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preparatory:AB 296334

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-03-03

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative stammt aus dem Jahr 2016. Sie ist also seit fünf Jahren in Bearbeitung, hat viele Hochs und Tiefs erlebt und zu vielen Berichten Anlass gegeben. Der vorliegende Entwurf beinhaltet eine Änderung von 21 Bundesgesetzen, mit denen diese parlamentarische Initiative umgesetzt werden soll. Das zeigt doch, und das war auch immer unser Eindruck, dass es ausserordentlich schwierig ist, die Anliegen dieser Initiative umzusetzen. Sonst hätte es nicht so lange gedauert, und man wäre sich jetzt nicht unsicher und spräche nicht noch einmal von einer möglichen Verbesserung. Sie haben während vieler Jahre Anläufe für mögliche Verbesserungen genommen, ohne dass es zu einem besseren Ergebnis gekommen ist. Deshalb muss die Vorlage wohl so beurteilt werden, wie sie jetzt vorliegt.

Der Bundesrat beantragt nach wie vor, nicht auf diese Vorlage einzutreten, aber nicht, weil wir die Anliegen der parlamentarischen Initiative inhaltlich nicht teilen. Wir sind durchaus auch der Ansicht, dass eine Million Franken die absolute Obergrenze sein muss. Wenn Sie schauen, was wir in den Jahren, seit die Initiative eingereicht wurde und seit wir sie behandeln, gemacht haben, dann stellen Sie fest, dass die Initiative umgesetzt ist. Es gibt keine Löhne über dieser Obergrenze mehr. Wenn Wechsel erfolgen, dann nehmen wir noch Korrekturen vor. Wir sind daran - und haben das auch bereits gemacht -, die Obergrenze von einer Million Franken einzuhalten.

Es ist auch nicht so, wie Herr Jositsch suggeriert hat, dass wir die Initiative ablehnen, weil wir die Löhne wieder erhöhen wollen - keinesfalls, so etwas habe ich nie gesagt, und es ist auch nicht meine Absicht. Wir sind der Meinung, wie das jetzt auch mehrfach gesagt wurde, dass eine Million Franken eine Obergrenze darstellt.

Vergleichen Sie diesen Betrag mit einem Bundesratslohn: Bundesräte erhalten nach der Amtszeit ein Ruhegehalt in der Höhe eines halben Lohnes. Schaut man das Durchschnittsalter von Bundesräten an, dann stellt man fest, dass ein Bundesrat mit diesem Ruhegehalt, zu dem er nichts beiträgt, für seine Amtszeit auch etwa eine Million Franken erhält. Damit entspricht die Obergrenze von einer Million Franken, wie sie die parlamentarische Initiative vorsieht, etwa dem Gehalt eines Bundesrates. Wenn ich es bei mir umrechne, dann[NB]müsste ich etwa 110 Jahre alt werden, weil ich etwas länger im Amt und schon etwas älter bin. Aber eine Million entspricht in etwa dem durchschnittlichen Gehalt eines Bundesrates, und das war die Messlatte. Man hat gesagt, auch in bundesnahen Betrieben soll niemand mehr verdienen als ein Bundesrat.

Diese Obergrenze von einer Million Franken halten wir ein. Wir sind auch daran, uns bei allen, auch bei Verwaltungsräten und so weiter, an diesem Deckel zu orientieren. Ich glaube, es ist ein vernünftiger Deckel. Dies wurde auch gesagt. Wir finden damit in aller Regel gute Leute, die in der Privatwirtschaft zwar durchaus mehr verdienen könnten, die sich aber sagen, dass sie auch für die Schweiz etwas machen wollen, und die der Job und die Anliegen interessieren. Ich glaube, mit der Million, die wir so umsetzen, haben wir durchaus einen guten Bereich erreicht.

Der Bundesrat ist also der Meinung, die Initiative sei eigentlich umgesetzt. Sie können das kontrollieren, weil wir insbesondere mit der Finanzdelegation zu diesen Gehältern eigentlich in hohem Rhythmus einen Austausch pflegen. Auch bei Einreihungen in der Bundesverwaltung muss die Finanzdelegation die Zustimmung geben. Es ist also nicht so, dass der Bundesrat hier völlig frei wäre. Damit funktioniert eigentlich auch die direkte und indirekte Kontrolle durch das Parlament. Das Parlament hat wiederum die Möglichkeit, in den Aufsichtskommissionen, sei es in den[NB]Finanzkommissionen[NB]oder[NB]in[NB]den GPK, auf solche Fragen einzugehen.

Was den Bundesrat auch dazu bringt, diese Initiative abzulehnen und Sie darum zu bitten, nicht auf die Vorlage einzutreten, ist die zu starre Regelung. Schauen Sie sich unsere verschiedenen Betriebe an: die Post mit bald 40[NB]000 Angestellten, die SBB, daneben Skyguide mit einigen hundert Angestellten - die können Sie einfach nicht vergleichen, weder die Aufgaben, die sie haben, noch den Umfang, der zu bewältigen ist. Ich glaube, Herr Fässler hat es gesagt: Wenn wir diese Obergrenze von einer Million in ein Gesetz schreiben, dann werden tiefere Löhne steigen. Das stellen wir ja auch in der Privatwirtschaft fest. Man orientiert sich dann an den höchsten Löhnen, und dann werden viele der Auffassung sein, sie seien zu tief eingereiht, denn im Gesetz stehe doch "eine Million". Wir müssen es wirklich differenziert beurteilen. Es gibt unterschiedliche Aufgaben, die unterschiedlich zu entlöhnen sind, sei es in den Geschäftsleitungen, sei es in den Verwaltungsräten.

Wir haben aber auch hohe Ansprüche an die entsprechenden Leute, gerade in den Verwaltungsräten. Im Übrigen haben die bundesnahen Betriebe etwa dreimal mehr Angestellte als die ganze Bundesverwaltung. In der Bundesverwaltung haben wir gut 37[NB]000 Angestellte, alle bundesnahen Betriebe zusammen haben etwa 110[NB]000. Es ist also nicht einfach ein [PAGE 67] Klacks, der hier zu bewältigen ist, sondern es ist eine sehr grosse Aufgabe.

Eine einheitliche Regelung ist aber zu starr. Das sehen Sie auch, wenn Sie schauen, wo wir jetzt sind: In der Initiative spricht man noch von der Ruag Holding AG, die gibt es schon gar nicht mehr. Man spricht von der Post, dort gibt es eine Vorlage zur Aufteilung in Post und Postfinance. Die Betriebe sind also immer im Wandel; da müssen wir mehr Flexibilität haben als eine Höchstgrenze in 21 Gesetzen. Das sind die Gründe für die Ablehnung.

Ein Spezialfall ist die Swisscom, es wurde gesagt: Die Swisscom ist ein börsenkotiertes Unternehmen - dort können Sie das nicht machen.

Die Abgangsentschädigungen für Topkader in der Bundesverwaltung haben wir korrigiert. Ganz ohne wird es nicht gehen, wenn es zu einer Entlassung kommt. Es ist vielleicht günstiger, noch eine kleine Abgangsentschädigung zu bezahlen, als Leute ewig zu behalten, mit deren Arbeitsleistung man nicht zufrieden ist. Diese kleine Flexibilität braucht man wohl auch hier.

Insgesamt sind wir der Meinung, dass wir den Auftrag eigentlich erfüllt haben. Wir teilen die Haltung des Parlamentes, die auch hier geäussert wurde, absolut: Eine Million Franken ist genug. Aber eine Million ist für einige auch zu viel. Wir möchten das mit diesem Oberdeckel flexibel handhaben können, um auf die Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen.

Sie haben die Möglichkeit, hier über die Aufsichtskommissionen Einfluss zu nehmen. Daher ist es aus unserer Sicht nicht notwendig, 21 Gesetze zu ändern. Falls Sie eintreten und dann versuchen, die Vorlage zu korrigieren: Ich bin einfach nicht so optimistisch, dass noch einmal eine Verbesserung möglich ist. Die Materie ist so komplex, dass man das kaum in so vielen Bundesgesetzen festlegen kann.

Ich bitte Sie also, nicht auf die Vorlage einzutreten, aber dem Thema weiterhin Aufmerksamkeit zu schenken. Denn es ist politisch sensibel, und das weiss der Bundesrat auch.

Wenn ich an unsere Eignergespräche denke - ich bin bei praktisch allen dabei -: Dort sprechen wir nicht über 110[NB]000 Angestellte, über Milliardenbudgets und über die Aufgaben, die wir zu lösen haben, sondern das Hauptthema ist meistens die Entlöhnung der Geschäftsleitung. Wir müssen uns gerade in einem wirtschaftlichen Umfeld auch darauf konzentrieren, was für Aufgaben zu lösen sind. Wir sollten einmal etwas von dieser Diskussion wegkommen, damit wir uns auf die Kernaufgaben unserer bundeseigenen Betriebe konzentrieren können.

Ich bitte Sie also, nicht auf die Vorlage einzutreten.