Minder Thomas · Ständerat · 2022-03-03
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-03
Wortprotokoll
Wenn der Suva-Chef 790[NB]000 Franken verdient, so erkennt jedermann, dass die Topgehälter in bundesnahen Betrieben sehr wohl und weiterhin ein Problem sind. Warum soll ein Suva-Chef markant mehr verdienen als ein Bundesrat, ein Staatssekretär, ein Amtsdirektor? Solche Gehälter, bezahlt und finanziert durch den Steuerzahler, sind stossend und verwerflich.
Wir können aber auch das Salär des Skyguide-Chefs nehmen, es sind fürstliche 660[NB]000 Franken. Auch dieses Gehalt ist total überrissen, insbesondere gegenüber den Löhnen der Skyguide-Mitarbeiter, welche eine unmittelbare und markant höhere Verantwortung tragen als ihr Chef, wenn sie in der Flugüberwachung arbeiten. Man denke an das Unglück in Überlingen, an den Zusammenstoss von zwei Flugzeugen, verbunden mit einem Mord am Fluglotsen, der in der besagten Nacht im Dienst war. Ich erwähne das, um die Verantwortlichkeiten der Fluglotsen, die auch während der Nacht arbeiten, zu unterstreichen. Die rein finanzielle, personelle und organisatorische Verantwortung des CEO von Skyguide steht in keinem Verhältnis zur Verantwortung eines Fluglotsen, der kontrollieren muss, dass die Flugzeuge nicht kollidieren, und dies mitten in der Nacht. Unter diesem Blickwinkel ist das Gehalt des CEO völlig überrissen. Dass man Chef eines Bundesbetriebs ist, heisst noch lange nicht, dass man Anrecht auf ein hohes Gehalt haben sollte.
Der Lösungsansatz wäre einfach: In allen Staatsbetrieben und bundesnahen Betrieben könnte mit dem üblichen Lohnklassensystem, mit den üblichen Lohnklassen von 1 bis 38 operiert werden, so, wie dies für alle Mitarbeiter der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung gehandhabt wird. Das wäre ein ehrliches und gerechtes Lohnsystem. Die Lohnklasse 38 ergibt immer noch sehr anständige 380[NB]000 Franken Lohn als Maximum.
Zudem sollten endlich auch Abgangsentschädigungen für das Topmanagement untersagt werden. Sie erinnern sich: Seit 2013 steht in der Bundesverfassung, dass Abgangsentschädigungen für Organmitglieder bei börsenkotierten Aktiengesellschaften verboten sind. Dieses Verbot gilt für die Privatwirtschaft, nicht aber für die Verwaltung und für staatlich beherrschte Betriebe. Auch das sollten wir ändern und der Privatwirtschaft angleichen. Die SPK-N ist diesbezüglich übrigens nochmals aktiv geworden.
Wenn ich weiter sehe, wie desolat die Postfinance geführt ist und dass man bereits in Erwägung zieht, sie zu verkaufen, ihr CEO aber 971[NB]000 Franken bekommt, dann muss ich sagen: Sein Gehalt steht in keiner Korrelation zu seiner persönlichen Leistung und Verantwortung. Die Postfinance ist im Gegensatz zu Suva und Skyguide im freien Markt, doch sie profitiert von der Staatsgarantie und von einer Bundessicherheit.
Wir finden für jene Unternehmen, die ich jetzt aufgeführt habe, problemlos gute Leute, sehr gute Leute mit markant tieferen Gehaltswünschen. Da hat der Bundesrat, welcher diese Gehälter heute festlegt, schlicht und einfach den Boden unter den Füssen und den Bezug zur Realität verloren. Der Bundesrat müsste noch viel sorgsamer mit den Gehältern umgehen, als das in der Privatwirtschaft der Fall ist - erstens, weil es sich beim Bund bekanntlich um Steuergelder handelt, und zweitens, weil die Einheiten nicht im freien Markt agieren und damit weniger Risiken ausgesetzt sind.
Das sind die Gründe, warum man auf diese Vorlage eintreten sollte, weshalb man sie aber an die Kommission respektive das Sekretariat zurückweisen muss. Sie ist nicht gut ausgearbeitet worden. Die gegenwärtige Vorlage ist nicht gut genug, man muss aber zuerst auf sie eintreten, damit man sie zurückweisen kann.