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de Courten Thomas · Nationalrat · 2022-03-07

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-07

Wortprotokoll

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Bundesrat ermächtigt werden, für die soziale Krankenversicherung und die Krankenzusatzversicherung die Punkte der Vereinbarung der Versicherer für verbindlich zu erklären, die unter anderem das Verbot der telefonischen Kaltakquise und die Ausbildung und die Einschränkung der Entschädigung der Vermittlertätigkeit betreffen. Zudem werden Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vereinbarung vorgesehen.

Das Problem, das wir hier lösen wollen, ist jenes der lästigen Telefonanrufe. Für dieses Problemchen - ich sage das jetzt extra so - müssen wir anscheinend ein neues Gesetz schaffen. Dabei wäre es ganz einfach, dieses Problem zu lösen. Sagen Sie einfach höflich "Nein, danke", und legen Sie den Telefonhörer wieder auf - Problem gelöst.

Ich frage mich, was wir mit diesem Gesetz noch zusätzlich auslösen. Denn ich bekomme nicht nur Anrufe von Krankenversicherungen, ich bekomme auch Anrufe von Lotterie- und Casino-Verkäufern, von irgendwelchen Telefonanbietern, die mir ein neues Handy-Abo verkaufen wollen, von Weinverkäufern, weil sie mithilfe von Cookies gesehen haben, dass ich im Internet auch mal nach einem guten Wein suche. Noch schlimmer sind die ungebetenen Telefonanrufe für irgendwelche Umfragen, die womöglich noch vom staatlichen Fernsehen in Auftrag gegeben worden sind. All das sind für mich lästige Telefonanrufe. Es ist ein Problem, das ich lösen kann, indem ich den Hörer wieder auflege.

Es ist deshalb für uns schwierig nachzuvollziehen, inwiefern es hier überhaupt einen konkreten Regelungsbedarf gibt. Wir wehren uns aber nicht gegen das Eintreten und sind bereit, den Entwurf des Bundesrates mit Ihnen zu diskutieren. Aus unserer Sicht ist der einzig nachvollziehbare Grund für dieses Gesetz, dass wir eine gesetzliche Basis schaffen, damit die Branchenakteure unter sich eine Selbstregulierung definieren und diese dann auch entsprechend durchziehen können. Doch gerade die Frage der internen und externen Vermittler, die sich als einer der umstrittenen Punkte hier abzeichnet, müssen wir genauer anschauen. Es ist okay, wenn wir die gesetzliche Grundlage für eine Branchenvereinbarung schaffen. Aber was in der Vereinbarung drinsteht - die Organisation, die Aufsicht, die Kontrolle und auch die Sanktionen -, das sollen und müssen die Akteure unter sich ausmachen.

Wir behalten uns vor - wie es übrigens auch Kollegin Prelicz-Huber getan hat, einfach auf der anderen Seite des politischen Spektrums -, dieses Gesetz zum Schluss auch hier im Plenum nicht zu unterstützen, wenn es uns zu weit geht. Um eine Diskussion zu ermöglichen, treten aber auch wir ein.