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AB 296340

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-03-03

Wortprotokoll

Wir unterbreiten Ihnen mit diesem Nachtragskredit noch einmal Kredite im Umfang von 3,4 Milliarden Franken. Um Ihnen einen Überblick zu geben: Sie haben bereits im Voranschlag 2022 3,8 Milliarden Franken für Corona-Ausgaben bewilligt. Von diesen 3,8 Milliarden Franken, die Sie bereits bewilligt haben, werden 3,2 Milliarden Franken ausserordentlich verbucht. Mit den jetzt beantragten 3,4 Milliarden Franken wird der ausserordentliche Betrag im Budget für dieses Jahr auf 6,6 Milliarden Franken erhöht.

Wir werden diese Kredite wahrscheinlich nicht vollumfänglich brauchen. Sie gehen zurück auf das von Ihnen im Dezember geänderte Covid-19-Gesetz. Sie haben dort die verschiedenen Fristen verlängert, und wir haben zwischen Weihnachten und Neujahr unmittelbar mit den Arbeiten begonnen, um rechtzeitig eine Botschaft zu unterbreiten. Wir gingen damals nicht davon aus, dass die Massnahmen bereits Mitte Februar gelockert werden könnten, also sind die von uns beantragten 3,4 Milliarden Franken wahrscheinlich zu hoch. Der Nationalrat hat diese Frage auch diskutiert, hat aber Kürzungsanträge abgelehnt. Bei Ihnen liegen keine entsprechenden Anträge vor. Ich glaube nicht, dass wir diese Beträge brauchen werden. Wir haben schon die anderen Beträge, die Sie bewilligt haben, jeweils deutlich unterschritten.

Wir beantragen Ihnen für den Corona-Erwerbsersatz 1,69 Milliarden Franken; wir haben dies aufgrund der Erfahrung des letzten Jahres hochgerechnet. Das macht 182 Millionen Franken pro Monat; so viel haben wir ausbezahlt. Multipliziert mit zwölf ergibt das 1,69 Milliarden Franken. Der Erwerbsersatz ist nun schon praktisch bei null. Es gibt aber noch Abrechnungen mit den Kantonen. Wir werden sehen, wie hoch der Betrag dann ausfällt. Wenn nicht etwas Ausserordentliches passiert, wird er mit Sicherheit nicht so hoch sein. Wir wissen aber nicht, wo wir am Schluss landen. Aber das war unsere Grundlage.

Dann beantragen wir Ihnen noch einmal 900 Millionen Franken für Härtefallmassnahmen. Daran bezahlen auch die Kantone 200 Millionen Franken. Auch hier hat sich doch eine Beruhigung eingestellt. Es gibt aber noch Betriebe, die solche Massnahmen beansprucht haben. Auch hier müssen wir warten, wo wir mit den Kantonen am Schluss landen. Die 900 Millionen Franken für Härtefälle werden wir wohl auch nicht ausschöpfen - immer vorausgesetzt, es passiert nichts Ausserordentliches mehr.

Schliesslich geht es um die Einlage von 800 Millionen Franken in die Arbeitslosenversicherung. Auch hier sind wir wahrscheinlich zu hoch.

Aber insgesamt bitten wir Sie, bei diesen Beträgen zu bleiben. Wir werden sie sicher nicht ausnutzen. Die Rechtsgrundlage ist massgebend. Wie gesagt, die Berechnungen haben wir zwischen Weihnachten und Neujahr oder unmittelbar Anfang Jahr gemacht, als die Situation noch nicht besser zu beurteilen war. So viel zu diesen Nachtragskrediten, die bei Ihnen ja nicht bestritten sind.

