Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-02
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-02
Wortprotokoll
Das Schweizer Bürgerrecht ist gemäss geltendem Bundesrecht eine von drei Voraussetzungen, um als Zivilstandsbeamtin oder Zivilstandsbeamter gewählt zu werden. Die weiteren Voraussetzungen sind der eidgenössische Fachausweis für Zivilstandsbeamte sowie die Handlungsfähigkeit. Bei der Beurkundung von Zivilstandsereignissen im Personenstandsregister üben Zivilstandsbeamtinnen und -beamte hoheitliche Befugnisse aus. Sie haben deshalb eine enge Beziehung zum Staat und nehmen eine Aufgabe wahr, die für den Rechtsstaat tragend ist.
Es liegt im öffentlichen Interesse, sicherzustellen, dass sie mit den gesellschaftlichen und politischen Verhältnissen vertraut sind. Das Erfordernis des Bürgerrechts ist dabei nicht identisch mit dem Erfordernis der umfassenden Fachkenntnisse. Diese werden ja mit dem Erlangen des Fachausweises abgedeckt. Das Erfordernis des Bürgerrechts hat insofern eine ergänzende Funktion. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Beschränkung auf Schweizer Staatsangehörige auch mit dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU vereinbar ist. Das FZA sieht die Möglichkeit vor, dass bestimmte Stellen in der öffentlichen Verwaltung den eigenen Staatsangehörigen vorbehalten sind.
Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen.