preparatory:AB 296380
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-03-03
Wortprotokoll
Kurz zur rechtlichen Ausgangslage: Wir haben im Landwirtschaftsgesetz und in den landwirtschaftlichen Verordnungen ja die Beiträge erhöht. Der zusätzliche Aufwand, insbesondere für die Alpung, wird abgegolten; der zusätzliche Schutz wird über höhere Sömmerungsbeiträge abgegolten, diese haben wir erhöht. Bei diesen Beiträgen haben wir jetzt wahrscheinlich eine Höhe erreicht, die dem Aufwand entspricht. Gleichzeitig ist auch vorgesehen, dass eine vorzeitige Abalpung nicht zur Kürzung der Beiträge führt. Wenn also wegen Grossraubtieren früher ins Tal gezogen werden muss, wird kein Beitrag gekürzt. Das ist das landwirtschaftliche Paket.
Hier geht es jetzt aber um den Jagdschutzbereich, um die Schadenvergütung. Es geht um das Jagdgesetz und - sie wurde von Herrn Fässler zitiert - die Jagdverordnung. Diese sieht vor, Entschädigungen für Herdenschutzhunde, für die elektrische Verstärkung von Weidezäunen, für Elektrozäune für Bienenstöcke gegen Bären und für weitere Massnahmen der Kantone vorzunehmen. Wenn Sie den Kredit jetzt als Folge der Diskussion, die in der Kommission stattgefunden hat, erhöhen, müsste der Bundesrat wohl die Verordnung anpassen, um das auszuweiten. Aber das Gesetz bietet grundsätzlich die Möglichkeit, die Verordnung anzupassen. Es wurde uns offenbar von verschiedenen Kantonen angekündigt, dass sie Gesuche stellen werden, um den erhöhten Bedarf besser abzudecken. Eine solche Ankündigung kam von den meisten Bergkantonen, sie sind ja weitgehend bekannt.
Wenn Sie diese 5,7 Millionen Franken bewilligen, dürfte der Kredit wahrscheinlich nicht ausgeschöpft werden, denn das wurde er auch in der Vergangenheit nicht. Wenn Sie diesen Betrag beschliessen, ist es also eher ein politisches Signal, einerseits an die betroffenen Kantone, andererseits an die betroffenen Bauernfamilien und Tierhalter. Dem kann man grundsätzlich zustimmen, denn ich glaube, die Betroffenheit ist wirklich sehr gross. Wir haben nun einmal in der Schweiz eine Landwirtschaft, in der Tiere noch einen Namen tragen und keine Nummer. Die Dramatik ist also immer relativ gross, wenn solche Schäden passieren; ich sehe das jeweils auf den verschiedenen Fotos, die ich erhalte. Die sind wirklich unschön.
Wir haben diese Aufstockung nicht vorgesehen, es wurde auch nicht diskutiert. Ich muss es Ihnen überlassen. Wenn Sie den Kredit jetzt aufstocken, senden Sie ein politisches Signal an die Tierhalter, insbesondere an jene in den Berggebieten. Das kann ich grundsätzlich nachvollziehen, aber gleichzeitig muss ich sagen, dass der Kredit zu hoch angesetzt ist - wir werden ihn kaum ausschöpfen. Es wäre dann auch ein Signal, dem wir bei der Änderung des Jagdgesetzes noch Rechnung tragen müssten.
Grundsätzlich neige ich dazu, Minderheiten ernst zu nehmen und ihre Probleme zu lösen. In dem Sinne wehre ich mich jetzt nicht mit Händen und Füssen gegen diesen Antrag, auch wenn wir ihn nicht gestellt haben.