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Paganini Nicolo · Nationalrat · 2022-03-02

Paganini Nicolo · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-02

Wortprotokoll

Das Schweizer Parlament wird sich in den nächsten Jahren mit hoher Kadenz zahlreicher Vorlagen in der Klima- und Energiepolitik annehmen dürfen. Heute und morgen geht es um die am 27. November 2019 mit 113 125 gültigen Unterschriften eingereichte Volksinitiative "für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)" und um den direkten Gegenentwurf des Bundesrates in Form eines Bundesbeschlusses über die Klimapolitik, der ebenfalls einen neuen Verfassungsartikel zur Klimapolitik beinhaltet.

Erlauben Sie mir, bevor ich in die materiellen Ausführungen einsteige, einige formelle bzw. zeitliche Vorbemerkungen: Wie meistens, wenn direkte oder indirekte Gegenentwürfe zu einer Volksinitiative zur Diskussion stehen, drängt die Zeit. Das ist auch vorliegend so. Kommt es nicht zu einer positiven Gesamtabstimmung über einen direkten oder indirekten Gegenentwurf, müsste der Ständerat als Zweitrat in der Sommersession 2022 abschliessend zum Volksbegehren Stellung nehmen. Deshalb erfolgte die Traktandierung in unserem Rat auf die laufende Session.

Wie Sie wissen, arbeitet die UREK Ihres Rates parallel auch an einem indirekten Gegenentwurf. Diesen muss sie Ihnen bis zur Sommersession unterbreiten. Mit dem Eintreten und der Zustimmung zum direkten Gegenentwurf können wir heute die Behandlungsfrist bis zur Sommersession 2023 verlängern, vorausgesetzt, der Ständerat stimmt der Fristverlängerung im Sommer ebenfalls zu. Sie werden von einzelnen Fraktionssprecherinnen und -sprechern vermutlich hören, dass ihre Fraktionen heute auch um der Fristverlängerung willen dem direkten Gegenentwurf zustimmen, das Ziel aber nach wie vor die Erarbeitung eines indirekten Gegenentwurfes bleibt.

Die UREK-N hat die Gletscher-Initiative und den direkten Gegenentwurf an ihren Sitzungen vom 12. Oktober 2021 und vom 15. Februar 2022 behandelt. An der ersten Sitzung fand die Anhörung der Vertretung des Initiativkomitees statt. Unsere Kommission nahm dabei zur Kenntnis, dass es aus Sicht der Initianten keine ganz klaren roten Linien gibt, bei deren Über- bzw. Unterschreitung ein Rückzug der Initiative ausgeschlossen ist. Vielmehr würde nach einer definitiven Verabschiedung eines direkten oder indirekten Gegenvorschlags eine Gesamtwürdigung vorgenommen.

Für die UREK-N ist das Klimaziel netto null bis 2050 unbestritten. Die Ablehnung des CO2-Gesetzes im Juni 2021 interpretiert die Mehrheit nicht als Absage an dieses langfristige Ziel, sondern als Nein zu den im konkreten Gesetz vorgeschlagenen Massnahmen. [PAGE 110]

Initiative und Gegenvorschlag haben insbesondere folgende Gemeinsamkeiten: Beide wollen das mit der Unterzeichnung bzw. Ratifizierung des Pariser Übereinkommens für die Schweiz bereits heute verbindliche Klimaziel netto null bis 2050 im nationalen Recht verankern. Beide wählen dafür den Weg eines neuen Artikels 74a mit dem Titel "Klimapolitik" in der Bundesverfassung.

Vergleicht man die Initiative mit dem durchberatenen Gegenvorschlag, wie ihn Ihnen die Mehrheit der UREK-N zur Annahme empfiehlt, so sind insbesondere die folgenden Unterschiede zu erwähnen:

1.[NB]Die Initiative fordert ein Verbot von fossilen Brenn- und Treibstoffen ab 2050. Ausnahmen sind nur aus technischen Gründen möglich. Der Gegenvorschlag fordert die Verminderung fossiler Brenn- und Treibstoffe, soweit dies technisch möglich, wirtschaftlich tragbar und mit der Sicherheit des Landes und dem Schutz der Bevölkerung vereinbar ist. In der Kommission wurde intensiv über die Auslegung des Begriffs "wirtschaftlich tragbar" diskutiert. Sie finden dazu auch Ausführungen in der Botschaft des Bundesrates. Die Mehrheit der Kommission versteht den Begriff wie folgt: Es geht nicht um die betriebswirtschaftliche Betrachtung für einzelne Unternehmen und auch nicht um die Tragbarkeit für direkt betroffene Branchen wie etwa die Heizöl- oder Treibstoffbranche. Der Begriff ist vielmehr gesamt- bzw. volkswirtschaftlich auszulegen. Details werden wir in der Ausführungsgesetzgebung zu regeln haben.

