Schmid Martin · Ständerat · 2022-03-03
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-03
Wortprotokoll
Wie der Kommissions- und Mehrheitssprecher richtig ausgeführt hat, beantrage ich Ihnen mit der Minderheit, hier dem Nationalrat zu folgen.
Mit der Norm, und ich glaube, das ist unbestritten, wird die Grundlage für die Einführung der Insurance Capital Standards geschaffen; Kollege Bischof hat zu Recht darauf hingewiesen. Das ist ein zukünftiger Standard, der die Kapitalunterlegung, eben auch im internationalen Bereich, bei den Versicherungen festlegen wird. Dieser Standard ist noch nicht bekannt. Insoweit besteht also Einigkeit zwischen Mehrheit und Minderheit.
Weil man diesen Standard eben noch nicht kennt, kann man aus meiner Sicht auch die Auswirkungen noch nicht beurteilen. Deshalb habe ich mich auch darüber gewundert, wie man vonseiten der Finma heute schon sagen kann, was die Auswirkungen des Standards sind, wo er doch noch nicht bekannt ist. Mir persönlich und der Minderheit geht es darum, dass der Bundesrat für den Fall, dass einmal ein solcher Standard etabliert wird, die Kompetenz erhält, ohne Gesetzesänderung die bestmögliche Regelung zu treffen.
Da gesagt wird, dass diese Regelung des Nationalrates zu einer Schlechterbehandlung der nationalen Versicherungen führen würde, möchte ich hier meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Verwaltungsrat der Swiss Life. Ich glaube nicht, dass ich mich als Verwaltungsrat des grössten schweizerischen Versicherers dafür einsetzen würde, dass eine Regelung ins Gesetz aufgenommen wird, die die nationalen Versicherer benachteiligt. Mir geht es darum, dass der Versicherungsplatz Schweiz auch für internationale Versicherungen gestärkt wird, dass wir in diesem Sinne auch keine Wettbewerbsnachteile gegenüber Europa haben und dass wir dem Bundesrat - und da verstehe ich schlicht nicht, warum die Mehrheit dagegen ist - die Kompetenz geben, in Kenntnis der dannzumaligen Verhältnisse die bestmögliche Regelung zu treffen. Es geht nur darum, dass der Bundesrat diese Kompetenz erhält.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie in vielen anderen Fällen eine solche Kompetenzerteilung damit begründen, dass Sie sagen: Wenn absehbar ist, dass eine Gesetzesänderung kommt, geben wir doch dem Bundesrat Kriterien mit auf den Weg, damit er dannzumal die Situation regeln kann. Wir werden beim OECD-Besteuerungsprojekt ähnliche Themen haben. Die Grundsätze sind noch nicht bekannt. Wenn wir im Sommer oder Herbst darüber diskutieren, wie wir das Projekt umsetzen, werden wir auch in Kauf nehmen müssen, dass wir gewisse Dinge einfach dem Bundesrat überlassen müssen, damit er sie auf der Grundlage eines internationalen Vergleichs umsetzt. Ich bin überzeugt, dass der Bundesrat keine Lösung treffen wird, welche die schweizerischen Versicherer oder auch die Schweizer Versicherungsnehmer benachteiligt. Er legt das Gesetz ja in diesem Sinne aus. Wenn der internationale Standard nicht kommt, dann passiert auch nichts.
Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass der nationalrätliche Ansatz, der eine Kann-Formulierung enthält, richtig ist. Es geht um die Zuweisung einer Kompetenz an den Bundesrat, nicht an die Aufsichtsbehörde. Deshalb glaube ich immer noch, dass es der richtige Ansatz ist, wenn wir hier im Rahmen der Differenzbereinigung dem Nationalrat folgen und diese Differenz, im Vertrauen auf den Bundesrat, bereinigen.