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Hegglin Peter · Ständerat · 2022-03-02

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-02

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "Keine Massentierhaltung in der Schweiz" wurde am 17. September 2019 in Form eines ausformulierten Entwurfes eingereicht. Sie ist mit 106 125 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Die Volksinitiative will den Schutz der Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnehmen. Massentierhaltung soll verboten werden. Der Bund müsste Kriterien festlegen, insbesondere für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse je Stall. Weiter müsste er bezüglich der Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen Vorschriften erlassen, die dem neuen Verfassungsartikel entsprechen. Schliesslich verlangt die Initiative, dass hinsichtlich der Würde des Tieres Anforderungen festgelegt werden, die mindestens denjenigen der Bio-Suisse-Richtlinien 2018 entsprechen.

Der Bundesrat hat einen direkten Gegenentwurf zur Initiative ausgearbeitet, weil er die Initiative ablehnt. Mit seiner Botschaft vom 19. Mai 2021 beantragt er, diesen Gegenentwurf anzunehmen. Der direkte Gegenentwurf sieht denn auch vor, den Schutz des Wohlergehens als allgemeinen Grundsatz für alle Tiere in die Verfassung aufzunehmen. Für die Nutztiere nimmt er drei zentrale Aspekte der Initiative auf: die tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung. Es wird keine Einfuhrregelung vorgesehen und kein Bezug zu den privatrechtlichen Bio-Suisse-Richtlinien gemacht.

Erstrat war bei diesem Geschäft der Nationalrat. Das Initiativkomitee wurde gemäss konstanter Praxis in der WAK-N angehört. Der Nationalrat hat sich in der Wintersession 2021 mit der Initiative befasst und hat auf Antrag seiner WAK folgende Beschlüsse gefasst: Ablehnung des Rückweisungsantrages mit dem Zweck, einen indirekten Gegenentwurf auszuarbeiten, dies mit 108 zu 81 Stimmen; Nichteintreten auf den direkten Gegenentwurf des Bundesrates mit 107 zu 81 Stimmen bei 1 Enthaltung; Ablehnung der Initiative mit 111 zu 60 Stimmen bei 19 Enthaltungen.

Das Parlament hat nach Einreichung einer Volksinitiative 30 Monate Zeit, um die Initiative Volk und Ständen zur Annahme oder zur Ablehnung zu empfehlen. Im vorliegenden Fall läuft die Frist noch bis zum 28. Mai dieses Jahres. Verabschiedet ein Rat einen direkten oder einen indirekten Gegenentwurf, kann die Frist um ein Jahr verlängert werden.

Ihre WAK hat die Vorlage am 13. Januar beraten. Zur Eröffnung der Beratungen hörte sie die Landwirtschaftsdirektorenkonferenz der Kantone an. Deren Vertreter empfahlen uns die Initiative und den Gegenentwurf zur Ablehnung.

Eine zustande gekommene Volksinitiative ist vom Parlament ernsthaft darauf zu prüfen, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht und ob das Anliegen mit einem direkten oder einem indirekten Gegenentwurf aufzunehmen ist. Aus Fristgründen stand die Erarbeitung eines indirekten Gegenentwurfes nicht mehr zur Debatte. Es besteht für uns aber nach wie vor die Möglichkeit, bei der jetzt sistierten AP 2022 plus weitere Anliegen einzubringen, sobald der Bundesrat den von uns geforderten Zusatzbericht vorgelegt hat.

Zur Beratung standen deshalb die Initiative und der Gegenentwurf des Bundesrates. Die Kommission prüfte die Notwendigkeit weiterer Massnahmen und beleuchtete auch die aktuell gültigen Vorschriften. Sodann wurden Anträge auf Annahme bzw. Ablehnung der Initiative wie auch auf Eintreten bzw. Nichteintreten auf den Gegenentwurf des Bundesrates und auf dessen Ergänzung gestellt. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit haben aber sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag Mängel.

Ich versuche, eine Wertung vorzunehmen.

Besonders betroffen von beiden Vorlagen sind Geflügelbetriebe und Schweinehaltung, und zwar insbesondere im Tal- und im Hügelgebiet. Von der Anvisierung der Bio-Suisse-Richtlinien durch die Initiative wäre längerfristig die gesamte Tierhaltung betroffen. Dadurch würde ein Biolabel zu einem Produktionsstandard und würde ein Auszeichnungsmerkmal für ein am Markt gut eingeführtes Label-Produkt geschwächt. Zu glauben, die Preise würden dann auf Bio-Niveau bleiben, auch weil für Importe die gleichen Anforderungen gelten würden, dürfte sich aber als Illusion erweisen.

Die Nutztierhaltung in der Schweiz ist grundsätzlich auf einem guten Stand. Die Intensivierung der Kontrollen und die Einführung der Funktion des Bestandestierarztes vor etwa fünfzehn Jahren haben sich sowohl auf die Organisation wie auch auf die Wirksamkeit des kantonalen Vollzugs positiv ausgewirkt. Auch das Bewusstsein der Bäuerinnen und Bauern, der Tierhalterinnen und Tierhalter hat sich verbessert. Die Beteiligung an den Programmen mit Tierwohlbeiträgen ist in den vergangenen Jahren massiv gestiegen, wenn auch nicht in allen Kategorien. Wenn neue Bauprojekte lanciert werden, so sind das meistens Laufställe, die besonders dem Tierwohl entsprechen. Es sind heute genügend Instrumente vorhanden, so etwa die Höchstbestandesverordnung, die Tierwohlprogramme und der Tierschutz, die im Vollzug bzw. bei der Ausführung sehr gut funktionieren.

