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Dittli Josef · Ständerat · 2022-03-03

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-03

Wortprotokoll

Das Sicherheitsfunksystem Polycom ermöglicht die Einsatzkommunikation zwischen den Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (Bors) der Schweiz in allen Lagen. Um diese Kommunikation auch bei einem Zusammenbruch des Stromnetzes flächendeckend sicherzustellen, muss die Stromautonomie für die Sendestandorte des Bundes erhöht werden. Dafür beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 60 Millionen Franken.

Zur Ausgangslage: Ein Zusammenbruch des Stromnetzes in der Schweiz würde zu einer besonderen oder gar ausserordentlichen Lage führen, bei der alle Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit involviert wären. In einer solchen Situation ist die Sprachkommunikation mittels Polycom bei der Einsatzführung und Bewältigung der Lage ein entscheidender Erfolgsfaktor, da die öffentlichen Kommunikationsnetze höchstens eingeschränkt zur Verfügung stünden. Der Ausfall der Sendeanlagen von Polycom aufgrund fehlender Stromautonomie würde die Kommunikation der Bors erheblich erschweren und die Krisenbewältigung stark beeinträchtigen.

Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) ist verantwortlich für die Polycom-Sendestandorte, die im Eigentum des Bundes stehen. Dies betrifft rund ein Drittel aller Standorte. Im Hinblick auf eine Strommangellage hat die EZV vom Bundesrat den Auftrag erhalten, die Stromversorgung des nationalen Sicherheitsfunknetzes Polycom, das auch für die Einsatzkommunikation der EZV eingesetzt wird, zu überprüfen und gegebenenfalls die Ausfallsicherheit zu erhöhen. Diese Überprüfung hat nun stattgefunden, und daraus resultiert die nun zu beratende Vorlage.

Zum Inhalt der Vorlage: Damit die Kommunikation und Einsatzführung mittels Polycom auch bei einem Zusammenbruch des Stromnetzes "end-to-end" schweizweit flächendeckend sichergestellt werden kann, müssen die Stromautonomie der Polycom-Sendestandorte des Bundes sowie punktuell die Stromautonomie von betrieblichen Notstromversorgungen, z. B. für autonome Lademöglichkeiten für die Funkgeräte, erhöht werden.

Für die sichere Stromversorgung von Polycom-Sendeanlagen des Bundes fallen mit der vorgeschlagenen Variante mittels Lithium-Ionen-Batterien in den Jahren 2023 bis 2035 Gesamtausgaben von rund 45,5 Millionen Franken an. Sollte sich die Ausrichtung auf Lithium-Ionen-Batterien bei der vorgängigen Überprüfung als nicht praxistauglich erweisen, würde auf den ursprünglichen Lösungsansatz mit Notstromaggregaten an den Sendestandorten ausgewichen. Die Gesamtausgaben bei dieser Variante betragen 64,3 Millionen Franken.

Für die einmaligen Investitionsausgaben zur Anlagebeschaffung im Zeitraum von 2023 bis 2026 und für die Betriebs- und Unterhaltskosten bis 2035 beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 60 Millionen Franken. Die erste Tranche über 41,2 Millionen Franken umfasst die vollständige Ausrüstung der Standorte des Bundes mit Notstromsystemen basierend auf Lithium-Ionen-Batterien. Die zweite Tranche über 18,8 Millionen Franken deckt die Mehrkosten, die entstehen, falls die vorgängige Überprüfung ergibt, dass eine Realisierung mit der Variante Lithium-Ionen-Batterien nicht oder teilweise nicht möglich ist. In diesem Fall werden die beiden Tranchen kumuliert und für die bedarfsgerechte und an die technischen Möglichkeiten angepasste Ausrüstung der Polycom-Standorte entweder mit Lithium-Ionen-Batterien oder nötigenfalls mit Notstromgeneratoren genutzt. Die zweite Tranche soll, bei Bedarf, vom Bundesrat freigegeben werden.

Der Ständerat ist Erstrat.

Zur Vernehmlassung: Insgesamt wurden im Vernehmlassungsverfahren 50 Stellungnahmen abgegeben. Grundsätzlich wird das Vorhaben von allen Teilnehmenden begrüsst. Zwei Kantone, drei Parteien und drei interessierte Kreise fordern den ausschliesslichen Einsatz erneuerbarer Energien und damit eine Anpassung des Bundesbeschlusses. Dieses Anliegen wurde mit externer Unterstützung auf Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Einsatz der gängigen erneuerbaren Energien bei einer Strommangellage nicht sinnvoll ist. Die vorliegende Lösung mit der Umstellung der Stromlieferverträge auf erneuerbare Energiequellen und dem Einsatz von [PAGE 82] Lithium-Ionen-Batterien ist die ökologisch sinnvollste und kosteneffizienteste Lösung. Entgegen der Variante, die in die Vernehmlassung geschickt wurde und die fix installierte und mit fossilen Brennstoffen betriebene Netzersatzanlagen vorsah, wird die Umsetzung nun auf den Einsatz von Lithium-Ionen-Batterien ausgerichtet. Um den Betrieb der Einsatzstandorte der EZV während punktuellen, länger dauernden Ausfällen sicherzustellen, werden zudem 60 mobile Aggregate beschafft, die flexibel eingesetzt werden können.

Zur Arbeit in der Kommission: Ihre Kommission liess sich davon überzeugen, dass es mit dieser Vorlage darum geht, den Betrieb von Polycom auch bei einer drohenden Stromlücke oder bei Stromausfall abzusichern. Polycom besteht ja bereits heute, die Stromlücke allerdings droht erst. Ihre Kommission nahm mit Befriedigung zur Kenntnis, dass alle Kantone hinter der Vorlage stehen, der grössere Teil davon vorbehaltlos.

Einiges zu diskutieren gab die Tatsache, dass das Projekt Werterhalt Polycom mit diversen Herausforderungen zu kämpfen hat und nicht optimal läuft. Da es sich beim vorliegenden Geschäft aber nicht um das eigentliche System Polycom selber handelt, sondern um die Sicherstellung einer autonomen Stromversorgung, liess sich Ihre Kommission vom Antrag des Bundesrates überzeugen. Die gewählte Lösung ist aus Sicht der Kommission sinnvoll und angemessen.

Ihre Kommission beantragt Ihnen Eintreten und, mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, Zustimmung.