Zopfi Mathias · Ständerat · 2022-03-03
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2022-03-03
Wortprotokoll
Um die Jahrtausendwende wurden verschiedene Einheiten des Bundes verselbstständigt. Die sogenannten Altrentnerinnen und Altrentner, das heisst die damals bereits pensionierten Personen, verblieben in sogenannt geschlossenen Vorsorgewerken der Publica. "Geschlossene Vorsorgewerke" bedeutet, dass keine aktiven Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr[NB]vorhanden sind, sondern nur noch Rentenbezügerinnen und -bezüger.
Damals kalkulierte man mit einem technischen Zinssatz von 3 Prozent, was gereicht hätte, um die Vorsorgewerke stabil auszufinanzieren. Dass das Zinsniveau sich aber in den letzten Jahren deutlich nach unten bewegt hat und die 3 Prozent nicht mehr haltbar waren, ist ebenso Grund für Handlungsbedarf geworden wie die Tatsache, dass die Lebenserwartung gestiegen ist.
Der technische Zinssatz liegt mittlerweile bei 0,5 Prozent. Das führte 2019 dazu, dass vier von sieben geschlossenen Vorsorgewerken in Unterdeckung fielen. Auch wenn per Ende Dezember 2021 der Deckungsgrad im Schnitt bei 105,4 Prozent lag und die Unterdeckung der vier Vorsorgewerke nicht mehr besteht, liegt doch Handlungsbedarf vor. Denn eine Sanierung aus eigener Kraft ist nicht möglich, weil die geschlossenen Vorsorgewerke eben keine aktiven Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr aufweisen. Fast zwei Drittel der Rentnerinnen und Rentner in diesen Vorsorgewerken sind über 80 Jahre alt.
Ende Dezember 2021 waren es noch 7860 Personen oder 6,1 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Es ist mit biologischer Gewissheit davon auszugehen, dass diese Zahlen noch weiter und stark abnehmen werden. Die aktuellen Zahlen führten dazu, dass der Fehlbetrag per Ende 2021 bei 133,6 Millionen Franken gelegen hätte, wenn theoretisch alle geschlossenen Vorsorgewerke eine Unterdeckung von 5 Prozent aufweisen würden.
Mit der vorliegenden Revision würde der Bund verpflichtet, die entsprechenden Zahlungen zu leisten, wenn mehr als 5 Prozent Unterdeckung bestünden. Es ist allerdings davon auszugehen, dass der Bedarf tiefer ist als die genannten rund 133 Millionen Franken, weil der Deckungsgrad, wie ich bereits erwähnt habe, derzeit bei 105 Prozent liegt und weil selbst bei einem Börsencrash nicht von einem langfristigen Deckungsgrad von weniger als 95 Prozent auszugehen ist.
Ihre Kommission hat die Vorlage beraten und diskutiert, dabei wurde auch die Stellungnahme der Finanzkommission berücksichtigt. Sowohl die SPK als auch die Finanzkommission sind der Meinung, dass man sich dem Nationalrat im einzigen Punkt, der dort kontrovers diskutiert wurde, anschliessen sollte. Der Nationalrat hat nämlich beschlossen, dass allfällige Überschüsse nicht dem Vorsorgewerk des Bundes zugewiesen werden, sondern zurück in den Bundeshaushalt fliessen sollen; dies, weil der Bundeshaushalt auch im Falle der Inanspruchnahme dieser Garantie aufkommen würde.
Die Kommission hat die Vorlage einstimmig verabschiedet. Im Nationalrat wurde sie mit 187 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Im Namen der einstimmigen Kommission empfehle ich Ihnen deshalb ebenfalls Annahme der Vorlage.