Zanetti Roberto · Ständerat · 2022-03-03
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-03
Wortprotokoll
Ich möchte dem Kommissionsberichterstatter herzlich danken, dass er dargelegt hat, um was es eigentlich genau geht. Aus dem Motionstext wird man nämlich nicht schlau. Ich bitte Sie jetzt, den Motionstext einmal zur Hand zu nehmen.
Am Einführungstag für frisch gewählte Parlamentsmitglieder wird den Leuten in der Regel erklärt, wie ein Vorstoss auszusehen hat: Man setzt einen knappen Titel, der in etwa sagt, um was es geht. Hier haben wir einen relativ sperrigen Titel, der Präsident hat ja da während einer halben Minute das Geschäft abgerufen. Dann hat man den Vorstosstext, und dieser, nur dieser ist verbindlich. Und dann hat man allenfalls noch eine Begründung, wieso man etwas ändern will, oder mindestens eine Erklärung, was man genau ändern will. Wenn ich den vorliegenden Text anschaue, muss ich Ihnen sagen: Das ist einfach ein Pfusch. Von einem neu gewählten Parlamentsmitglied würde man das nicht akzeptieren, man würde ihm sagen: Bitte überarbeite das nochmals. [PAGE 84]
Wir haben hier einen sehr sperrigen Titel, der immerhin erahnen lässt, um was es gehen könnte. Dann wird im Text irgendetwas vom Geschäft 18.020 geschwurbelt. Und das, was man allenfalls als Auftrag an den Bundesrat interpretieren könnte, lautet wie folgt: "Der Bundesrat wird somit beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Arbeiten an dieser Reformvorlage" - an welcher auch immer - "unverzüglich wieder aufgenommen werden." Wir wissen also nicht, welche Reformvorlage gemeint ist, wir wissen nicht, in welche Richtung die Arbeiten gehen sollen. Da aber offenbar der Bundesrat weniger streng ist bei der formalen Beurteilung von parlamentarischen Vorstössen, hat er gesagt, er beantrage das zur Annahme.
Wenn ich dann die Debatte im Nationalrat anschaue, ergibt sich daraus, wie ernst der Bundesrat diesen Vorstoss nimmt. Herr Bundesrat Maurer hat am 13. März 2019 Folgendes gesagt: "Wenn wir der Meinung sind, dass wir dieses Anliegen ebenfalls prüfen, ist das aber noch kein klares Bekenntnis, dass wir diesen Beteiligungsabzug dann auch - wie auch immer - vollumfänglich umsetzen." Also er sagt einfach: Jaja, wir nehmen es entgegen, so als Wunschkonzert, aber gebunden fühlen wir uns dadurch nicht. Ein paar Zeilen weiter unten steht im Amtlichen Bulletin: "Die Motion entgegenzunehmen ist keinesfalls ein Versprechen, das Thema herauszupicken und dann vollumfänglich umzusetzen. Aber wenn wir diese Auslegeordnung nicht machen [...]" usw. (AB 2019 N 300 f.) Also an sich nimmt er sie einfach entgegen, damit er eine Auslegeordnung machen kann.
Gut, meinetwegen, dagegen müsste man sich nicht wehren. Aber aus Gründen der Seriosität und Sorgfalt - es gibt ja nicht nur eine ständerätliche Debattenkultur, sondern auch eine ständerätliche Qualitäts- und Sorgfaltskultur - müsste man die Motion ablehnen und den Motionären sagen: Gebt euch das nächste Mal ein bisschen mehr Mühe. Das wäre also quasi der pädagogische Grund, die Motion abzuweisen.
Es gibt auch einen formalen Grund: Der Bundesrat wird aufgefordert, unverzüglich die Arbeit aufzunehmen. Das hat er gemacht und uns die Vorlage 21.024, "Verrechnungssteuergesetz. Stärkung des Fremdkapitalmarkts", unterbreitet. In der Botschaft hat er ausdrücklich geschrieben, er habe diese Beteiligungsabzugsgeschichte aufgrund der Vernehmlassung nicht aufgenommen, und zwar weil 22 Kantone gesagt hätten, sie wollten das nicht. Das war also ein bewusster Akt des Bundesrates. Im Parlament ist solches nicht gefordert worden. Also muss man sagen, dass der Vorstosstext, der Auftrag, nämlich die Arbeit aufzunehmen, erfüllt worden ist. Der Bundesrat hat das unverzüglich gemacht - ziemlich innert Frist, wenn man von 2019 im Parlament ausgeht und die Vorlage 2021 präsentiert worden ist. Der Auftrag ist also erfüllt, und zu erfüllten Aufträgen sagen wir gewöhnlich Nein, damit die Pipeline nicht überlastet wird. Das ist also ein zweiter Grund, die Motion abzulehnen.
