Beerli Christine · Ständerat · 2002-11-28
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-28
Wortprotokoll
Ich möchte voranstellen, mit welchen Ansprüchen wir an diese Revisionsvorhaben herangetreten sind: Wir haben einmal den Anspruch gestellt - ich habe es schon gestern gesagt, aber ich finde, wir müssen es immer wieder wiederholen -, die Finanzierbarkeit der Sozialwerke langfristig sicherzustellen; das war der erste Anspruch. Der zweite Anspruch, den wir immer wieder an uns stellen, lautet: Wir wollen in diesem Land keine höheren Lohnkosten! Wir wissen, dass wir - das wurde heute schon mehrmals gesagt - jeden Franken, den wir in Sozialleistungen investieren, zuerst erarbeiten müssen. Erarbeitet wird der Franken in der Wirtschaft: Unsere Wirtschaft erarbeitet jeden zweiten Franken im Ausland. Das bedeutet wiederum, dass wir konkurrenzfähig sein müssen und dass wir es uns nicht erlauben können, unsere Lohnkosten zu erhöhen. Ich glaube, diese Dinge müssen wir im Auge behalten, wenn wir über die Revisionsvorlagen sprechen.
Es ist mir auch sehr wichtig - und ich bin froh darüber -, dass es in diesem Rat gelungen ist, die AHV-Vorlage und die BVG-Vorlage wieder zusammenzuführen. Da wir gestern und heute Morgen die AHV-Vorlage behandelt haben, erlaubt mir dies auch, noch einmal kurz den für mich wichtigen Zusammenhang aufzuzeigen: Ich habe heute Morgen als Sprecherin der Kommissionsmehrheit die AHV-Vorlage im Bereich der Flexibilisierung des Rentenvorbezuges vertreten und habe Ihnen beliebt gemacht, die 400 Millionen Franken dafür einzusetzen. Dadurch haben Leute mit einem geringen Einkommen und mit einem Anspruch auf eine geringe Rente einen reduzierten Kürzungssatz und können früher in Pension gehen. Ich bin überzeugt, dass wir diesem Antrag der Mehrheit hätten zustimmen können. Ich habe die Hoffnung, dass dieser Vorschlag noch einmal in diesen Rat zurückkehrt und wir allenfalls bereit sind, ihn noch einmal zu prüfen. Dieser Vorschlag hätte genau dieselbe Bevölkerungsgruppe begünstigt, die wir heute begünstigen würden, wenn wir den Koordinationsabzug flexibilisieren - wie das der Nationalrat beschlossen hat - bzw. den Schwellenwert senken würden. Er hätte zum grössten Teil die Einkommen bis zu 49 000 Franken im Jahr und auch noch zu einem gewissen Teil diejenigen bis zu 72 000 Franken im Jahr begünstigt. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir nicht beides tun können: Wir können nicht sowohl in der AHV als auch im BVG einen Ausbau, einen Schritt hin zur Besserstellung dieser Lohngruppen, machen, auch wenn uns dies freuen würde und wir sehen würden, dass beides sicher gute Dienste leisten würde. Aber wir können schlicht und einfach aus finanziellen Gründen und aus den Gründen, die ich in meinen Vorbemerkungen angebracht habe, nicht beides tun.
Weshalb habe ich mich dafür entschieden, den Schritt bei der AHV und nicht beim BVG zu tun?
1. Der Bereich der AHV wird neu über die Mehrwertsteuer finanziert, währenddem es hier um den Ausbau des BVG geht. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Variante des Nationalrates 640 Millionen Franken mehr kostet. Auch diejenige des Ständerates kostet noch 295 Millionen Franken mehr, aber diejenige des Nationalrates kostet 640 Millionen mehr, und diese 640 Millionen muss man über Lohnprozente bezahlen. Das sind Lohnkosten, die sich ganz direkt auf die Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft auswirken.
Zudem ist es auch so, dass gerade die kleinen und mittleren Unternehmungen und vor allem das Gewerbe durch diese Herabsetzung des Schwellenwertes und die Flexibilisierung des Koordinationsabzuges sehr stark belastet würden. Es sind diejenigen Bereiche in den kleinen und mittleren Betrieben, wo heute häufig noch keine Gesamtarbeitsverträge bestehen, wo heute häufig diese Leistungen noch nicht erbracht werden, in denen diese Teilzeitleistungen und vor allem auch die niedrigen Löhne anfallen. Dort würde eine grosse Menge an zusätzlichen administrativen Unkosten entstehen, gerade im Niedriglohnbereich, gerade in Branchen, die heute schon grossen Schwierigkeiten begegnen. Ich möchte Sie an den Tourismus erinnern, an das Gastgewerbe, an weitere Bereiche in den kleinen und mittleren Unternehmungen, die wir nicht noch zusätzlich mit neuen administrativen Umtrieben, aber auch mit neuen Kosten und neuen Konkurrenznachteilen belasten sollten. Ich glaube, es ist nicht an der Zeit - und die wirtschaftliche Lage erlaubt es nicht -, dass wir einen Schritt in diese Richtung tun.
Der Kommissionspräsident hat es im Übrigen schon gesagt: Auch wenn wir davon ausgehen, dass es wünschenswert wäre, diese Einkommensklassen auch ins BVG integrieren zu können, müssen wir doch Kosten und Nutzen einmal gegeneinander abwägen. Dann sehen wir, dass bei Renten, die sich in der Tat im Jahr auf zwischen 400 und 500 Franken belaufen würden, für die Administrierung dieser Leistung Unkosten etwa in der Grössenordnung von 200 bis 300 Franken entstehen würden. Das steht in keinem Verhältnis zueinander. Wir machen einen Riesenapparat, der im Endeffekt nichts bringt und der den Leuten, die dann in den Genuss dieser Renten kommen, keine Verbesserung bringt, auch wenn man noch beachtet - das hat Frau Forster sehr schön ausgeführt -, dass die Abzüge gerade in den Zeiten zu bezahlen sind, in denen das Einkommen am dringendsten vonnöten ist, nämlich dann, wenn die Familie vollzählig ist, wenn Kinder vorhanden sind. Bei einem Einkommen von [PAGE 1040] jetzt 18 540 Franken - dort soll dieser Schwellenwert gemäss Nationalrat angesetzt werden - würde das neu Abgaben von 480 Franken im Jahr bedingen, bei 24 720 Franken wären es 1439 Franken zusätzlich. Dann gibt es ein Anwachsen um 200 Prozent bei einem Einkommen von 24 721 Franken, bei 30 000 Franken würden die Prämien um 150 Prozent anwachsen. Das sind Abgaben, die in einer gewissen Phase für die Familien sehr stark "ins Guttuch" gehen und sie sehr stark belasten. Später dann, wenn es zusätzlich zur AHV eine ganz kleine Rente von 400 bis 500 Franken gibt, ist der Nutzen weniger gross als die Belastung eben in Zeiten der Erwerbstätigkeit. Wir machen also einen grossen administrativen Aufwand für einen kleinen Nutzen. Wir generieren Mehrkosten von 640 Millionen Franken.
Ich würde Sie bitten, doch den Zusammenhang zwischen AHV und BVG im Auge zu behalten und sich allenfalls lieber dazu zu entschliessen, in einem zweiten Umgang bei der Flexibilisierung der AHV etwas grosszügiger zu sein, aber hier den Schritt nicht zu tun und bei der Lösung der Mehrheit zu bleiben.