2.[NB]Ab 2050 müssen die weiterhin vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen durch sichere Treibhausgassenken dauerhaft ausgeglichen werden. Für die Initianten darf dieser Ausgleich, soweit es um Emissionen aus fossilen Brenn- und Treibstoffen geht, nur im Inland passieren. Die Kommission beantragt Ihnen, dem Bundesrat zu folgen, sodass diese Senken im In- oder im Ausland erfolgen können. Die Kommissionsmehrheit will zudem die Jahreszahl 2050 statt in Artikel 74a in den Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung formuliert sehen.

3.[NB]In Ergänzung zur Rücksichtnahme bei der Klimapolitik auf die Stärkung der Volkswirtschaft und die Sozialverträglichkeit will der Gegenvorschlag explizit die Situation der Berg- und Randgebiete berücksichtigen.

4.[NB]Die Initiative und der bundesrätliche Gegenvorschlag sehen einen linearen Absenkpfad und die Formulierung von Zwischenzielen vor. Die Mehrheit der Kommission will keinen linearen Absenkpfad, dies vor allem mit der Begründung, dass der technologische Fortschritt nicht linear verläuft. Es ist denkbar, dass wir in der Gesetzgebung dann z. B. nach Branchen differenzierte Absenkpfade definieren, die mal progressiver, mal degressiver ausfallen können. Der Ihnen vorliegende Einzelantrag Romano zum Bundesbeschluss 2 versucht hier, einen Mittelweg zu gehen. Der Antrag lag der Kommission aber nicht vor, weshalb ich entsprechend auch nicht dazu Stellung nehmen kann.

Sie finden auf der Fahne verschiedene Minderheiten aufgeführt.

Die Minderheit I (Nordmann) zu Artikel 2 Absatz 2 im Entwurf 1 möchte Volk und Ständen empfehlen, sowohl die Volksinitiative wie auch den direkten Gegenvorschlag anzunehmen und den Gegenentwurf in der Stichfrage vorzuziehen. Die Kommission hat diesen Antrag mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Die Minderheit II (Egger Kurt) beantragt zu Artikel 2 Absatz 2 im Entwurf 1, nicht auf den Gegenvorschlag bzw. den Entwurf 2 einzutreten und nur die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Die UREK-N spricht sich mit 14 zu 11 Stimmen aber für Eintreten auf den Gegenvorschlag aus.

Die Minderheit II (Klopfenstein Broggini) möchte in der Vorlage 2 bei Artikel 74a Absatz 3 der Bundesverfassung das Ziel von netto null Treibhausgasemissionen bereits im Jahr 2040, spätestens aber im Jahr 2050 verwirklicht sehen. Es ist nicht ganz klar, was die Jahreszahl 2040 bedeuten würde. Wäre 2040 ein Wunsch- und 2050 das Pflichtziel? Die Mehrheit der Kommission erachtet den Zeithorizont bis 2040 jedenfalls als nicht realistisch. Die Forderung wurde mit 14 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.

Schliesslich will die Minderheit I (Nordmann) bei Artikel 197 Ziffer 13 Absatz 2 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung an der Festschreibung eines linearen Absenkpfades festhalten. Im Namen der Mehrheit - der Entscheid fiel mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen - ersuche ich Sie um Ablehnung dieses Minderheitsantrages.

Die Einzelanträge Pult und Nordmann, beide zum Bundesbeschluss 2, lagen der Kommission nicht vor.

Ich habe eingangs erwähnt, dass unsere Kommission mit dem Segen der UREK-S mit Hochdruck an einem indirekten Gegenvorschlag arbeitet. Unsere heutigen Beratungen sind in gewisser Hinsicht eine "work in progress". Es wird sich in den nächsten Wochen zeigen, ob diese Arbeiten zu einem guten Ergebnis führen werden. Die Mehrheit der Kommission sieht den möglichen Zeitgewinn als grossen Vorteil eines indirekten Gegenvorschlags. Wir hätten dann relativ bald bereits eine Umsetzung auf Gesetzesstufe, dies im Gegensatz zur Initiative, die dem Parlament fünf Jahre Zeit für die Gesetzgebung einräumt. Schliesslich dürfen wir auch nicht vergessen, dass sich eine Revision des CO2-Gesetzes bereits in der Vernehmlassung befindet und dem Parlament bald zugeleitet werden wird. Am Schluss sollten diese verschiedenen Gesetzgebungsprojekte kohärent und aufeinander abgestimmt daherkommen.

Abschliessend bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit nochmals, auf den direkten Gegenvorschlag einzutreten, diesen Volk und Ständen zur Annahme sowie die Gletscher-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und in der Detailberatung überall der Kommissionsmehrheit zu folgen.