Ich komme jetzt noch zu den materiellen Gründen: Seinerzeit - der Berichterstatter hat es erwähnt, das war eben die Vorlage 18.020 - ging es um den Beteiligungsabzug bei Too-big-to-fail-Banken. Es war damals eine Krisensituation, in der die Obrigkeit, also die Behörde, sagte: Ihr Too-big-to-fail-Banken müsst mehr Eigenkapital schaffen! Man hat sie dazu verpflichtet. Es ist ja schwierig, jemanden mit einer behördlichen Anordnung zu zwingen, Eigenkapital aufzubauen, und das dann steuerlich relativ unsensibel zu behandeln. Also hat man gesagt: Weil wir euch verpflichten, das zu machen, geben wir diese steuerlichen Vergünstigungen. Das war meines Erachtens fair. Das ist in diesem Rat seinerzeit einstimmig und ohne Enthaltungen, ich glaube, mit 43 Stimmen, verabschiedet worden.
Jetzt kommt man und sagt, aus Rechtsgleichheitsgründen müsse man das für alle öffnen. Ja, wenn dieses Prinzip Schule machen würde, verginge Ihnen dann das Gähnen, dann würden Sie erwachen. Mit den Härtefallhilfen hat man Milliarden ausgegeben, um Katastrophen abzuwenden. Stellen Sie sich vor, zwei, drei Jahre später käme die Wirtschaft und würde sagen: Ja, aus Wettbewerbsverzerrungs- und Gleichbehandlungsgründen müssen jetzt alle Unternehmungen mit Finanzhilfen ausgestattet werden. Das würde ein fröhliches Erwachen geben, dann würde dem Finanzminister die Lust an seinem Beruf wahrscheinlich vergehen. Das würde Milliarden und Abermilliarden kosten. Es kann doch nicht unser Ernst sein, dass wir plötzlich ein Kriseninstrument ins allgemeine Recht überführen und es für alle anwendbar machen. Ich sähe also ziemlich grosse präjudizielle Probleme, wenn wir dazu Ja sagen würden.
Dann komme ich zu den finanziellen Auswirkungen: Dazu haben wir nichts gehört, auch nicht in der Kommission. Ich gehe aber davon aus, dass die finanziellen Auswirkungen beträchtlich sind. Im Rahmen der Debatte im Nationalrat hat der damalige Minderheitsvertreter, Leo Müller, in einem dramatischen Appell den Nationalrat dazu aufgerufen, der Sache nicht zuzustimmen. Leo Müller gilt ja als sehr besonnener Finanzpolitiker, und in steuerrechtlichen Fragen ist er kein Warmduscher. Ihm ist ein Wunder gelungen, das mir leider nicht gelingen wird, er hat nämlich seine Leute überzeugen können. Bei der Abstimmung im Nationalrat hat kein einziges Mitglied seiner Fraktion dieser Motion zugestimmt. Leider wird mir das nicht gelingen, aber immerhin möchte ich zu bedenken geben, dass die finanziellen Risiken bei einer Annahme dieser Motion beträchtlich sind und offenbar immerhin den sehr besonnenen Leo Müller in Wallung gebracht haben.
Was hat sich seit der Behandlung im Nationalrat geändert? Es sind zwei kleine Details: Das eine ist die OECD-Geschichte, die Kollege Schmid erwähnt hat. Dort wird man sowieso eine Neubeurteilung der ganzen Unternehmensbesteuerung vornehmen müssen. Da kann man meinetwegen auch das machen. Aber hier jetzt irgendeinen Mosaikstein herauszubrechen und dem Bundesrat zu sagen, er müsse da eine gesonderte Vorlage bringen, das finde ich nicht unbedingt vernetzt und ganzheitlich gedacht. Das zweite kleine Detail betrifft den Bundeshaushalt. In der Zwischenzeit wurden rund 35 Milliarden Franken im Zusammenhang mit Covid-19 in die Hand genommen und ausgegeben. Die finanzielle Situation ist relativ ernst. Da muss man sich überlegen, ob man Vorlagen in die Pipeline geben will, die zu weiteren Einnahmeausfällen führen.
Ich weiss ja nicht, was Sie da jetzt machen werden. Aber ich bin nicht allzu optimistisch, sagen wir es einmal so. Allerdings leidet meine Stimmung nicht darunter. Es steht eine Referendumsabstimmung bevor. Da kommt immer die Argumentation mit den Salamischeiben. Es wäre eine relativ dicke Salamischeibe, die Sie da wiederum abschneiden würden. So gesehen, wäre es Wasser auf die Mühlen der Leute, die dann dieses Referendum erklären müssen. Deshalb kann ich damit leben.
Aufgrund der Aussagen des Bundesrates, sowohl im Nationalrat wie auch in der Kommission, denke ich: Passieren wird, unter uns gesagt, nicht allzu viel. Der Bundesrat hat es ja gesagt: "Wir nehmen das entgegen, wir schauen das im Rahmen des OECD-Steuerpakets an." So würde ich sagen: Tun Sie, was Sie nicht lassen können. Aber seriös ist das nicht. Noch einmal: Es ist eine lausig formulierte Vorlage. Sie ist, wenn man grosszügig ist und sie wirklich ernst nimmt, erfüllt worden. Und die Folgen sind unabsehbar und sollen in einem Gesamtpaket eingepackt werden.
Deshalb beantrage ich Ihnen in Übereinstimmung mit Leo Müller, der Motion eine Absage zu erteilen.