Sauter Regine · Nationalrat · 2022-03-07
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-07
Wortprotokoll
Dass wir hier heute als Gesetzgeber tätig werden müssen, ist bedauerlich, um nicht zu sagen ärgerlich. Anlass ist ein für Konsumenten störendes Verhalten von Unternehmen. Konkret geht es um die äusserst nervigen Telefonanrufe im Auftrag von Krankenversicherern, mit denen neue Kunden geworben werden und mittels derer Versicherte zum Wechsel ihrer Kasse veranlasst werden sollen.
Man könnte argumentieren, dass dies den Gesetzgeber nichts angeht. Wie sich private Unternehmen im Markt verhalten, ist deren Sache, und die Sorge um ihr schlechtes Image müsste sie eigentlich selber dazu bewegen, diese Praktiken zu ändern. Nur sind wir hier nicht im Bereich des freien Marktes, vielmehr besteht ein gesetzlich definiertes Versicherungsobligatorium. Dies rechtfertigt ein genaueres Hinsehen durch das Parlament.
Vorerst wollte man es den Versicherern überlassen, die Thematik in einer Vereinbarung selber zu regeln. Das wäre der richtige Weg. Allerdings zeigte sich, dass sich nicht alle Versicherungen an die durch die Verbände ausgehandelten Regelungen halten wollten. Das war eine verpasste Chance, muss man heute sagen, denn nun nahm sich das Parlament definitiv der Frage an und nahm eine Motion an, welche die Regulierung solcher Marketingmassnahmen sowie die Entschädigung der Vermittlertätigkeit forderte.
Es ist schade, dass es die Branche nicht selbst geschafft hat, sich hier auf eine gemeinsame Lösung zu einigen. Und es zeugt auch nicht von Stärke der Verbände, dass man nun gewissermassen den Bundesrat um Hilfe bitten muss, indem er die Vereinbarung für allgemeinverbindlich erklärt. Nicht erstaunen darf es die Branche indessen, dass jetzt ein Entwurf auf dem Tisch liegt, der weit über das hinausgeht, was sie selber regeln wollte. Anliegen mit dem vermeintlichen Ziel, die Konsumenten besser zu schützen, waren schon immer sehr populär.
Aus liberaler Sicht gilt es hier jedoch klare Grenzen zu setzen. Das Ziel des Konsumentenschutzes darf zum einen nicht mit Mitteln erfolgen, die einen unverhältnismässigen Eingriff in die Organisation der Versicherungen darstellen. Zum andern ist eine klare Unterscheidung zu treffen zwischen der Regelung im Bereich der obligatorischen Grundversicherung, die im KVAG erfolgen soll, und der Regelung im Bereich der privaten Zusatzversicherungen, die im VAG erfolgen soll. Zu ersterer können wir Hand bieten, weil wir hier Handlungsbedarf erkennen. Zu letzterer können wir das jedoch nicht. Hier soll der Wettbewerb spielen. Wenn es Versicherungen gibt, die nach wie vor der Ansicht sind, sie könnten ihre potenziellen Kunden verärgern, dann sollen sie dies tun dürfen. Die Kunden, so meine ich, sind gescheit genug, die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.
Entsprechend wird die FDP-Liberale Fraktion auf dieses Gesetz eintreten. Sie fordert jedoch, den ganzen zweiten Teil der Vorlage, die Regelung im VAG, zu streichen. Aber auch im obligatorischen Bereich haben die Regelungen differenziert zu erfolgen. Wir werden uns dazu in der Detailberatung noch äussern.
Schliesslich, und das muss ich schon sagen, kann die Diskussion, die wir heute hier führen, auch ein Fingerzeig in Richtung anderer Branchen sein, die sich ähnlich ärgerlicher Marketingmassnahmen bedienen. Ich finde zum Beispiel auch die Anrufe aus Callcentern, die für gewisse Tageszeitungen werben, nicht besonders lustig. Es käme mir nicht in den Sinn, hier nun entsprechende Regelungen zu fordern. Ich würde mir aber wünschen, dass sich die Branche hier selber gewisse Regelungen auferlegt, wenn sie nicht gewärtigen will, dass eines Tages eine entnervte Mehrheit des Parlamentes auch deren Konsumentinnen und Konsumenten schützen will.