Der Gegenentwurf des Bundesrates beschlägt vor allem auch die Rindviehhaltung, insbesondere im Hügel- und Berggebiet, wo es für die Bauernfamilien aufgrund der topografischen Lage wenig Alternativen gibt. Es ist zu befürchten, dass die Tierwohlbeiträge in der Höhe von etwa 280 Millionen Franken umgelagert werden müssen, etwa 150 Millionen Franken alleine im Hügel- und Berggebiet. Die Wirtschaftlichkeit vieler Betriebe wäre dadurch gefährdet. Neben den Tierwohlbeiträgen würde infolge eines Obligatoriums von Tierwohlinstrumenten auch der Mehrwert, der heute auf dem Markt erzielt werden kann, wegfallen.

Die Massentierhaltungs-Initiative und der direkte Gegenentwurf des Bundesrates haben aber auch Auswirkungen auf die Raumplanung und die Umwelt. Beide Vorlagen würden Bauvorhaben in der Höhe von 300 Millionen bis zu 1,1 Milliarden Franken auslösen - geschätzt nach bundesrätlicher Botschaft. Das würde vor allem die Produktionskosten in der [PAGE 47] Tierproduktion um 5 bis 20 Prozent erhöhen, weil heutige Geflügel- und Schweineställe durch kleinere Einheiten ersetzt werden müssten. Das Rindvieh müsste überall grössere und betonierte Auslaufflächen haben. Das würde wiederum Bestrebungen im Umweltbereich und der Raumplanung diametral entgegenlaufen. Es ist zu befürchten, dass gerade die Ammoniakemissionen wieder um 3 bis 4 Prozent ansteigen würden. In der Raumplanung besteht vor allem der Wunsch nach wenig Gebäuden ausserhalb der Bauzonen.

Weder die Initiative noch der Gegenentwurf sehen Massnahmen an der Verkaufsfront vor. Es gibt keine Deklarations- und Informationspflichten. Dabei wäre eine klare Produktedeklaration wichtig. Die entsprechenden Instrumente finden sich aktuell im Lebensmittel- und Agrarrecht und bilden die Grundlage für zahlreiche Labels. Auch Berg-, Alp- und Regionalprodukte haben inzwischen hohe Marktanteile. Diese Produkte werden von lokalen Initiativen getragen und erzielen am Markt einen Mehrwert. Aufgrund der fehlenden Produktedifferenzierung würden die Massentierhaltungs-Initiative und der direkte Gegenentwurf diesen Mehrwert tangieren oder sogar vernichten.

Ich fasse zusammen. Die Initiative ist mit folgenden Argumenten abzulehnen:

1.[NB]Eine intensive Landwirtschaft in Form von Massentierhaltung ist in der Schweiz bereits verboten. Das Tierschutzgesetz schützt das Wohlergehen jedes Tiers, und seine Anforderungen gelten unabhängig von der Grösse des Betriebs.

2.[NB]Die Initiative fordert die Aufnahme privater Richtlinien, derjenigen von Bio Suisse, in die Verfassung. Das erscheint nicht sinnvoll und ist problematisch.

3.[NB]Es besteht ein klarer Gegensatz zwischen der Initiative und internationalen Handelsverpflichtungen. Die Ungleichbehandlung identischer Produkte, die sich nur in ihrer Herstellungsweise unterscheiden, stellt einen Verstoss gegen die WTO-Regeln dar. Das ist, international gesehen, problematisch.

4.[NB]Zu den Einfuhrbeschränkungen: Die Produktionsstandards müssten im Ursprungsland überprüft werden. Die Einrichtung von Kontrollmechanismen wäre äusserst komplex.

5.[NB]Die Folgen wären steigende Preise und das Risiko vermehrten Einkaufstourismus.

6.[NB]Die Wahlfreiheit der Verbraucher würde eingeschränkt. Das Wichtigste ist doch Transparenz. Die Verbraucher sollten beim Einkaufen entscheiden können, welche Produkte aus welchen Produktionsstandards sie kaufen möchten.

Im Gegenentwurf des Bundesrates wurden einerseits Mängel der Initiative behoben; mit ihm würden Einfuhrregeln gemäss WTO eingehalten und sämtliche Tierhalter in die Pflicht genommen. Andererseits würden aber Importprodukten viel geringere Produktionsauflagen überbunden werden. Die Vorteile vermögen die negativen Auswirkungen, vor allem diejenigen auf die Rindviehhaltung, nicht aufzuwiegen.

Eine Minderheit will auf den direkten Gegenentwurf des Bundesrates eintreten und ihn in dem Sinn ergänzen, dass auch die Gruppengrössen definiert und eine Deklarationspflicht für Produktionsweisen bei Importen eingeführt werden soll.

Die Minderheit I sieht - wie die Initiative - Handlungsbedarf sowohl für die Inlandproduktion als auch für Importprodukte. Die Minderheit II sieht Handlungsbedarf im Inland und will Importprodukte von Massnahmen ausnehmen; sie unterstützt deshalb den Gegenentwurf des Bundesrates, mit den Ergänzungen, die ich oben ausgeführt habe. Ich gehe davon aus, dass die Minderheiten ihre Positionen selber vertreten und ihre Argumente vorbringen werden.

Namens der Kommission beantrage ich Ihnen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, dies bei 9 zu 3 Stimmen mit 1 Enthaltung, und nicht auf den direkten Gegenentwurf des Bundesrates einzutreten, dies bei 8 zu 4 Stimmen mit 1 Enthaltung.