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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-07

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-07

Wortprotokoll

Ich fange chronologisch am Schluss an. Am 26. September 2021 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Ehe für alle abgestimmt und die entsprechenden Gesetzesgrundlagen geschaffen. Ich danke Ständerat Fässler, dass er die Geschichte aufgerollt hat; aber ich beginne jetzt mal an diesem Punkt.

Wir haben hier parlamentarische Initiativen aus dem Jahr 2013 vorliegen. Es wird jetzt so sein, dass die Gesetzesänderung, die das Volk beschlossen hat, am 1. Juli 2022 in Kraft treten wird. Das heisst, ab dem 1. Juli 2022 können auch gleichgeschlechtliche Paare zivil heiraten. Sie werden anderen Ehepaaren damit gleichgestellt. Der ausländische Ehemann eines Schweizers sowie die ausländische Ehefrau einer Schweizerin können sich somit zukünftig erleichtert einbürgern lassen. Eingetragene Partnerschaften können ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr eingegangen werden. Bestehende eingetragene Partnerschaften können jedoch ohne grossen Aufwand in eine Ehe umgewandelt werden, womit die betroffenen ausländischen Personen sich dann auch erleichtert einbürgern lassen können. [PAGE 96]

Für die Umwandlung ist im Partnerschaftsgesetz ein einfaches und auch kostengünstiges Verfahren vorgesehen. Eingetragene Partnerinnen oder Partner können jederzeit gemeinsam vor einer Zivilstandsbeamtin erklären, dass sie ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln wollen. Sobald diese Umwandlungserklärung vorliegt, gelten die bisherigen eingetragenen Partnerinnen oder Partner als verheiratet. Nach einer Umwandlung in eine Ehe wird die bisherige Dauer der eingetragenen Partnerschaft im Rahmen eines erleichterten Einbürgerungsverfahrens vollständig berücksichtigt. Sie wird an die verlangte Dauer von drei Jahren Ehe für die erleichterte Einbürgerung angerechnet.

Herr Ständerat Jositsch sagte, es sei nicht nur eine Frage der Zahlen, während Herr Stöckli meinte, er würde gerne ein paar Zahlen erhalten. Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass gemäss Auskunft des Bundesamtes für Statistik rund 1500 ausländische Personen mit einer Schweizerin oder einem Schweizer in eingetragener Partnerschaft leben. Es ist davon auszugehen, dass ein Grossteil dieser Personen, die sich einbürgern lassen wollen, die eingetragene Partnerschaft auch in eine Ehe umwandeln werden.

Im Abstimmungskampf war das immer auch ein grosser Wunsch, der geäussert wurde: dass die eingetragene Partnerschaft in einen gleichberechtigten Status umgewandelt werden kann. Das Bundesamt für Justiz und das Staatssekretariat für Migration haben zahlreiche Anfragen von Personen erhalten, die ihre eingetragene Partnerschaft im Hinblick auf eine erleichterte Einbürgerung in eine Ehe umwandeln lassen wollen. Für diejenigen Personen, für welche eine Umwandlung aus irgendwelchen Gründen nicht infrage kommt, die sich aber trotzdem einbürgern lassen wollen, steht weiterhin der Weg der ordentlichen Einbürgerung offen, mit den gleichen verkürzten Fristen wie bei der erleichterten Einbürgerung - das ist wahr, da hat Herr Jositsch recht, es ist dann einfach die ordentliche Einbürgerung.

Aufgrund dieser Ausgangslage kann das Anliegen der parlamentarischen Initiativen zur Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren als erfüllt gelten. Die zur Umsetzung der parlamentarischen Initiativen notwendige Verfassungs- und Gesetzesänderung in dieser Übergangszeit wäre wahrscheinlich etwas unverhältnismässig. Diese Auslegung der Verfassung ist nicht neu. Der Bundesrat hat diese Haltung bereits hier - ich muss das schnell nachschauen - in der Botschaft zum Partnerschaftsgesetz vom 27. November 2002 vertreten. Das ist also keine neue Haltung.

Ich möchte Sie deshalb bitten, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission auf Nichteintreten auf die Vorlage zu folgen.

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