsetzung dieser Motion befasst und den Bundesrat gebeten, den Bericht aus dem Jahr 2017 zu aktualisieren. Im Oktober letzten Jahres hat der Bundesrat diesen Bericht vorgestellt. Insgesamt sind mittlerweile schon rund 65 Prozent der Ausgaben des Bundes stark gebunden, mit steigender Tendenz. Das bedeutet, dass das Parlament im Rahmen der Budgetberatungen lediglich nur noch rund einen Drittel der Ausgaben des Bundes steuern kann. Müssten die Ausgaben gekürzt werden, damit z. B. die Schuldenbremse eingehalten werden kann, dann kann das Parlament lediglich bei einem Drittel der Bundeseinnahmen ansetzen.
Angesichts dieser Entwicklung sieht die Mehrheit Ihrer Finanzkommission weiterhin Handlungsbedarf. Der Bundesrat soll deshalb in einem weiteren Bericht aufzeigen, in welchen Bereichen die gebundenen Ausgaben schneller wachsen als die Bundeseinnahmen. Er soll im Bericht Massnahmen und die dafür notwendigen Gesetzesänderungen vorschlagen, damit die Ausgaben in diesen Bereichen nicht schneller wachsen als die Bundeseinnahmen. Der Bundesrat soll zudem aufzeigen, welche finanziellen Auswirkungen diese Massnahmen auf Bund, Kantone und Gemeinden sowie die Wirtschaft und die Gesellschaft hätten. Die Analyse des Bundesrates soll auch darlegen, wie die eingangs erwähnte Motion umgesetzt werden könnte, d. h., wie zum Beispiel die gebundenen Ausgaben um 5 bis 10 Prozent reduziert werden könnten.
Ein wichtiger Aspekt in der Diskussion der gebundenen Ausgaben spielt die Zweckbindung von Einnahmen mithilfe von Fonds und Spezialfinanzierungen. Die Kommission hat dazu einen Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle diskutiert. Die Subkommissionen der Finanzkommission werden sich in ihren Bereichen weiter mit der Thematik befassen.
Die demografische Entwicklung wird die Problematik der gebundenen Ausgaben in den kommenden Jahren weiter verschärfen. Insbesondere die Ausgaben für das Alter und die Gesundheit und die damit zusammenhängenden gebundenen Ausgaben werden stärker wachsen als die Einnahmen. Es ist also notwendig, dass neue Lösungen gefunden werden, insbesondere auch zur Finanzierung dieser Ausgaben.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit Ihrer Finanzkommission zu folgen und das Postulat anzunehmen.