Sie haben jetzt noch - wir werden wahrscheinlich in der Detailberatung darauf zurückkommen - Budgeterhöhungen für Impfstoffe beschlossen. Hier muss ich Sie einfach darauf aufmerksam machen, dass der Nationalrat bzw. die nationalrätliche Kommission nicht die Möglichkeit hatten, diese Kredite zu beraten, weil sie nicht zur Diskussion standen. Es liegt dann an Ihnen, zu entscheiden, ob Sie den Nationalrat in der Differenzbereinigung zum Budget mit Beträgen überrumpeln, die er noch nicht beraten konnte. Mir wäre es wohler, Sie würden dazu Nein sagen. Denn wir werden mit dem Nachtrag Mitte Jahr, zusammen mit dem Budget, nochmals mit einem Nachtragskredit für Impfungen in der Grössenordnung von etwas über 300 Millionen Franken für dieses Jahr kommen. Wir werden im Budget noch einmal 400 Millionen für Impfungen einstellen. Dann wird ja die Frage wieder auftauchen: Ist das nicht zu viel? Brauchen wir das? Welchen Impfstoff sollen wir wann kaufen?

Es wäre für den Nationalrat und vielleicht auch für Sie wahrscheinlich dann auch angenehmer, eine Gesamtbeurteilung vorzunehmen und diesen Bereich, der eigentlich nicht bestritten ist - der Bundesrat hat ihn aber noch nicht behandelt -, zusammen mit dem ganzen Programm "Impfung" behandeln und dann die Nachträge gemeinsam mit dem Budget im Juni beraten zu können. Die Positionen, die auf der Fahne sind, entsprechen auch nicht dem, was die Finanzverwaltung will. Wir müssten dann also noch die Positionen korrigieren, weil Sie offensichtlich nicht die richtigen Positionen gewählt haben. Darauf kommen wir noch zurück.

Ich meine, es wäre für beide Räte sinnvoll, die Nachtragskredite betreffend die Impfung gemeinsam mit dem Budget im Juni zu beurteilen. Es reicht, wenn Sie das dann machen.

Jetzt komme ich noch zum Verpflichtungskredit "ETH-Bauten 2014, Gloriastrasse": Hier muss ich doch einmal festhalten, dass es sich um den zweiten Antrag für einen Zusatzkredit handelt, den ich in sieben Jahren stelle. Wir haben jedes Jahr gut hundert Baukredite, die abgewickelt werden, grössere und kleinere. Und wenn in sieben Jahren zum zweiten Mal ein Nachtrag erfolgt, dann ist die Arbeit, die geleistet wird, hervorragend, würde ich einmal sagen. In diesem Fall ist es offensichtlich so, dass man mit einem Generalunternehmer Probleme hat. Es ist ein vorsorglicher Kredit, den wir Ihnen beantragen, damit der Bau nicht eingestellt werden muss.

Wir sind, zusammen mit der ETH, selbstverständlich schon längere Zeit daran, abzuklären, weshalb und warum. Wir sind auch daran, Nachforderungen, die gestellt werden, zurückzuweisen. Es ist ein vorsorglicher Kredit. Ich bitte Sie auch, dieser Sache mit Ihrer Subkommission vielleicht noch einmal gründlicher nachzugehen, damit Ihnen hier auch Rechenschaft abgelegt wird.

Aber es ist die Ausnahme der Ausnahme, dass wir hier Nachtragskredite beantragen. Wie Herr Schmid ausgeführt hat, werden wir in Zukunft mit dem neuen Beschaffungsrecht Möglichkeiten haben, solche Fragen in der Vorabklärung etwas gründlicher anzuschauen. Dass wir einen Zusatzkredit beantragen müssen, ist zu bedauern, aber es ist nicht der Normalfall. Es ist die Ausnahme der Ausnahme, dass wir ihn beantragen. So viel zu diesen Bereichen.

Es gibt dann noch den Kredit für Schutzmassnahmen gegen Wölfe, auf den wir wohl auch in der Detailberatung zu sprechen kommen werden.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und ihr im Sinne des Bundesrates zuzustimmen.

[VS]