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Hegglin Peter · Ständerat · 2022-03-02

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-02

Wortprotokoll

Die Motion 19.4055, "Qualitätssicherung in der Pflege. Qualitätsindikatoren auch in der ambulanten Pflege überwachen", nimmt ein sehr wichtiges Anliegen auf. Wie die Präsidentin schon gesagt hat, soll der Bundesrat mit der Motion beauftragt werden, analog zum stationären Pflegebereich auch für den Bereich der ambulanten Pflege die medizinischen Qualitätsindikatoren zu überwachen und zu veröffentlichen.

Der Nationalrat hatte die Motion am 16. September 2021 mit 187 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, also fast einstimmig, angenommen. Begründet wird die Motion mit der demografischen Entwicklung in der Schweiz. Sie habe nebst den Auswirkungen auf die Gesundheitskosten und die AHV auch Auswirkungen auf die Pflege. Der zu erwartende Pflegenotstand der nächsten Jahre wirke sich auch auf die Qualität der Pflege und damit auf die Patientensicherheit aus.

Mit den vom Bundesamt für Statistik erhobenen Daten überwacht das Bundesamt für Gesundheit die medizinischen Qualitätsindikatoren des stationären Pflegebereichs, welche anschliessend veröffentlicht werden. Auch die Leistungserbringer des ambulanten Pflegebereichs, also die Spitex-Organisationen, erheben Daten zur Erstellung der individuellen Pflegeplanung. Daraus können ebenfalls Qualitätsindikatoren berechnet werden. Analog zu den Daten der stationären Pflegedienstleister sollten so auch die Daten der Leistungserbringer des ambulanten Pflegebereichs hinsichtlich Qualitätsindikatoren überwacht und veröffentlicht werden.

Die Kommission anerkennt die Wichtigkeit des Anliegens und unterstützt es explizit. Die Qualitätsindikatoren sind im Pflegeheim wie im ambulanten Pflegebereich zentral. Die Motion rennt aber offene Türen ein. Die Verwaltung ist zusammen mit der GDK und den Spitex-Verbänden dabei, Qualitätsindikatoren für den ambulanten Pflegebereich zu erarbeiten. Die Spitex-Verbände sind im Rahmen der Umstellung auf ein neues System auch daran, die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Mit der Verabschiedung von Artikel 58 hat das Parlament eine Stärkung der Qualitätsindikatoren explizit in das KVG aufgenommen. Der Ball wurde auch von der Eidgenössischen Qualitätskommission aufgenommen. Ihr Portfolio enthält das Ziel der Schaffung von Qualitätsindikatoren.

Die Kommission diskutierte auch den ständig zunehmenden administrativen Aufwand für das Pflegepersonal. Es ist ihr wichtig, dass eine Zunahme des administrativen Aufwands in der Pflege nicht dem Ziel zuwiderläuft, dass die Pflegefachkräfte künftig wieder vermehrt beim Patienten sind. Denn momentan verbringen sie viel, fast zu viel Zeit mit administrativen Arbeiten. Die Verwaltung versicherte uns, dass es das erklärte Ziel von Verwaltung und Spitex-Verbänden sei, dass der administrative Aufwand möglichst klein bleibe. Administrativen Aufwand verursacht die Erfassung; anschliessend erfolgt eine Publikation der Qualitätsindikatoren, die miteinander verglichen werden müssen. Die korrekte Erhebung und Erfassung, aber auch die Definition der richtigen Indikatoren ist eine Herausforderung. Das neue System der Spitex soll dazu beitragen, dass der Aufwand klein bleibt. Um das System möglichst einfach zu gestalten, führt die Verwaltung auch mit den Spitex-Verbänden und den Kantonen Gespräche.

Im Bereich der Pflegeheime und deren Organisationen sind die Arbeiten schon weit fortgeschritten. Die Publikation der Ergebnisse wird schon bald erfolgen. Diesen Ergebnissen ist ein recht langwieriger Prozess vorausgegangen. Ein Grund hierfür ist die Administration, zudem ist Transparenz immer mit gewissen Herausforderungen verknüpft. Wie schon erwähnt, hat es sich auch die Eidgenössische Qualitätskommission als Jahresziel gesetzt, hier vorwärtszukommen.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission - und das ohne Gegenstimme -, die Motion abzulehnen. Das Anliegen wird aber, wie schon gesagt, explizit unterstützt. Aus diesen Gründen hat auch der Bundesrat die Motion zur Ablehnung beantragt.

Ich empfehle Ihnen, dem Antrag der Kommission zu folgen.