Rechsteiner Paul · Ständerat · 2022-03-03
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-03
Wortprotokoll
Ich möchte nur noch kurz etwas erwidern auf das Votum von Kollege Kuprecht, der jetzt noch die Kühnheit hatte, die Bemerkung zu machen, dass es keinen Ombudsmann im Interesse der Versicherten brauche. Der Bundesrat schlägt im Rahmen dieser Gesetzgebung eine Ombudsstelle vor; dies tut er aufgrund der Konsultation, weil im Bereich der Broker die Situation im Argen liegt, was wiederum ein Nachteil für die Versicherten ist.
Es ist so: Bei den Versicherungen selber greift deren Ombudsstelle. Da wird gegenüber heute nichts geändert; es bleibt so wie im Bankenbereich. Da gibt es eine bewährte Lösung, da wird keine neue, erschwerende Regulierung eingeführt, da sind die Dinge am Laufen. Bei den Brokern ist das aber nicht der Fall. Es ist auch in der Kommission gesagt worden: Von einem Verband der nicht gebundenen Broker ist versprochen worden, dass man einen Ombudsmann einsetzen will. Aber, das ist auch festgehalten worden, nur eine Minderheit der ungebundenen Broker würde davon erfasst. 70 Prozent der ungebundenen Broker würden von dieser neuen Lösung, die es noch nicht einmal gibt, nicht erfasst.
Am Schluss ist der Fall recht einfach: Es geht bei der Schaffung dieser Ombudsstelle darum, die Interessen der Versicherten, der Konsumentinnen und der Konsumenten zu wahren. Es liegt im Interesse der Versicherten, der Konsumentinnen und Konsumenten, auf so eine unbürokratische [PAGE 77] Ombudsstelle zurückgreifen zu können, eine solche zur Verfügung zu haben. Es ist sicher nicht im Sinne dieser Gesetzgebung, jene ungebundenen Broker zu schützen, die sich keiner solchen Lösung unterstellen wollen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, hier festzuhalten bzw. dem Bundesrat zu folgen.