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Zopfi Mathias · Ständerat · 2022-03-07

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2022-03-07

Wortprotokoll

Wir behandeln dieses Geschäft bei Weitem nicht das erste Mal in unserem Rat. Im Gegensatz zum Nationalrat hat unser Rat in der Sommersession 2021 knapp beschlossen, nicht auf die Vorlage [PAGE 88] einzutreten. Der Nationalrat ist dann jedoch mit einer klaren Mehrheit von 132 zu 47 Stimmen in der Herbstsession erneut eingetreten. Gegen die Empfehlung der damaligen Kommissionsmehrheit haben Sie dann am 1. Dezember 2021 beschlossen, ebenfalls auf die Vorlage einzutreten. Dieser Entscheid fiel mit 25 zu 18 Stimmen.

Zur Begründung des Eintretens muss ich hier keine Ausführungen mehr machen. Ich möchte einzig festhalten, dass es gemäss Ratsmehrheit insbesondere an der bereits heute faktisch gelebten Praxis festzuhalten gelte, dass im Grundsatz keine Gebühr für Einsichtsgesuche erhoben wird. In über 97 Prozent der Fälle ist dies heute so. Insofern ist es nichts als konsequent, diese Regel, die nicht ohne Ausnahme sein wird, ins Gesetz zu schreiben, statt wie heute eine Gebührenpflicht zu statuieren, aber in 97 Prozent der Fälle keine Gebühr zu erheben.

Ihre Kommission hat die Vorlage beraten. Da sie schlank formuliert ist, mache ich die Erläuterungen zu Artikel 17 gleich an dieser Stelle. Ich nehme zu zwei Punkten Stellung:

1.[NB]Die Gebührenobergrenze von 2000 Franken soll weggelassen werden. Es kann, wenn auch selten, durchaus Gesuche geben, die einen ganz erheblichen Aufwand verursachen. In der Kommission wurde ein Beispiel von 2016 genannt, bei welchem 80 Stunden Arbeitsaufwand entstanden sind. In solchen Fällen wird man eine Gebühr erheben, und in solchen Fällen soll nach Meinung der Kommission keine Obergrenze gelten. Im genannten Fall wurde damals übrigens eine Gebühr von 8000 Franken in Rechnung gestellt. Die Streichung der vom Nationalrat vorgesehenen Obergrenze erfolgte in der Kommission einstimmig.

2.[NB]Ihre Kommission empfiehlt gleich wie der Nationalrat, aber entgegen dem Bundesrat, dass die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller vorgängig über die Absicht der Behörde, eine Gebühr zu erheben, sowie über deren Höhe informiert wird. Man könnte durchaus mit dem Bundesrat argumentieren, dass das auch auf Verordnungsstufe geregelt werden kann. Ihre Kommission empfiehlt aber - auch das ohne Minderheitsantrag -, das im Gesetz zu belassen und damit auch in diesem Punkt Klarheit zu schaffen.

Die so bereinigte Vorlage wurde in der Kommission schliesslich mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Ich ersuche Sie also, die Vorlage heute im[NB]Sinne[NB]der[NB]Kommission zu bereinigen und ihr anschliessend ebenfalls zuzustimmen.