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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2022-03-02

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-02

Wortprotokoll

Sie haben es mehrfach gehört, es verbleibt eine einzige Minderheit, und der Bundesrat kann, so die Ausführungen, mit der Lösung der Mehrheit gut leben.

Ich erlaube mir zu Beginn eine kleine Bemerkung, die noch interessant ist: Ein Bürger hat nach den Beratungen im Parlament der Verwaltung geschrieben, ein Artikel, nämlich Artikel[NB]222, sei am falschen Ort platziert. Daraufhin hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ein Rückkommen beschlossen. Wir haben das beraten und Artikel 222 nun an die Stelle von Artikel 11 Absatz 2 gesetzt und damit am richtigen Ort platziert. Ich nutze die Gelegenheit, diesem sehr aufmerksamen Bürger hier an dieser Stelle zu danken.

Damit komme ich zur letzten verbleibenden Minderheit. Die Frau Bundesrätin hat es bereits gesagt: Es geht dabei um die Frage, ob man ein Wahlrecht haben soll bezüglich der Frage, ob man auf Konkurs oder eben auf Pfändung betreiben kann. Es gibt verschiedene Gründe, warum man der Mehrheitsmeinung Ihrer Kommission folgen sollte. Dieses Wahlrecht führt dazu, dass die öffentliche Hand in der Tendenz immer auf Pfändung betreiben wird. Dieses Wahlrecht führt dazu, dass man sich schlussendlich als Schuldner Gedanken dazu machen muss, welche Rechnung man in welcher Reihenfolge bezahlt. Damit wäre klar: Steuern, Sozialversicherungsbeiträge usw. würden an letzter Stelle gezahlt, weil man hier die Chance hat, dass man auf Pfändung betrieben wird.

Wir wissen zudem alle, dass eine Betreibung auf Konkurs teurer ist als eine Betreibung auf Pfändung. Warum sollte der Staat gerade in diesem Punkt gegenüber Privaten privilegiert werden?

Alles in allem ist die Lösung, wie sie der Ständerat beschlossen hat und nun die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, in sich schlüssig. Selbst der Bundesrat, der zu Beginn eine andere Meinung hatte, hat heute, vertreten durch Frau Bundesrätin Keller-Sutter, gesagt: Ja, mit dieser Variante können wir leben; ja, es ist richtig, wenn wir dieses Gesetz heute hier beschliessen und damit diesen wichtigen Schritt zur Bekämpfung der missbräuchlichen Konkurse machen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.