preparatory:AB 296621
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-03-07
Wortprotokoll
1. Die Beschaffung der Autobahnvignette erfolgte mittels einer WTO-Ausschreibung, die am 16. April 2020 auf der Plattform www.simap.ch veröffentlicht wurde; dies entspricht dem öffentlichen Beschaffungsrecht, welchem der Bund unterstellt ist. Nach dem Eingang der Offerten ging der Zuschlag an das vorteilhafteste Angebot - an einen Schweizer Unternehmer. Im Rahmen der WTO-Ausschreibung sind auch Subunternehmer zugelassen worden, da ein Anbieter im Sicherheitsdruckbereich oft nicht alle Fertigungsschritte eigenständig realisieren kann. Ein überwiegender Teil der Wertschöpfung verbleibt in der Schweiz.
2.[NB]Mit der Geheimhaltungspflicht wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Autobahnvignette unter erhöhten Sorgfalts- und Sicherheitsbestimmungen produziert wird.
3.[NB]Der abgeschlossene Vertrag bezieht sich auf die Produktion der Vignetten von 2022 bis 2026 und enthält Optionen für die Jahre 2027 und 2028.