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Burgherr Thomas · Nationalrat · 2022-03-02

Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-02

Wortprotokoll

Ich bin überzeugt, dass ein unabhängiges Recht ein wesentlicher Standortvorteil für unser Land ist. Daher möchte ich mit dieser Motion bewirken, dass die Differenzen zwischen dem EU-Recht und der schweizerischen Rechtsordnung analysiert werden. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang abzuklären, wo eine rechtliche Angleichung sinnvoll und im gegenseitigen Interesse sein kann und wo es keine Anpassungen braucht. Damit will ich eine weitere respektive langfristige Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz bewirken.

Viele Politiker wollen das Schweizer Recht nach Unterschieden zum EU-Recht absuchen und diese dann ausmerzen, als ob Unterschiede etwas Schlechtes wären. Vielleicht haben wir ja die besseren und einfacheren Regulierungen als die EU, vielleicht ist unser Wirtschaftsrecht an die hiesigen Strukturen angepasst und besonders gewerbefreundlich. Wir dürfen uns hier nicht voreilig und in vorauseilendem Gehorsam der EU anpassen. Wir sollten an unseren Stärken und Vorteilen festhalten.

Differenzen zwischen dem EU-Recht und dem schweizerischen Recht sollen dahingehend beurteilt werden, ob diese Differenzen generell zu tieferen Regulierungskosten bei uns führen, der global ausgerichteten Wirtschaft Vorteile bringen, der auf den schweizerischen Binnenmarkt ausgerichteten Wirtschaft Vorteile bringen und Schweizer Interessen in einem anderen Politikbereich, etwa der Sicherheitspolitik oder der Umweltpolitik, entspringen. Diese Analyse der Unterschiede zwischen EU-Recht und Schweizer Recht darf sich keinesfalls einseitig auf die Wirtschaftsbeziehungen Schweiz-EU konzentrieren, sondern muss die gesamte Wirtschaft und auch andere Politikbereiche im Auge behalten. Es müssen bei dieser Beurteilung unbedingt die vielfältigen Vorteile einer eigenständigen Rechtsetzung und eines unabhängigen Rechtssystems berücksichtigt werden.

Ich gehe mit dem Bundesrat einig, dass, wie er in seiner Antwort auf meine Motion schreibt, die vertiefte Analyse der Regulierungsunterschiede zwischen dem Schweizer Recht und dem EU-Recht innerhalb der sektoriellen Binnenmarktabkommen diejenigen Fälle identifizieren soll, in welchen es im Interesse der Schweiz sein könnte, einseitig gesetzliche Anpassungen vorzunehmen. Eine solche Analyse ist auch für unsere Wirtschaft sehr wichtig.

Der Bundesrat sagt in seiner Antwort, dass das Anliegen meiner Motion auch im Rahmen der Reformagenda für die weitere Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz Berücksichtigung findet. In diesem Sinne ist der Bundesrat auch bereit, die Motion anzunehmen, und dafür danke ich ihm.

Ich bitte Sie, meine Motion anzunehmen.