Zanetti Roberto · Ständerat · 2022-03-02
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-02
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen beliebt machen, auf den direkten Gegenentwurf des Bundesrates einzutreten.
Eine erste Vorbemerkung: Ich glaube, allen hier im Saal und allen Menschen, die das Herz auf dem rechten Fleck haben, liegt das Tierwohl am Herzen - entweder ein bisschen mehr, ein bisschen intensiver und heissblütiger, wie wir es von Frau Adèle Thorens Goumaz gehört haben, oder ein bisschen unterkühlter und rationaler, wie wir es vom Berichterstatter gehört haben. Irgendwo zwischendrin wären der Bundesrat und ich. (Heiterkeit) Der Bundesrat hat erkannt, dass hier tatsächlich noch Defizite bestehen, dass man bezüglich des Tierwohls Verbesserungen vornehmen kann. Der Berichterstatter hat den Inhalt des Gegenentwurfes dargelegt. Es ist eine sehr schlanke Regelung, die das Tierwohl auf Verfassungsstufe hebt und sehr vieles dem Gesetzgeber überlässt. Wir wissen ja aus Erfahrung, dass sich der Gesetzgeber in Landwirtschaftsfragen jeweils sehr zurückhält. Ich hätte da keine Angst, dass überbordet wird.
Eine zweite Vorbemerkung: Den Tierschutz und die Nachhaltigkeitsstandards in der Schweiz finde ich an sich in Ordnung. Wir sind im internationalen Vergleich besser als die meisten Konkurrenten auf den Produktionsmärkten. Das muss auch so sein. Die Schweizer Landwirtschaft hat bloss eine Chance, wenn sie hervorragende Qualität produziert. Im Preiswettbewerb wird die Schweiz international nie mithalten können, sie kann das nur mit Nachhaltigkeit und mit Qualität tun. Ein hoher Standard beim Tierwohl ist eben auch ein Qualitätsmerkmal. Auch hier sind wir im internationalen Vergleich gut, aber Sie wissen: Das Gute ist der Feind des Besseren - und Verbesserungen sind möglich.
Im Moment haben wir eine Nachrichtenlage, bei der andere Meldungen im Zentrum stehen. Das muss so sein und ist auch in Ordnung, aber wir hoffen ja alle, dass sich die Nachrichtenlage bald ändert. Dann kommen plötzlich wieder Meldungen an die Oberfläche, die uns alarmieren. Ich möchte Sie an die Medienberichte erinnern, die in den letzten Tagen - letztes oder vorletztes Wochenende - erschienen sind, und an die Schlagzeile in einer Konsumentenzeitschrift: "Legehennen: ein Leben mit Knochenbrüchen". Da hat die Uni Bern Untersuchungen gemacht und festgestellt, dass 97 Prozent der Legehennen gebrochene Brustbeine haben. Gebrochene Brustbeine sind mit Schmerzen verbunden. Durchschnittlich haben diese bedauernswerten Tiere drei Brüche, bei einzelnen Tieren hat man elf Brüche festgestellt. Das hat man erst neuerdings gemerkt, weil man geröntgt hat; früher hat man offenbar bloss abgetastet. Wie gesagt, das ist mit Schmerzen verbunden.
Der Grund für diese Knochenbrüche liegt darin, dass es überzüchtete Hochleistungshennen sind, die praktisch ein Ei pro Tag legen. Es ist an sich widernatürlich für Hennen, pro Tag ein Ei zu legen. Es führt offenbar dazu, dass für die Bildung der Eierschale Kalzium aus den Knochen gesogen wird, sodass diese dann brüchig werden. Die Folge davon sind gebrochene Brustbeine. Sie müssen sich das einmal vorstellen: Wie wäre es, wenn 97 Prozent der Menschen gebrochene Brustbeine hätten? Das ist eine Schreckensmeldung, die im Moment nicht allzu prominent publiziert worden ist.
Sie erinnern sich aber an andere Situationen. Ich denke an Bilder aus Schweinemästereien, in denen sich Schweine kannibalisieren. Ich glaube, der Fachausdruck dafür ist "Schwanzbeissen"; Schweine knabbern sich gegenseitig an, weil sie einfach ziemlich verhaltensgestört sind. Wer seinerzeit selber eingekauft hat, erinnert sich auch an das Hormonkalbfleisch, an die Zeit, als man offenbar in der Kälbermast die Kälber mit Hormonen vollpumpte, aus welchen Gründen auch immer, oder an den Rinderwahnsinn, als kein Mensch mehr Markbeine kaufte und in den Metzgereien kein Ochsenschwanz mehr verkauft wurde. Auch das waren Folgen von allzu intensiver Tierhaltung.
Das sind Bilder, die die Menschen bewegen. Es gibt eigentlich zwei Möglichkeiten, darauf zu reagieren: entweder mit einer Verhaltensänderung, indem wir alle Vegetarier oder Veganer werden, oder mit einer politischen Reaktion, einem politischen Angebot, in dem man eben sagt, gut, ich will meinen Beitrag für mehr Tierwohl leisten. Mit der Initiative haben wir eine solche Möglichkeit, politisch zu reagieren.
Wir haben vom Kommissionsberichterstatter gehört, dass diese Initiative durchaus auch ein paar Widerhaken und Nebenwidersprüche hat. Ich will das nicht ausführen, das ist nicht meine Aufgabe, aber wenn diese Schreckensbilder gehäuft und im richtigen Moment auftreten, dann kann das durchaus zur politischen Reaktion führen, dass man der Initiative zustimmt. Wem das Tierwohl am Herzen liegt, der will etwas machen gegen solche Missstände, und wenn er nicht zum Vegetarier oder Veganer werden will - dazu würde ich mich zählen -, muss er politisch reagieren. Da ist der Gegenentwurf des Bundesrates eine Option, die wesentlich weniger Probleme und Widersprüche beinhaltet als die Initiative. Gegebenenfalls könnte dieser Gegenentwurf dann noch mit dem Minderheitsantrag Thorens Goumaz in Beschluss 2 optimiert und verbessert werden.
