Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-02
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-02
Wortprotokoll
Der Bundesrat lehnt einen gesonderten Straftatbestand in dieser Frage ab. Wir sind [PAGE 100] der Meinung, dass das Strafgesetzbuch hier ausreichende Grundlagen bietet. Beispielsweise gibt es den Straftatbestand des Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft. Wenn es nicht um Menschenhandel geht, können andere Straftatbestände wie Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Drohung, Nötigung oder Freiheitsberaubung sowie Betrug und Wucher anwendbar sein. Der Straftatbestand des Menschenhandels betrifft Artikel 182 StGB. Daneben gibt es das Entsendegesetz, es gibt das Arbeitsgesetz, es gibt das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit.
Der Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel wurde in der Zwischenzeit ausgewertet. Das hat natürlich auch damit zu tun, dass wir hier eine zeitliche Verschiebung zwischen der Einreichung der Motion und ihrer Behandlung haben. Der dritte Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel wird einen Fokus auf die Ausbeutung der Arbeitskraft richten.
Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings (Greta) keine ausdrückliche Strafbestimmung für Ausbeutung der Arbeitskraft ohne Nennung der Elemente von Menschenhandel verlangt. Wir sind hier in der Schweiz von unserem Strafgesetzbuch her mit dieser ganzen Gesetzgebung konform, die hier angesprochen ist.
Der Bundesrat bittet Sie, die Motion abzulehnen.