David Eugen · Ständerat · 2002-11-28
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-28
Wortprotokoll
Mit Artikel 2 Absatz 1 kommen wir bereits zur Frage der Eintrittsschwelle. Ich möchte Ihnen beliebt machen, dass wir diese Frage hier behandeln. Nachher nehmen die Artikel 7 und 9 wieder auf die Eintrittsschwelle Bezug, und es scheint mir sachgerecht, wenn wir das bei diesem Artikel behandeln.
Der Kommissionspräsident hat einleitend gesagt, weshalb die Kommissionsmehrheit der Auffassung ist, dass wir die bisherige Eintrittsschwelle belassen sollten. Insbesondere geht es um Folgendes: Wenn wir diese Absenkung der Eintrittsschwelle vornehmen, nehmen wir nicht nur einen Einfluss auf die unteren Einkommen - also auf die Einkommen zwischen 18 000 und 24 000 Franken -, sondern wir bewirken unmittelbar und sofort eine Ausweitung der Bemessungsbasis für sämtliche unter dem BVG versicherten Einkommen. Diese Massnahme bewirkt natürlich dann auch sofort und unmittelbar eine entsprechende Anpassung der Prämienleistungen, die von den Versicherten - Arbeitgebern und Arbeitnehmern - zu leisten sind.
Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass wir diesen Weg jetzt nicht beschreiten sollten. Die Kommission wird ja nachher in Bezug auf den Umwandlungssatz auch Anträge auf eine langsame Anpassung gewisser Beitragsleistungen stellen.
Hingegen ist die Kommissionsmehrheit der Auffassung, die von der Minderheit beantragte Lösung sei im Moment eigentlich nicht verkraftbar, auch nicht für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt.
Wir verkennen nicht, dass ein Bedürfnis besteht, eine Lösung für die Einkommen unter 24 000 Franken zu finden. Der Kommissionspräsident hat allerdings mit einem gewissen Recht ausgeführt, dass die Wirkung, die bei diesen Kleinsteinkommen im Bereich der zweiten Säule entstehen, minimal ist. Es entstehen minimale Renten, aber es muss eine Prämie eingezogen werden. Gerade in diesen Fällen könnten die Kosten für den Einzug der Prämie am Schluss sehr oft etwa gleich hoch sein wie die Versicherungsleistung, die damit erzielt wird. Auch wenn die Kommissionsmehrheit hier der Vorgabe des Nationalrates nicht zustimmt, so möchte doch wenigstens ein Teil der Kommissionsmehrheit darauf hinweisen, dass dann eine Differenz zum Nationalrat besteht und man nochmals überprüfen muss, ob die unterste Einkommensgruppe mit Einkommen zwischen 18 000 und 24 000 Franken allenfalls mit einer Massnahme in das BVG einbezogen werden kann. Dabei wird an eine Massnahme gedacht, die nicht diese weittragenden Auswirkungen hat wie die vom Nationalrat beschlossene Lösung, bei welcher sämtliche Einkommen nachher in der Bemessungsbasis ausgedehnt werden und entsprechende - auch zum Teil sehr hohe - Nachzahlungen erforderlich sind, um dieses Ziel zu erreichen. Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, die bisherige Eintrittsschwelle beizubehalten.
Auch wenn es vielleicht etwas ungewöhnlich ist, hat mich der Ratspräsident gebeten, gleich anschliessend den Minderheitsantrag zu diesem Punkt zu begründen, den ich zusammen mit Herrn Stähelin zu Artikel 9 Absatz 2 eingereicht habe. Der Minderheitsantrag sieht vor, dass man die Mindestgrenze zwar nicht senkt, aber jetzt die Anpassung für eine befristete Zeit nicht vornimmt. Sie finden diesen Antrag auf Seite 5 der Fahne. Das heisst, es bleibt bei den 24 000 Franken, und sie werden bis zum Jahre 2009 in der Höhe nicht angepasst. Das bedeutet einerseits, dass untere Einkommensschichten langsam in diesen "eingefrorenen" Grenzbetrag hineinwachsen können. Auf der anderen Seite ist auch klar, dass wir das nicht ewig so weiterlaufen lassen können, weil dann die Finanzierungsprobleme ansteigen könnten. Daher sieht der Minderheitsantrag die Befristung bis zum 31. Dezember 2009 vor, und dann müsste die Frage wieder überprüft werden: Muss die Eintrittsschwelle wegen der Finanzierungsmöglichkeiten erhöht werden, kann sie belassen werden oder nicht? Das ist der Inhalt des Antrages der Minderheit.
Nun bitte ich Frau Brunner, ihren Minderheitsantrag zu Artikel 2 Absatz 1 zu begründen, der das gleiche Thema - Eintrittsschwelle - betrifft.