Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-07
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-07
Wortprotokoll
Das Zentrale Migrationsinformationssystem ist das führende Personenregister für ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz leben oder sich hier bei uns aufhalten. Aktuell sind über zehn Millionen Personendatensätze in Zemis gespeichert. Dieses System, Sie haben es gehört, wurde 2008 in Betrieb genommen, und es unterstützt die Behörden bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich Asyl-, Ausländer- und Bürgerrecht.
Rund 30[NB]000 Personen nutzen Zemis in ihrem beruflichen Alltag. Die grösste Benutzergruppe, das heisst knapp drei Viertel, sind die kantonalen und kommunalen Polizeibehörden. Aber auch weitere kantonale Behörden wie die Migrations- oder Arbeitsämter nutzen Zemis regelmässig. Hinzu kommen auf Bundesseite das SEM, das BAZG, der NDB und auch die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte. Dabei ist Zemis auch mit rund 30 nationalen und internationalen Polizeiinformatiksystemen verbunden, zum Beispiel mit dem Fahndungssystem Ripol oder dem Schengener Informationssystem, und stellt insbesondere für die Polizei, die Grenzkontrollbehörden sowie deren Sicherheitsorgane eine zentrale Informationsquelle dar.
Herr Zopfi hat darauf hingewiesen, dass das aktuelle System in die Jahre gekommen ist. Wir haben eine Sicherheitsarchitektur, die etwa zehn, fünfzehn Jahre alt ist. Entsprechend sind die Softwarekomponenten nicht mehr à jour. Diese Komponenten können mit zunehmender Zeitdauer auch immer schlechter gewartet und entwickelt werden. Zudem sind sie nicht mit den neuen Cloud-Lösungen kompatibel. Je älter eine Komponente, desto schwieriger sind Aktualisierungen. Als Folge davon steigt das Risiko eines Systemausfalls oder auch einfach das Risiko, dass es durch die Ausnutzung von potenziellen Sicherheitslücken systemrelevante Probleme geben könnte.
Neben der technischen Erneuerung von Zemis sollen Möglichkeiten zur Optimierung der Geschäftsprozesse geschaffen werden. Das Risiko der Doppelerfassung von Daten und manuelle Schnittstellen sollen eliminiert werden, und auch[NB]die Einführung von Portalen für die angestrebten E-Government-Standards soll ermöglicht werden.
Betreffend die Kosten wird Ihnen ein Verpflichtungskredit von 54,3 Millionen Franken beantragt. Die Gesamtkosten des Programms werden auf 65,9 Millionen Franken beziffert; diese Summe verteilt sich über die Jahre 2022 bis 2027. Darin enthalten ist eben der Risikozuschlag von 9,3 Millionen Franken. Dieser Zuschlag wurde von Ständerat Zopfi erwähnt. In der ersten Tranche, "Technische Grundlagen", beläuft er sich auf 15 Prozent und in der zweiten Tranche, "Digitalisierung Kernbereich", auf 25 Prozent. Eingerechnet sind zudem Eigenleistungen des EJPD im Umfang von 11,2 Millionen Franken.
Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner Staatspolitischen Kommission, den Risikozuschlag um rund 10 Prozent und somit von 9,3 auf 5,66 Millionen Franken zu reduzieren. Der Bundesrat kann diese Kürzung nachvollziehen. Sollte ein Mehraufwand eintreten, müsste man dann halt je nachdem einen Zusatzkredit beantragen. Aber dass man den Risikozuschlag jetzt reduziert, ist nachvollziehbar, und der Bundesrat wehrt sich nicht dagegen. Damit wird der beantragte Verpflichtungskredit von 54,3 auf 50,66 Millionen Franken reduziert.
Der direkte finanzielle Nutzen dieses Systems - Herr Zopfi hat es angetönt - entsteht natürlich auch dadurch, dass wir eine Senkung der Betriebskosten von 15 bis 20 Prozent erwarten. Nach dem Abschluss des Programms werden also erstens die jährlichen Betriebskosten bis 4 Millionen Franken tiefer liegen als heute. Zweitens sollte es aufgrund der aufgezeigten Optimierungs- und Automatisierungspotenziale eine Einsparung in einstelliger Millionenhöhe geben. Diese Einsparungen können jedoch erst in der Konzeptphase genau beschrieben und auch quantifiziert werden.
Zusammengefasst ist Zemis für Bund, Kantone und Gemeinden ein unabdingbares Arbeitsinstrument. Wir brauchen diese Gesamterneuerung, ich habe es Ihnen dargelegt, damit die Aufgaben im Asyl-, Ausländer- und Bürgerrechtsbereich auch in Zukunft weiterhin gut erfüllt werden können.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.