Spoerry Vreni · Ständerat · 2002-11-28
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-28
Wortprotokoll
Sie erinnern sich, dass Ihnen die Kommission in der Herbstsession bereits im Anschluss an die Beratung des IV-Gesetzes einen Antrag über die zukünftige Mittelerhebung für die IV einerseits und die AHV andererseits unterbreitet hat. Wir beantragten Ihnen, einen gemeinsamen Beschluss zur IV und zur AHV zu fassen. Danach sollte für die IV, direkt gestützt auf die Bundesverfassung, ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent erhoben werden, wobei der Bundesrat das Inkrafttreten hätte bestimmen sollen. Für die AHV erteilte der Antrag auf Verfassungsänderung dagegen nur die Kompetenz, die Mehrwertsteuersätze durch das Gesetz insgesamt um 1,5 Prozent anzuheben, sobald es zur Sicherstellung der Finanzierung dieser Sozialwerke notwendig würde. Es würde also nochmals eine Referendumsmöglichkeit bestehen. Die beiden Vorhaben hätten Volk und Ständen in einer einzigen Vorlage unterbreitet werden sollen, zu der man lediglich als Ganzes Ja oder Nein hätte sagen können.
Kollege Carlo Schmid hat hier im Plenum den Antrag gestellt, die IV- und die AHV-Finanzierung zu trennen und Volk und Ständen je einen separaten Beschluss zu diesen beiden Versicherungen vorzulegen. Daraufhin hat der Rat dieses Geschäft an unsere Kommission zurückgewiesen.
Wir haben uns gemäss Ihrem Auftrag nochmals über das Dossier gebeugt. Dabei ist die Kommission einhellig zum Schluss gelangt, dass wir eigentlich nur zwei Möglichkeiten haben: Entweder legen wir, wie wir es bereits im Herbst beantragt haben, gleichzeitig eine Vorlage über die IV- und die AHV-Finanzierung vor, die am gleichen Tag zur Abstimmung gelangt, oder wir trennen die beiden Vorlagen, dann aber nicht nur inhaltlich, sondern auch zeitlich.
Die Kommissionsmehrheit hat sich für den zweiten Weg entschieden, also gleichzeitig auch für eine zeitliche Trennung der beiden Vorlagen. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, heute nur eine Vorlage zur IV-Finanzierung zu unterbreiten und dafür ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent zu beschliessen. Dieses kann direkt, gestützt auf die Verfassungsbestimmung, eingeführt werden.
Ich möchte dem Sprecher der Kommissionsminderheit nicht vorgreifen, die ja an der Vorlage festhält, wie wir sie Ihnen bereits im Herbst unterbreitet haben. Die Begründung für dieses Vorgehen scheint im Wesentlichen darin zu liegen, dass wir für die Sozialversicherungen eine Gesamtschau brauchen. Diese Gesamtschau zeigt, das ist unbestritten, dass wir nicht nur für die IV, sondern auch für die AHV zusätzliche Mittel brauchen werden, dass wir das den Bürgerinnen und Bürgern aufzuzeigen haben und dass wir deswegen - gemäss Minderheit - eine ungetrennte Vorlage zu unterbreiten haben. Die Kommissionsmehrheit unterstützt selbstverständlich die Notwendigkeit der Gesamtschau und auch die Notwendigkeit, diese den Stimmberechtigten darzulegen und sie über die später ohne Zweifel zusätzlich notwendige Mehrwertsteuererhöhung für die AHV in aller Offenheit zu informieren. Wir, die Kommissionsmehrheit, sind aber nicht der Ansicht, dass daraus zwingend die Vorlage eines einzigen Beschlusses resultieren muss.
Was wir jetzt brauchen, ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt für die IV. Die IV hat per Ende 2002 Schulden in der Höhe von rund 4,5 Milliarden Franken. Weiter kommen in den nächsten Jahren ohne zusätzliche Finanzierung als Folge der jährlich anfallenden Defizite jedes Jahr bis zu 1,5 Milliarden Franken dazu. Das ist ein unhaltbarer Zustand, den wir so nicht länger anstehen lassen können. Wenn wir der IV ab dem Jahr 2005 jährlich ein Mehrwertsteuerprozent zukommen lassen, so wird es möglich, zum einen die jährlichen Defizite zum Verschwinden zu bringen und zum anderen die bis dann aufgelaufenen Milliardenschulden abzubauen.
Ein Mehrwertsteuerprozent erbringt heute rund 3 Milliarden Franken. Etwa die Hälfte davon benötigen wir in Zukunft für die Deckung der jährlichen Ausgaben, um weitere Defizite zu verhindern. 15 Prozent des Betrages, also etwa 450 Millionen Franken, gehen in die Bundeskasse, wie Mehrheit und Minderheit gemeinsam beantragen. Der Rest kann dann für die Schuldentilgung eingesetzt werden. Damit sollte es möglich sein, bis zum Jahr 2010 die Schuld getilgt zu haben. Anschliessend ist der Bundesrat gemäss Verfassungstext verpflichtet, das Mehrwertsteuerprozent für die IV so weit zu senken, wie dies die Deckung des dannzumaligen Defizites erlaubt.
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Etwas anders präsentiert sich die Situation bei der AHV. Zusätzliche Mittel werden nötig werden; das zeigt die demographische Entwicklung klar. Wir wollen das als Kommissionsmehrheit mit Nachdruck festhalten und auch kommunizieren. Aber das Ausmass der benötigten Mittel und vor allem der Zeitpunkt, ab dem diese Mittel benötigt werden, können heute nicht mit absoluter Sicherheit bestimmt werden. Die konjunkturelle Entwicklung spielt hier eine wesentliche Rolle, und ebenso tun dies die Beschlüsse, die wir, zusammen mit dem Nationalrat, bei der AHV-Revision fassen. Es ist natürlich auch denkbar, dass die im Verfassungstext vorgesehene Reduktion des IV-Mehrwertsteuerprozentes für die AHV verwendet werden kann.
Aus diesen Gründen scheint es der Kommissionsmehrheit besser, jetzt, in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld, das Fuder nicht zu überladen, sondern das zu beantragen, was wir dringend, rasch brauchen, nämlich die zusätzlichen Mittel für die IV. Selbstverständlich werden wir die Stimmberechtigten unmissverständlich darauf hinweisen, dass zukünftig noch mit weiteren Belastungen zu rechnen ist, dass diese Belastungen aber erst dann beantragt werden, wenn wir genau wissen, wie viel wann erforderlich ist.
Ich hoffe, dass die Kommissionsmehrheit mit diesem Antrag Ihrem Auftrag aus der Herbstsession auf eine gute Weise nachgekommen ist. Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen.