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Würth Benedikt · Ständerat · 2022-03-03

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-03

Wortprotokoll

Ich war mit dem Unternehmenssteuerrecht bekanntlich vor allem auf exekutiver Ebene befasst. Man kann die Geschichte noch etwas weiter zurückdrehen; Herr Zanetti hat ja dazu einige Ausführungen gemacht. Ich kann mich erinnern, und ich habe die Unterlagen nochmals konsultiert, dass wir bei der Unternehmenssteuerreform III (USR III) schon einmal dieses Thema hatten, und zwar aufgrund einer Motion der seinerzeitigen WAK-S. Das geht vierzehn Jahre zurück, es war 2008. Damals ging es eigentlich auch um einen Prüfauftrag zu dieser Angelegenheit. Dann hat man das in die Vernehmlassungsvorlage zur USR III eingebaut, und das ist dann hochkant gescheitert - bereits in der Vernehmlassung. Das müssen Sie einfach wissen. Dieses Thema schaffte es also nicht einmal in die bundesrätliche Botschaft. Und welches Schicksal mit der USR III verbunden ist, wissen Sie auch. Wir müssen also die Sache schon auch ein bisschen realpolitisch anschauen. Der Bundesrat hat dann in der USR-III-Botschaft die [PAGE 85] seinerzeitige Motion auch zur Abschreibung beantragt, und dem ist das Parlament dann auch gefolgt.

Jetzt kann man sagen: Wenn wir die Motion annehmen, wird nicht allzu viel passieren; der Bundesrat prüft, am Ende stirbt es mutmasslich trotzdem. Man kann es natürlich als Befürworter der Verrechnungssteuerreform auch so sehen, wie es vorhin der Vertreter des Minderheitsantrages schon ausgeführt hat. Wenn ich Kollege Zanetti richtig verstehe, wäre er nicht unglücklich, wenn er verlieren würde, weil er dann ein weiteres Element für die Volksabstimmung über die Verrechnungssteuerreform hätte. Als Befürworter der Verrechnungssteuerreform muss ich sagen, es wäre gut, wenn Herr Zanetti gewinnt. Denn es bringt eigentlich nichts, dieses Thema jetzt zu lancieren. Der Bundesrat kann die Frage ohnehin nochmals prüfen. Er hat ja die entsprechenden Projektstrukturen im Zusammenhang mit der OECD-Steuerreform aufgebaut. Er kann das mit den Beteiligten nochmals anschauen, die finanziellen Ausfälle erörtern usw. Aber jetzt hier - das sage ich ganz opportunistisch - den Referendumsführern bei der Verrechnungssteuerreform nochmals einen[NB]Trumpf[NB]in[NB]die[NB]Hand[NB]zu[NB]geben, halte ich nicht für sehr intelligent.

Nun zur Sache materiell: Das Thema ist eben eigentlich alt. Es hat auch eine Berechtigung. Da muss ich dem Kommissionssprecher natürlich recht geben. Und das Thema hat insbesondere mit der Too-big-to-fail-Vorlage wieder an Aktualität gewonnen, weil man damals neue Finanzierungsinstrumente für die Banken geschaffen hat.

Die Banken hätten sich auch über normale Aktienkapitalerhöhungen finanzieren und so eine bessere Eigenkapitalunterlegung schaffen können. Man wollte hier aber auch weitere Instrumente zur Verfügung stellen. Diese Instrumente kosten etwas. Dies hat auch zur Folge, dass die Übung steuerlich unter Umständen ein Rohrkrepierer ist, d. h., dass die Banken schlussendlich gar nicht animiert werden, die Mobilisierung von zusätzlichem Eigenkapital über diesen Markt zu gewährleisten. Darum war es für die grosse Mehrheit seinerzeit bei der Beratung der Too-big-to-fail-Vorlage klar, dass man hier neue Instrumente bräuchte, die steuerlich nicht kontraproduktiv wirken. So hat das Thema wieder Auftrieb bekommen.

Bei diesen Banken muss man ein wesentliches Element im Auge behalten; das wurde jetzt noch nicht gesagt. Die Finma als Aufsichtsbehörde sagt den Banken: Wenn ihr neues Kapital über diesen Markt beschafft, müsst ihr das über die Konzernobergesellschaft machen. Das ist eine aufsichtsrechtliche Vorgabe. Die Banken haben sich gegen diese Vorgabe gewehrt. Sie haben gesagt, dass wir jetzt umgekehrt steuerrechtlich nachjustieren müssen. Wenn man jetzt sagt, man müsse das auf alle Branchen übertragen, dann übersieht man, dass für die übrigen Branchen natürlich nicht die gleiche aufsichtsrechtliche Vorgabe gilt wie für die Banken. Das war eigentlich der Ursprung dieser privilegierten Regelung unter dem Dach von "Too big to fail". Vor diesem Hintergrund muss man sich die Rechtsgleichheitsfrage schon stellen. Liegt hier wirklich eine Rechtsungleichheit vor? Bekanntlich heisst Rechtsgleichheit, dass Ungleiches ungleich und Gleiches gleich behandelt wird.

Nochmals, hier haben wir eigentlich einen anderen Sachverhalt als in der übrigen Wirtschaft. Hier haben wir die aufsichtsrechtliche Vorgabe, dass die Konzernobergesellschaft die Mittel beschaffen muss. Das führt dann eben im konzerninternen Verhältnis zu den steuerrechtlichen Problemen, die man seinerzeit mit der Too-big-to-fail-Vorlage korrigierte. Vor diesem Hintergrund gibt es auch materielle Gründe, hier jetzt nicht hineinzuschiessen und diese Motion anzunehmen, sondern Herrn Zanetti zu folgen. Der Bundesrat wird, davon gehe ich aus, die Frage ohnehin weiter prüfen.

Aber nochmals: Hier jetzt mit der Annahme dieser Motion dem Referendumskomitee bei der Abstimmung über die Verrechnungssteuerreform nochmals ein Instrument in die Hand zu geben, finde ich nicht so klug, insbesondere weil wir auch am 13. Februar eine Volksabstimmung über eine Steuervorlage gehabt haben. Das Ergebnis bei der Stempelsteuer kennen Sie auch. Ich glaube, wir müssen das auch politisch bei unserer Entscheidung mit einfliessen lassen.

Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen, den Minderheitsantrag Zanetti Roberto anzunehmen.