Immerhin haben im Rahmen der Vernehmlassung 15 Kantone Ja gesagt zu diesem Gegenentwurf, zusätzlich sagen zwei Kantone Ja mit Vorbehalt. Daran, dass die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren in der Kommissionssitzung Nein gesagt hat, erinnere ich mich gar nicht mehr, das muss ich ehrlich sagen, aber wenn es der Berichterstatter sagt, wird es wohl so sein. Wir wissen ja, dass sich die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren mittlerweile zum politischen Arm des Bauernverbands entwickelt hat. Die Vernehmlassung bei den Kantonen war aber eindeutig: 15 Kantone sagten vorbehaltlos Ja, und zwei Kantone sagten Ja mit Vorbehalt. Ebenso haben die Kantonstierärzte [PAGE 49] und die Konsumentenorganisationen Ja gesagt. Es scheint also ein ausgewogener, ein vernünftiger und vertretbarer Gegenentwurf zu sein, wie wir uns das vom Bundesrat gewohnt sind.
Die Umsetzung würde dann eben im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses passieren. Da ist vorgesehen - in der Botschaft ist es ausgeführt -, dass man parallel dazu eine erweiterte Regulierungsfolgenabschätzung macht. Wir hätten also die Garantie, dass die Umsetzung ausgewogen, umsichtig und für die Produzentinnen und Produzenten verträglich vorgenommen würde.
Wir haben es gehört: Im sehr schlanken Entwurf des Bundesrates wird der Begriff "Wohlergehen" eingeführt. Das ist ein Begriff, der bereits - wenn ich es richtig im Kopf habe - im Tierschutzgesetz vorkommt. Er würde jetzt auf Verfassungsstufe gehoben und für alle Tiere gelten, also nicht bloss für landwirtschaftliche Nutztiere, sondern z. B. auch für Zoo- und Zirkustiere und eben auch für Heimtiere, die man zuhause hat. Das Wohlergehen soll für alle Tiere gelten. Artikel 80 Absatz 2 würde beibehalten, und in Absatz 2bis würde das Wohlergehen für Nutztiere ein bisschen konkretisiert; der Berichterstatter hat es ausgeführt.
Für die Umsetzung ist in der Botschaft mehrmals von einer Übergangsfrist von 25 Jahren die Rede. Eine etwas kürzere Umsetzungsfrist gibt es nur für nicht bauliche Massnahmen, sonst sind es 25 Jahre. In diesen 25 Jahren wird der Strukturwandel in der Landwirtschaft voranschreiten, man wird andere Produktionsmethoden erfinden. Es werden so oder so Investitionen anfallen; der Bundesrat nennt sie "Sowiesokosten", das finde ich einen witzigen Begriff. Wenn man also die Kosten dieses Gegenentwurfes um die Sowiesokosten vermindert - also um die Kosten für Investitionen, die so oder so erfolgen würden -, dann kommt man auf jährliche Kosten von 25 bis 35 Millionen Franken. Das ist eigentlich ein relativ bescheidener Betrag, der im Rahmen von Umlagerungen im Direktzahlungsverkehr finanziert werden könnte.
Die ganze Geschichte wäre also für den Bund mehr oder weniger kostenneutral, denn im Rahmen des Strukturwandels in der Landwirtschaft wird es weniger Betriebe geben. Ich gehe mal davon aus, dass die Aufwendungen für die Landwirtschaft unverändert weitergeführt würden. Dann würde gleich viel Geld auf weniger Betriebe verteilt, das heisst, der einzelne Betrieb würde mehr Geld kriegen. Die Produktionsmethoden würden verfeinert und verbessert, sodass für die einzelnen Produzenten keine Preiserhöhungen resultieren sollten. Wenn es keine Preiserhöhungen bei den Produzenten gibt, sollte es eigentlich auch für die Konsumenten keine Preiserhöhungen zur Folge haben, ausser die Detailhändler würden dann bei der Marge zuschlagen. Aber da hätte man durchaus ein paar Möglichkeiten, nicht zuletzt auch als Konsument.
Man könnte also sagen, die ganze Geschichte würde für den Bund, für die Produzenten und für die Konsumenten mehr oder weniger kostenneutral erfolgen. Was will man also mehr? Man hätte deutlich mehr Tierwohl bei gleichbleibenden Kosten. Deutlich mehr Tierwohl würde den Qualitätslevel der Schweizer Landwirtschaft heben. Qualitätslabels in der landwirtschaftlichen Produktion erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Landwirtschaft, und zwar eben auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Die erhöhte Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Produktion würde auch das Menschenwohl der Produzenten erhöhen. Eine hohe Qualität der landwirtschaftlichen Produkte erhöht das Menschenwohl der Konsumenten. Es gäbe also überall nur Wohlstandssteigerungen: bei Tieren, Produzenten, Konsumenten - und das alles, gemäss den plausiblen Ausführungen des Bundesrates in der Botschaft, praktisch zum Nulltarif.
Also ich finde, das sind drei gute Argumente, um auf den Gegenentwurf einzutreten. Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 2 entsprechend abzustimmen, damit wir eine Möglichkeit haben, dem Tierwohl Nachdruck zu verleihen, ohne allenfalls international rechtliche Komplikationen in Kauf nehmen zu müssen.
Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsanträgen Zanetti Roberto zuzustimmen.