Kuprecht Alex · Ständerat · 2022-03-03
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-03
Wortprotokoll
Ich habe mich bereits bei der Behandlung dieses Geschäfts in der Wintersession dazu geäussert und einen Antrag auf Streichung gestellt, wie dies bereits der Nationalrat beschlossen hat und wie es ihm seine Kommission für die Differenzbereinigung wieder beantragt hat. Der Nationalrat ist diesem Antrag auch jetzt wieder gefolgt.
Wie auch andere Votanten festgestellt haben, besitzt die Privatassekuranz sowie die Suva im Sinne einer Selbstregulierung bereits seit fünfzig Jahren eine unabhängige Ombudsstelle. Sie funktioniert einwandfrei und wird durch die Versicherungswirtschaft auch finanziert. 97 Prozent des Versicherungsmarktes sind damit abgedeckt. Wir reden jetzt also noch von 3 Prozent des Marktes, die noch keinen Zugang zu einer Ombudsstelle haben. Dabei geht es vor allem um die Schaffung einer Ombudsstelle für die ungebundenen Versicherungsvermittler, für die Makler und Broker, die im Prinzip meistens nur von der Industrie oder vom Gewerbe in Anspruch genommen werden.
Sie ist aus meiner Sicht von dieser Branchenorganisation und im Auftrag der Aufsichtsbehörde selbst aufzubauen. Die Branche ist meines Wissens auch bereit, diesen Selbstregulierungsauftrag wahrzunehmen. Eine gesetzliche Notwendigkeit für die Einführung dieser Ombudsstelle erachte ich als völlig unnötig. Sie kann in der zu revidierenden Aufsichtsverordnung auch umfassend abgebildet werden. Lassen wir, was während fünfzig Jahren bestens funktioniert hat, auch weiterhin bestehen, und geben wir den Verbänden der ungebundenen Vermittler, Makler und Broker die Chance, diese Aufgabe zu übernehmen und ihr nachzukommen, so wie das die Privatassekuranz und die Suva über Jahrzehnte nachweislich getan haben.
Ich unterstütze deshalb hier den Mehrheitsantrag und ersuche Sie, diesem Antrag ebenfalls zuzustimmen. Eine weitere Differenz wäre somit erledigt, und es besteht die Chance, dieses Geschäft abschliessen und die Änderung baldmöglichst in Kraft setzen zu können, nicht zuletzt auch zugunsten der Versicherten.